Dies ist ein Beitrag zum Thema Essen auf Rädern im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zur Situation:
Die Betreuung erfolgt u.a. mit dem Aufgabenkreis "Sicherstellung der häuslichen Versorgung". Die betreute Person ist nicht mehr in ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
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Zur Situation:
Die Betreuung erfolgt u.a. mit dem Aufgabenkreis "Sicherstellung der häuslichen Versorgung". Die betreute Person ist nicht mehr in der Lage, sich das Mittagessen selbst zuzubereiten. Der Ehepartner hat die Zubereitung des Mittagsmahls nie erlernt und ist nur in der Lage, Fertigessen zu bereiten. Anfang des Jahres ließ sich das Ehepaar dazu überzeugen, regelmäßig Essen auf Rädern zu bestellen. Allerdings ging das auf Rechnung des Ehepartners, der die Rechnungssumme von der betreuten Person hälftig erstattet haben wollte. Aufgrund einer Tagesbetreuung werden 70% der Bestellungen vom Ehepartner konsumiert, 30% von der betreuten Person. Das konnte so nicht bleiben. Das Problem: Als Betreuer habe ich die Bestellungen und die Rechnungen bei dem Dienstleister nach Personen trennen lassen. So gibt es keine Probleme bei der Abrechnung. Bei der ersten getrennten Rechnung gab es allerdings das Problem, dass beide Rechnungen an den Betreuer ging. Darüber verärgert hat der Ehepartner den Service für beide Personen abbestellt. Mögliche Lösung: Weil der Termin drängt, wollte ich zunächst für die betreute Person die Essensbestellung aufsetzen und habe sie nach ihren Wünschen gefragt. Nachdem ich ihr erklärt habe, dass es um ihr Mittagsessen ginge, und dass dieses von ihr selbst bezahlt wird, konnte sie sich dennoch nicht selbst entscheiden, was sie möchte, und will erst ihren Ehepartner dazu befragen. Die Bestellung musste ich ergebnislos abbrechen. Frage: Gibt es für mich als Betreuer eine andere Möglichkeit, als die Essensbestellung fallen zu lassen und die Ernährung der betreuten Person der zufälligen Entscheidung des Ehepartners zu überlassen? Der geht gern auch mal allein zum Mittagessen aus dem Haus und bringt bei der Gelegenheit der betreuten Person ein Fischbrötchen als Mittagsmahlzeit mit. Der betreuten Person kann ich nun auch keine Essensbestellung aufzwingen. |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Das liest sich, als wäre die Entscheidungsfindung nur noch nicht abgeschlossen. Du kannst also nachfragen oder auch anbieten bei dem Gespräch mit dem Ehepartner dabei zu sein, oder spricht etwas gegen dieses Vorgehen.
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
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Der Ehepartner hat mich eine Woche zuvor schriftlich dazu aufgefordert, dass ich mich (u.a.) um die Bestellung des Mittagsmenüs für die betreute Person zu kümmern habe. Der Ehepartner ist da wenig kooperativ, sogar eher kontraproduktiv. Für mich sieht das so aus, dass sich der Ehepartner sich nicht mehr darum kümmern mag.
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Das Ergebnis des Gesprächs muss ja nicht sein, dass der Ehepartner sich darum kümmert. Versuch macht kluch. Insbesondere ersetzt er unsichere Einschätzungen, wie das Verhalten sein könnte, durch Wissen, wie es ist.
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 250
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Ich habe das konkrete Problem nicht ganz verstanden.
Geht es um die Frage, ob die Person generell Essen auf Rädern erhält oder um die konkrete Essensbestellung? Ich finde es legitim, dass der Mann das delegieren möchte. Ebenfalls verstehe ich es wenn die Frau da die Meinung oder Erlaubnis vom Mann einholt. Wenn es um die Essensbestellung geht (wöchentlich oder alle 14 Tage) könnte das doch ggf. mit einer Betreuungskraft gemacht werden oder alternativ Wünsch-dir-was. Bei meiner Oma macht das immer der Pflegedienst, die wissen, was sie gar nicht mag, und wählen dann aus. |
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#6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
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Es geht darum, dass der Ehepartner der betreuten Person bisher die Essensbestellung für beide Personen bestellt hat. Dies hat er jedoch von heute auf morgen eingestellt. Praktisch sieht das so aus, dass der Lieferservice beim Betreuer anruft und erklärt, das die Essensbestellung bis zum Annahmeschluss nicht eingegangen ist, und der Ehepartner dem Lieferdienst auf Rückfrage erklärt hat, dass er keine Bestellung mehr aufgeben wird. Der Pflegedienst kann eine Hilfe bei der Bestellung nicht so schnell umsetzen. Daher hat der Betreuer zunächst versucht, eine Essensbestellung mit Hilfe der betreuten Person aufzusetzen. Es geht da um eine Auswahl von der Speisekarte. Die betreute Person will sich nichts auswählen und erst den Ehepartner befragen, der hier aber nicht mehr mithelfen will. Wenn die betreute Person sich nichts aussuchen will, damit auch nichts bestellen mag, sind mir die Hände gebunden. Ich kann dann keine Bestellung auslösen. Vermutlich wird die Folge sein, dass sich der Haushalt nur noch aus aufgewärmten Konserven ernährt. Den Status hatte der Haushalt bereits in der Vergangenheit einmal und sollte, meiner Meinung nach, aus ernährungstechnischen Gründen vermieden werden. Wenn ich einfach etwas so nach meinem eigenen Gutdünken bestelle, muss ich damit rechnen, dass der Ehepartner die Anlieferung des Essens ablehnt. Das hat er schon bei der Lieferung von Pflegeprodukten gemacht. Die lasse ich inzwischen alternativ beim Nachbarn abgeben, damit die betreute Person ihre Pflegeprodukte erhält. |
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#7 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,469
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Ist denn die Ernährung rein von der Menge her (unabhängig von der Qualität des Essens) sichergestellt oder besteht die Gefahr, dass die Betreute quasi hungert, weil sie vom guten Willen ihres Ehemanns abhängig ist?
Besteht die Möglichkeit, außer Haus zu essen? Je nach Wohnort gibt es Kantinen, die ein Mittagessen teilweise günstiger als Essen auf Rädern anbieten. |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
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In der Phase vor der Bestellung von Essen auf Rädern hat die betreute Person tatsächlich an Gewicht verloren. Auf ärztlichem Rat soll die betreute Person tatsächlich zu größerer Flüssigkeitsaufnahme angehalten werden. Davon, dass die betreute Person hungern muss, kann aber nicht die Rede sein. Inzwischen besucht die betreute Person für einige Tage der Woche eine Tagespflege. So ist zumindest an diesen Tagen eine ordentliche Verpflegung gesichert.
Die betreute Person kann selbstständig keine außerhäusliche Kantine mehr aufsuchen. Es gibt auch keine in unmittelbarer Nachbarschaft. Auf der anderen Seite ist die finanzielle Situation geregelt, die Bezahlung des Essensdienstes kein Thema. |
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#9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 138
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Also ich stelle mal in den Raum, dass es nicht zu deinen Aufgaben gehört, dafür zu sorgen, das die Betreute sich aus deiner Sicht ausgewogen und gesund ernährt.
Solange sie nicht mangelversorgt, also unterernährt ist, ist es doch okay wenn der Ehemann sie versorgt. Und sei es mit Fertiggerichten. Ich bezweifle ohnehin, dass das Essen auf Rädern von der Qualität her deutlich besser/nährstoffreicher ist. Zitat:
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
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Das ist das Problem. Der Ehepartner hat mich kurzfristig aufgefordert, das Mittagessen zu bestellen und zu bezahlen. Weiterhin soll ich (als rechtlicher Betreuer) für die betreute Person benötigte Lebensmittel für Frühstück und Abendessen einkaufen.
Ich weiß, das ist abwegig. Dem Ehepartner, obwohl auch schon von anderer Seite versucht, sind die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers nicht mehr zu erklären. Und als Betreuer muss ich für Abhilfe sorgen und entsprechende Dienste beauftragen, da die betreute Person nicht mehr in der Lage ist, diese Einkäufe selbst zu erledigen. Um auf meine Ausgangsfrage zurück zu kommen: Wenn die betreute Person kein Mittagessen bestellen möchte, weder selbstständig noch mit meiner Unterstützung, und damit die Lebensmittelversorgung gefährdet ist, habe ich eine andere Möglichkeit, als die Essensbestellung ersatzlos fallen zu lassen? |
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