Dies ist ein Beitrag zum Thema Nur zum Kopfschütteln (Postverkehr) im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Telefonat mit einer Krankenkasse. Sachbearbeiter: „Ich kann die Bescheinigung leider nicht an sie senden, da in ihrer Bestellung der ...
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#1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,753
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Hallo,
Telefonat mit einer Krankenkasse. Sachbearbeiter: „Ich kann die Bescheinigung leider nicht an sie senden, da in ihrer Bestellung der Punkt „Schriftverkehr“ fehlt.“ Was werden da nur für Sachbearbeiter beschäftigt?! Viele Grüße Andreas |
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#2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 905
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Ich habe insbesondere bei den GKVs den Eindruck, dass eine Ausbildung bei den Krankenkassen sicher derartig NEGATIV verändert hat.
Rufe ich bei meiner KK mit 3 verschiedenen Fragen, bin ich erstmal bei einer Person "vorgeschaltet", welche dann entscheidet, welche Fachabteilung meinen Anfrage beantworten kann. Anfrage (singular) WEIL JEDE meine Frage (angeblich) an eine Fachabbeteilung weitergeleitet werden müsse! Dass sich die Fachabteilung nicht untereinander bzw. nacheinander weiter verbinden können, versteht sich von selbst ... Endergebnis, für meine 3 Fragen hätte ich 3x anrufen müssen inkl. 3x Warteschleife! So kann man künstlich den Verwaltungsapparat aufblähen und eine künstliche Daseinsberechtigung (inkl. der damit verbundenen Kosten) "begründen". Zum k*****! ![]() |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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@Andreas, solche Leute bitte ich mir das schriftlich zu geben, die weigern sich in der Regel, dann nach dem Vorgesetzten fragen.
@MurphysLaw Ich habe hier die Durchwahlen der Abteilungen gespeichert, allgemeine Fragen der Abteilung betreffend beantworten die, sonst geben die einen weiter an den Kollegen, die Hotline rufe ich nicht, denn da bekommt man falsche oder keine Antworten oder die Durchwahl, die ich gespeichert habe. |
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#4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
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Ich hatte bislang glücklicherweise nur vereinzelt solche Fälle (z.B. LBS und ein großer städtischer Vermieter) aber es hielt sich in Grenzen, da bei den meisten Betreuten die Postangelegenheiten bereits explizit mit erwähnt sind. Ich achte bei neuen Betreuungen in letzter Zeit jedenfalls stets darauf, dass der Post-Passus mit aufgenommen wird. Geplant ist übrigens, dass auch keine Telefonate und Gespräche im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise mehr geführt werden dürfen, wenn im Beschluss/Betreuerausweis nicht explizit der Passus "Mündliche Kommunikation Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise" enthalten ist. |
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Auf der anderen Seite ist nicht bei jeder Betreuung der Aufgabenkreis Postangelegenheiten auch erforderlich, jedenfalls sind unfähige Korrespondenten kein Grund...
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Das ist ein derartiger Blödsinn. Die „Postkontrolle“ hat doch überhaupt nichts mit Dritten, egal ob Behörde oder Privat zu tun. Sondern richtet sich gegen den Betreuten, dessen Post halt abgefangen werden darf. Ist eigentlich - auch wenn ein Betreuer das tut, ein Straftatbestand, § 202 StGB (und ein Grundgesetzverstoß, Art. 10 GG). Deshalb sollte das der absolute Ausnahmefall sein. So etwas „standardmäßig“ mit anzuordnen, weil irgendwelche Behördenfuzzis die Gesetze nicht kennen (hier § 11 SGB X), geht gar nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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