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Wann ist die reine Def. von Körperverletzung erfüllt? KEINE Rechtsberatung!!

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Hallo, eine vermutlich verwirrende Anfrage meinerseits, aber weil ich grad niemanden sonst weiss, den ich fragen kann und wo ich ...


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Alt 15.05.2024, 01:06   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
Standard Wann ist die reine Def. von Körperverletzung erfüllt? KEINE Rechtsberatung!!

Hallo,
eine vermutlich verwirrende Anfrage meinerseits, aber weil ich grad niemanden sonst weiss, den ich fragen kann und wo ich mir Kenntnisse/Erfahrungen bei reinen Definitionsfrage erhoffe.
Vorab, es geht absolut 0,0 um eine Rechtsberatung!!

Folgender Fall:
Bei einer Patientin wird aufgrund einer seit Jahren bekannten Vorerkrankung, bereits zum wiederholten Mals das sog. PRT (https://www.albertuszentrum.de/ortho...iltration-prt/ ) in einer radiologischen Praxis mit mehreren Ärzten gemacht.
Beim letzten Termin waren bei der konkreten Behandlung 2 MFAs (1 am Rechner für die Bestimmung der Einstichpunkte, 1 an der Patientin für Anzeichnung) . Die für diesen Behandlungstag vorgesehende Radiologin (der Patientin jedoch unbekannt und stellte sich auch nicht namentlich vor, was aber häufiger in dieser Praxis bei verschiedenen Radiologen so Unart ist) kam dazu, und setzte die Kanüle. Die ungewöhnliche Schmerzreaktion der Patientin darauf, veranlasste die MFA, welche die Stellen angezeichnet hatte, bei der Kollegin am Rechner nochmal nach zu fragen. Danach wurde festgestellt, dass unguterweise dabei von der MFA am PC die behandlungsbedürftige li Seite mit der gesunden re Seite verwechselt worden war.

Die Patientin möchte nun, auch aufgrund des danach gezeigten Verhaltens von der Ärztin, dieser ein ungefragtes E-Mail-Feedback geben. Und es soll unaufgeregt, aber eben auch mit dem möglichst richtigen Begriffen formuliert werden. Um aufgrund von falscher Termini nicht als "hysterisch" oder "kann man ja nicht ernst nehmen" abgetan zu werden.
Es ging und geht weder um eine Rechtsberatung, noch stand jemals zur Debatte irgendwas Ri Anzeige/Schmerzensgeld etc. zu unternehmen.

Die Überlegung hinter der Mail ist, dass die Ärztin ihr Verhalten, sollte es nochmal zu so einem Fehler kommen, ändert, um es dem dann betroffenen Patienten leichter zu machen.
Es IST klar, dass höchst wahrscheinlich diese E-Mail genau 0,0 Veränderungen bewirken wird, womöglich nichtmal gelesen wird. Der Gedanke dabei aber ist, dass wenn NIEMAND was sagt, dieser Ärztin ein Feedback gibt, dann wird allerhöchstwahrscheinlich niemals eine Veränderung erfolgen.


Insofern die Frage:
Das setzen der Nadel OHNE selbst zuvor am PC die Stelle und die Anzeichnung überprüft zu haben, ist dies im Bezug auf eine ärztliche Behandlung REIN nach der Definition Körperverletzung?
Oder durfte sich die Ärztin in der geschilderten Situation auf die Markierung etc. verlassen?


Es gab zuvor eine schriftliche Aufklärung, ehe diese Serie von PRTs begonnen wurde, die letzten Male im Laufe der Jahre auch. Insofern hat die Patientin einer Behandlung auch zugestimmt und somit wäre an sich ja die mir bekannte Def. falsch.

Nur imho kann ein Patient nur in etwas das behandlungsbedürftig ist einwilligen. Hier aber wurde etwas "verletzt" an einer Stelle, welche bislang NIE behandlungsdrüftig war!



Fällt so etwas wie hier unter einen Behandlungsfehler?



Ich danke euch für etwaige Antworten bereits jetzt schon!


MurphysLaw


P.S.: Ich gendere nicht. Auch sind alle "beschwichtigenden" Aussagen/Möglichkeiten bekannt, welche so etwas begünstigen/wahrscheinlicher und/oder auf Zeitgründen geschehen lassen, bekannt.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 15.05.2024, 10:43   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
Standard

Das ist klar ein Bahndlungsfehler, als erstes würde ich als Betreuer mit der Betreuten und dem Arzt das Gespräch suchen und versuchen, sich zu einigen.

Im Zweifelsfall müsste man den Arzt wechseln und die Krankenkasse hilft einem in Bezug auf den Behandlungsfehler.
Mächschen ist offline  
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