Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflichtversicherung bei Demenz im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin gerade dabei, Versicherungen, Geldangelegenheiten, u.a. auf dem Laufenden zu halten.
Was ist zu beachten, wenn man eine private ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 37
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Hallo,
bin gerade dabei, Versicherungen, Geldangelegenheiten, u.a. auf dem Laufenden zu halten. Was ist zu beachten, wenn man eine private Haftpflichtversicherung für eine demente Person abschließt? Muss man das der HP-Versicherung mitteilen? Gibt es Empfehlungen für Anbieter? Vielen Dank |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,380
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Moin moin
Haftpflichtversicherungen sind bei Menschen mit Pflegegrad und Demenz gerne mal ein Risiko. Frage bei der Versicherung nach, ob und welche Risiken übernommen werden. Es ist durchaus möglich, dass ein Schadensfall eintritt, die Versicherung aber die Kostenübernahme wg. Schuldungfähigkeit ab PG x oder Demenz ablehnt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 268
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Moin, bei gesicherter Diagnose Demenz gehe ich gehe davon aus, dass sich die Versicherung im Haftungsfall auf das
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit und § 104 Geschäftsunfähigkeit berufen wird und nicht haftet. |
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