Dies ist ein Beitrag zum Thema korrekte Berufsbezeichnung / akademischer Grad im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Man kommt ja zum Glück irgendwann in ein Alter, in dem einem nichts mehr peinlich ist und bei mir ist ...
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#1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,296
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Man kommt ja zum Glück irgendwann in ein Alter, in dem einem nichts mehr peinlich ist und bei mir ist es nun so weit. Ich muss hier nach langen Jahren der Berufstätigkeit nach der korrekten Bezeichnung meines Berufs fragen.
Ich habe 1998 mein Fachhochschulstudium der Sozialpädagogik mit Diplom abgeschlossen und gut ein Jahr später die staatliche Anerkennung erhalten. Bin ich: Diplom-Sozialpädagoge oder Diplom-Sozialpädagoge (FH) ? Ich finde hierzu uneindeutige Aussagen im Netz. Teilweise heißt es, der Zusatz "FH" sei beim akademischen Grad mit führungspflichtig. Gleichwohl heißt es bei fachspezifischer Recherche, dass man mit der staatlichen Anerkennung Diplom-Sozialpädagoge ohne "FH" sei. Mir war das bisher völlig wumpe. Erst als kürzlich ein Kunde mich darauf ansprach, dass ich ja diplomiert sei, was für ihn bedeuten würde, dass ich weitaus qualifizierter sei , als die "heutigen" Bachelor-Soziapädagogen, begann mich das zu interessieren. Beim Nachlesen kam ich irgendwie auf den Trichter, dass ich ja eigentlich den Zusatz "FH" führen müsste, wenn ich meine Berufsbezeichnung angebe. Also änderte ich meinen Briefkopf entsprechend und dachte mir nichts dabei. Bis ein sehr genauer Richter darauf aufmerksam wurde und sich einfallen ließ, nun meine Registrierung als beruflicher Betreuer anzuzweifeln. Dies wird sich zwar sicher ausräumen lassen, aber ich wüsste es jetzt schon gerne genau. Bei den KollegInnen rumgefragt, war sich plötzlich niemand mehr sicher, wie es denn nun lauten muss. In der Praxis schreibt wohl so gut wie niemand das (FH) dazu. Weil es nach staatlicher Anerkennung nicht mehr hingehört? Persönlich würde es mir ganz gut gefallen, das (FH) in der Berufsbezeichnung mitzuführen, deutet es doch auf eine praxisnahe Hochschulbildung hin. Aber eigentlich ist es mir immer noch wumpe, ich möchte mir nur nicht ein weiteres Registrierung- oder Vergütungsei legen. |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 80
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Bei Sozialer Arbeit / Sozialpädagogik ist der Unterschied zwischen Diplom und Bachelor nicht so gravierend wie bei anderen Studiengängen.
Bei Psychologie ist das Diplom eher gleichwertig mit Bachelor und Master zusammen. Auch zeitlich ist es recht ähnlich. Diplomer und Master Leute dürfen Therapeuten (Krankenkasse) werden. Bachelor Leute nicht. Bei sozialer Arbeit unterscheidet sich das Diplom zeitlich nicht sonderlich vom Bachelor und der Tarif (bei Anstellung) macht da auch keinen Unterschied. Letztlich hat das in unserem Arbeitsbereich nicht so viele Auswirkungen. Qualifikation öffnet Türen, das war’s dann aber auch. Ob FH angegeben werden muss entzieht sich meiner Kenntnis. Deine Registrierung darf nicht angezweifelt werden 7 BtRegV abs. 6 Die für die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen. So sehe ich das mit dem FH Bachelor Thema in der sozialen Arbeit ![]() |
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#3 | ||
Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 516
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In Bayern werden z.B. Diplome an Fachhochschulen grundsätzlich mit dem Zusatz "(FH)" verliehen, an Universitäten mit dem Zusatz "(Univ.)". Der Zusatz darf auch nicht weggelassen werden (Art. 96, Art. 99 BayHIG). Gerade noch geduldet wird allenfalls, wenn man "(Univ.)" weglässt (weil das gewissermaßen die "höchstwertige" Variante ist). Die staatliche Anerkennung hat keinen Einfluss auf den akademischen Grad. Aufgrund der Anerkennung darfst du allerdings die Bezeichnung "staatlich anerkannter Sozialpädagoge" führen. |
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#4 | ||
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,056
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Als Sozialarbeiter bspw. kann sich m.W. jeder mit einer affinen Tätigkeit/einem affinen Studienabschluss bezeichnen. Der Gesetzgeber knüpft wohl an diese Bezeichnung (und an viele andere) nicht das Erfordernis, dass der gemeine Bürger auch genau weiß, mit wem er es da zu tun hat. Anders etwa bei Ärzten oder Psychotherapeuten... MfG Florian |
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#5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,296
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Danke für Eure Antworten. Ich werde nun -wo es anfällt- den Zusatz (FH) führen, so wie es richtig ist.
Zugleich werde ich die akademische Berufsbezeichnung ganz aus meinem Briefkopf herausnehmen, jetzt, wo entsprechende Qualifikation ohnehin Bestellungsvoraussetzung ist. "Flafluff, beruflicher Betreuer" und gut. |
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#6 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 897
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Bei uns in Emden gabs zwei Berufe und ein Diplom. Habs bis heute nicht verstanden, dass dich Diplom Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH) bin.
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