Dies ist ein Beitrag zum Thema Petition zum Zeugnisverweigerungsrecht für Betreuer im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
es ist mir schon ein wenig peinlich, meinen ersten Thread mit einem persönlichen Anliegen zu beginnen, aber dieses Thema ist ...
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08.06.2024, 21:03 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 52
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Petition zum Zeugnisverweigerungsrecht für Betreuer
es ist mir schon ein wenig peinlich, meinen ersten Thread mit einem persönlichen Anliegen zu beginnen, aber dieses Thema ist mir wichtig.
Ich habe kürzlich beim deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, den § 55 StPO dahingehend zu ändern, Betreuer mit in die Liste der Berufsgeheimnisträger aufzunehmen, die vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Petition auf der Website des deutschen Bundestages Hier kurz meine Begründung, warum ich das für wichtig erachte. Betreuer (und natürlich auch Betreuerinnen) sind eine zentrale Schaltstelle für jegliche Art von Informationen über den Betreuten. Der Betreuer erhält Informationen von Ärzten, Anwälten, Jugendämtern, Suchtberatungsstellen und all den netten Leuten und Berufen, die als sogenannte "Berufsgeheimnisträger" gelten. Kommt es mal zu einem Strafprozess (oder sogar zu einer polizeilichen Vernehmung), dürfen alle in § 55 StPO genannten Personengruppen vor Gericht das Zeugnis verweigern. Also wie kommt das Gericht nun an die notwendigen Informationen? Es wird der Betreuer als Zeuge geladen und über den Betreuten ausgefragt. Diese Befragung kann bis ins Medizinische, Therapeutische und Juristische (Anwalt) gehen. Eine ziemlich blöde Situation für den Betreuer als Zeugen: denn er muss vor Gericht all diese Informationen preisgeben, da er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Und nein: der Betreuer ist nicht in Personalunion auch gleichzeitig der Betreute und kann über § 55 StPO die Aussage verweigern. Und nein: es geht nicht um derartige Fälle, bei denen ich als Betreuer sehe, dass mein Betreuter eine Straftat begeht oder gar mir schadet. (Diese Ideen werden im Petitionsforum diskutiert) Es geht wirklich nur um diese Fälle, bei denen der Betreuer als Zeuge aussagen soll, um so an die Informationen über den Betreuten zu kommen. Unter anderem auch bei Verhandlungen zu § 63 StGB (Unterbringung). Ich selber hatte schon dieses (zweifelhafte) Vergnügen vor dem LG Augsburg und es war wahrlich kein Vergnügen, zumal auch man das Gefühl nicht los wird, das Vertrauen des Betreuten zu missbrauchen. Eventuell käme ggf. § 55 StPO in Kombination mit § 203 StGB in Frage: als Sozialpädagoge z. B. ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet, und ich würde mich durch eine Aussage vor Gericht einer strafbaren Handlung unterziehen. Aber ich weiß nicht, wie das Gericht hier reagiert, wenn man so argumentiert. Müsste man ggf. darauf ankommen lassen und am Ende durch den BGH hier eine Entscheidung treffen zu lassen. Wie denkt ihr darüber? Wenn Ihr meine Petition unterstützt, wäre ich um Zeichnung unter o.g. Link sehr dankbar. |
09.06.2024, 13:23 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 51
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Diese Petition wurde schon einmal eingereicht und verworfen. Das ist auch gut so. https://epetitionen.bundestag.de/pet...103797.nc.html
Es kann nicht angehen, dass eine unter Betreuung stehende Person aufgrund z.B. Demenz durch ein Zeugnisverweigerungsrecht des Betreuer einen Schadensanspruch entgeht und der geschädigte darauf sitzen bleibt. Das haben wir schon im DSGVO, indem der Datenschutz zum Täterschutz ausgehöhlt werden kann und benötigte Informationen nicht zu bekommen sind z.B. für eine Klage oder Strafverfolgung. Denn ein verdacht reicht bei der STA nicht aus und wird eingestellt. |
09.06.2024, 13:59 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 52
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Danke für die Antwort und Rückmeldung.
Bei der Petition, die du verlinkst, geht es, wenn ich es richtig gelesen habe, speziell nur über Sozialpädagog*innen, die zwar auch Betreuungen übernommen haben, aber eben halt "nur" Sozialpädagog*innen sind. Bei mir geht es speziell um Betreuer*innen. Daher ist die Petition im Detail anders. Und zu deinem Argument: wenn man dies als Basis der Argumentation nimmt, dürfte der Pfarrer kein Zeugnisverweigerungsrecht haben und der Arzt, und die Mitarbeitenden der Suchtberatungsstelle, und auch nicht der Steuerberater (er könnte ja gegen das Finanzamt aussagen zugunsten des Betreuten). Zudem ist es ja ein Recht und keine Pflicht, das Zeugnis zu verweigern. In Absprache mit d. Betreuten und dessen Anwalt / Anwältin wäre ja eine Zeugenaussage durchaus möglich. So wie es auch die anderen Berufsgruppen dürften. |
09.06.2024, 21:54 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,254
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Ich unterstütze die Petition und habe sie gezeichnet.
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10.06.2024, 09:47 | #5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 51
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Zitat mihema
Zitat:
Der Betreuer hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten wie z.B. die Aufklärung des Sachverhalts für die Gerichte. Warum soll dem Betreuer das Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden und dem Sozialpädagogen nicht, der auch als Betreuer tätig ist? Wenn das Zeugnisverweigerungsrecht benützt wird, dann hat derjenige in der Regel was zu verbergen. Aus Sicht es Betreuers ist ein Zeugnisverweigerungsrecht angebracht. Aus Sicht eines Geschädigten eben nicht. |
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10.06.2024, 13:31 | #6 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 52
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Zitat:
Sogar Verlobte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Und hier wird sogar noch viel mehr Schindluder getrieben. Kurz vor der Verhandlung verloben und aus die Maus. Es geht ja auch nicht darum, den Betreuten irgendwo hineinzureiten, sondern eben zu verhindern, dass er verurteilt oder das Strafmaß nicht so hoch wird. Es kann doch nicht sein, dass ein Gericht ärztliche, psychiatrische, psychologische Informationen haben will (oder von der Suchtberatung, die sind nämlich auch ausgenommen) und nur weil eben diese Berufsgruppen vor Gericht nichts sagen, dann fragen wir halt den Betreuer, der muss ja auspacken. |
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10.06.2024, 15:49 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,325
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Hallo, ich unterstütze das Ansinnen auch. Die Regelung, die zu ergänzen wäre, steht aber in § 53 StPO.
Das Autorenteam des Heidelberger Kommentars (HKBuR), zu dem ich auch gehöre, hat bereits vor einigen Monaten dem BMJ eine Liste mit Änderungsvorschlägen unterbreitet, zu denen auch das Aussageverweigerungsrecht gehört. Wird auch in der nächsten BtPrax abgedruckt.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (10.06.2024 um 21:02 Uhr) |
10.06.2024, 16:28 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 52
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Stimmt, danke für die Korrektur. Es geht natürlich um § 53, nicht 55. Das wäre ja die Auskunftsverweigerung, wenn ich mich einer Straftat bezichtigen würde.
In der Petition ist es zum Glück richtig. |
15.06.2024, 18:05 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.06.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 14
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Habe gerade unterzeichnet. Finde ich sehr wichtig das Thema!
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28.06.2024, 13:24 | #10 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 66
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Zitat:
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