Dies ist ein Beitrag zum Thema Gelbe/Weiße Briefe von Gericht im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Mächschen
Wann die Unterbringung endet, kann den Beschlüssen entnommen werden.
Nicht unbedingt. Im Beschluss steht nur, bis ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#21 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 472
|
![]()
Nicht unbedingt. Im Beschluss steht nur, bis wann das Gericht die Unterbringung längstens genehmigt. Beendet wird die Unterbringung durch den Betreuer, und zwar ggf. schon früher, wenn sie nicht mehr erforderlich ist.
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|