Dies ist ein Beitrag zum Thema BdB at work, soll das Pflicht für ehrenamtliche Betreuer werden im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forengemeinde,
meine Frage wäre, wird BdB at work für ehrenamtliche Betreuer bald Pflicht? Und wenn ja wann?
LG Jedi...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 44
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Liebe Forengemeinde,
meine Frage wäre, wird BdB at work für ehrenamtliche Betreuer bald Pflicht? Und wenn ja wann? LG Jedi |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
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Das ist ein Arbeitsprogramm unter mehreren und es wird sicher nicht zur Pflicht, ein solches zu nutzen.
Meinst evtl.das eBO (elektronischer Rechtsverkehr)? Auch dieses wird man ehrenamtlichen Betreuenden -soweit ich weiß- nicht auferlegen. Für beruflich Betreuende kann es dazu kommen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 121
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Als ehrenamtliche Rechtsbetreuerin (nicht familiär) benutze ich keine Betreuersoftware. Alle meine Aufgaben lassen sich prima mit der normalen Software auf meinem PC (Personalcomputer) erledigen.
Die (Mit-)Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs fände ich allerdings in folgender Form sehr gut: Mein mich beratender Betreuungsverein sollte irgendwann in der Lage sein, meinen Jahresbericht mit Rechnungslegung an das zuständige Amtsgericht zu übersenden. Ich bin nämlich - anders als die Vereinsbetreuer - keine befreite Betreuerin.
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo,
sorry, seit wann interessiert den Betreuungsverein (m)ein Jahresbericht? Mal vom Datenschutz abgesehen, ich würde sofort alle Betreuungen beenden, wenn auch noch vom Betreuungsverein an meinen Berichten rumgepfuscht würde. Vielleicht bin ich da extrem empfindlich. Ich habe in diesem Verein eine Mitarbeiterin erlebt, die eher selbst sofort unter Betreuung gestellt werden müsste. Null Peilung, die Dame. Wenn man sie etwas fragt endet das nach unendlichen Rückfragen und Ergänzungsfragen immer so "das habe ich ja noch nie gehört/erlebt, dazu kann ich nichts sagen". Dazu hatte ich hier auch schon mal geschrieben. Wenn dort meine Berichte landen würden...siehe oben 2. Absatz. Viele Grüße Andreas |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 121
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Den Service für Ehrenamtliche durch ihre beratenden Betreuungsvereine, den ich hier vorgeschlagen habe s.o., verstehe ich nur als Form, nicht als Inhalt. Das bedeutet, dass ich meine Datei auf einem Datenträger vorbeibringe und die Daten dann - inhaltlich unkontrolliert! - an das Amtsgericht sicher versendet werden. Ich kann im besten Fall auf die Versandbestätigung warten. Bisher ist dieser Service aber meine reine Wunschvorstellung.
Wenn dieser Service einmal angeboten wird, dann muss ich meine Dateien nicht mehr ausdrucken, den Briefumschlag mit den Papierbögen nicht mehr in den (analogen) Briefkasten des Amtsgerichts werfen und das Gericht muss nicht mehr alles neu digitalisieren. |
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#6 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo,
offenbar wird das in BW anders gehandhabt als in Schleswig-Holstein. Mit dem hiesigen Betreuungsverein habe ich außer bei Fortbildungsangeboten fast nichts zu tun. Selten, dass ich dort mal wegen eines besonderen Problems nachfrage. Dann gibt es ja auch noch die Betreuungsstelle, die zum Sozialamt gehört. Dort gibt es auch kompetente Ansprechpartner. Meine Jahresberichte gehen über „Mein Justizpostfach“ direkt und ausschließlich an das Amtsgericht. Viele Grüße Andreas |
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#7 |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 329
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Na dann gebe ich mal meins aus Sachsen-Anhalt mit rein.
Beraten und unterstützen beim Jahresbericht und Vermögensverzeichnis: ganz sicher und auch oft. Einreichen der Berichtsunterlagen beim Gericht? Ganz sicher nicht. Der Betreuungsverein ist kein Verfahrensbeteiligter und nicht der, der die Unterlagen vorzulegen hat. Also bei aller Liebe, wenn man als Ehrenamtler nicht in der Lage ist, zeitlich oder organisatorisch, die Kleinigkeit Unterlagen an der entsprechenden Stelle einzureichen, sollte man überdenken ob das für einen das richtige Ehrenamt ist. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 121
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Natürlich könnte ich bei mir zuhause auch ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach einrichten (lassen). Aber dann hätten die Amtsgerichte und andere öffentlich-rechtliche Stellen einen juristisch sicheren elektronischen Postzugang zu mir. Das möchte ich nicht.
Das kann gerne die analoge Post mit dem Einschreibebrief weiterhin erledigen. Diese Zustellungsart wird weniger übersehen, weil sie haptisch, d.h. begreifbar im Wortsinne ist. |
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#9 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
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Zitat:
Also, es würde kein Telekom-Techniker bei dir zuhause vorbeikommen, seinen Werkzeugkoffer öffnen und mit einem speziellen Schraubenschlüssel ein EGVP-Kästchen hinter dem Schreibtisch befestigen, aus welchem stets das Auge der Justiz argwöhnisch herauslugen und juristisch sicher überprüfen würde, ob deine Bleistifte ordentlich gespitzt sind. Das kann man grob damit vergleichen, dass Imre vermutlich nicht bei dir zuhause vorbeigekommen ist, um deinen Forumszugang freizuschalten. Was gegen einen juristisch sicheren Postzugang sprechen sollte, bleibt mir ein Rätsel. |
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#10 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Na ja, vielleicht braucht halt jemand ab und zu eine gute Ausrede wie "Post nicht erhalten".
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