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Nur zum Kopfschütteln (Postverkehr)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nur zum Kopfschütteln (Postverkehr) im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Telefonat mit einer Krankenkasse. Sachbearbeiter: „Ich kann die Bescheinigung leider nicht an sie senden, da in ihrer Bestellung der ...


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Alt 22.05.2024, 10:39   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,753
Standard Nur zum Kopfschütteln (Postverkehr)

Hallo,

Telefonat mit einer Krankenkasse. Sachbearbeiter: „Ich kann die Bescheinigung leider nicht an sie senden, da in ihrer Bestellung der Punkt „Schriftverkehr“ fehlt.“

Was werden da nur für Sachbearbeiter beschäftigt?!

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 22.05.2024, 11:34   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
Standard

Ich habe insbesondere bei den GKVs den Eindruck, dass eine Ausbildung bei den Krankenkassen sicher derartig NEGATIV verändert hat.


Rufe ich bei meiner KK mit 3 verschiedenen Fragen, bin ich erstmal bei einer Person "vorgeschaltet", welche dann entscheidet, welche Fachabteilung meinen Anfrage beantworten kann.
Anfrage (singular) WEIL JEDE meine Frage (angeblich) an eine Fachabbeteilung weitergeleitet werden müsse!


Dass sich die Fachabteilung nicht untereinander bzw. nacheinander weiter verbinden können, versteht sich von selbst ...


Endergebnis, für meine 3 Fragen hätte ich 3x anrufen müssen inkl. 3x Warteschleife!


So kann man künstlich den Verwaltungsapparat aufblähen und eine künstliche Daseinsberechtigung (inkl. der damit verbundenen Kosten) "begründen".


Zum k*****!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 22.05.2024, 14:49   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
Standard

@Andreas, solche Leute bitte ich mir das schriftlich zu geben, die weigern sich in der Regel, dann nach dem Vorgesetzten fragen.

@MurphysLaw
Ich habe hier die Durchwahlen der Abteilungen gespeichert, allgemeine Fragen der Abteilung betreffend beantworten die, sonst geben die einen weiter an den Kollegen, die Hotline rufe ich nicht, denn da bekommt man falsche oder keine Antworten oder die Durchwahl, die ich gespeichert habe.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.05.2024, 21:54   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

Telefonat mit einer Krankenkasse. Sachbearbeiter: „Ich kann die Bescheinigung leider nicht an sie senden, da in ihrer Bestellung der Punkt „Schriftverkehr“ fehlt.“
Andreas
Das greift bei uns (Thüringen) ebenfalls um sich. Ein Kollege hatte schließlich die Faxen dicke und wählte den pragmatischen Weg, indem er beim AG die Aufnahme des Aufgabenbereiches "Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise" für alle seine Betreuten, bei denen das noch nicht übertragen war, beantragte.

Ich hatte bislang glücklicherweise nur vereinzelt solche Fälle (z.B. LBS und ein großer städtischer Vermieter) aber es hielt sich in Grenzen, da bei den meisten Betreuten die Postangelegenheiten bereits explizit mit erwähnt sind. Ich achte bei neuen Betreuungen in letzter Zeit jedenfalls stets darauf, dass der Post-Passus mit aufgenommen wird.

Geplant ist übrigens, dass auch keine Telefonate und Gespräche im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise mehr geführt werden dürfen, wenn im Beschluss/Betreuerausweis nicht explizit der Passus "Mündliche Kommunikation Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise" enthalten ist.
volki ist offline  
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Alt 23.05.2024, 08:31   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
Standard

Auf der anderen Seite ist nicht bei jeder Betreuung der Aufgabenkreis Postangelegenheiten auch erforderlich, jedenfalls sind unfähige Korrespondenten kein Grund...
Mächschen ist offline  
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Alt 23.05.2024, 11:23   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
Standard

Das ist ein derartiger Blödsinn. Die „Postkontrolle“ hat doch überhaupt nichts mit Dritten, egal ob Behörde oder Privat zu tun. Sondern richtet sich gegen den Betreuten, dessen Post halt abgefangen werden darf. Ist eigentlich - auch wenn ein Betreuer das tut, ein Straftatbestand, § 202 StGB (und ein Grundgesetzverstoß, Art. 10 GG). Deshalb sollte das der absolute Ausnahmefall sein. So etwas „standardmäßig“ mit anzuordnen, weil irgendwelche Behördenfuzzis die Gesetze nicht kennen (hier § 11 SGB X), geht gar nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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