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Besondere Art der Diskriminierung - kann man sich wehren?

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Ich betreue einen jungen Mann mit geistiger Behinderung, für den ich kürzlich einen Handyvertrag abgeschlossen habe (in seinem Namen). Nachdem ...


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Alt 18.09.2024, 18:28   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.07.2018
Beiträge: 23
Standard Besondere Art der Diskriminierung - kann man sich wehren?

Ich betreue einen jungen Mann mit geistiger Behinderung, für den ich kürzlich einen Handyvertrag abgeschlossen habe (in seinem Namen). Nachdem es zuerst hieß, die Identifizierung macht der Briefträger, soll er nun plötzlich Web-Ident machen. Das kann er aber nicht, er versteht die Fragen nicht richtig und die Typen dort reden auch viel zu schnell und oft mit starkem Akzent. Das haben schon Nichtbehinderte ihren Kampf....



Habe dann den Anbieter angerufen und es hieß, das sei die einzige Möglichkeit zur Identifizierung. Ich bin der Meinung, daß das ganz klar eine Diskriminierung ist, wenn an das AGG ernst nimmt, Zitat: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung bei Alltagsgeschäften und im Berufsleben." Ein Handyvertrag ist ein Alltagsgeschäft.

Hat jemand mit sowas Erfahrung, was man da machen kann? Ich würde mich auch gern offiziell beschweren, weiß aber nicht genau wo und ob das Aussicht auf Erfolg hat.
Floriana ist offline  
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Alt 18.09.2024, 18:54   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
Standard

Darf ich fragen, um welchen Anbieter es geht?

Ich würde sagen, zur Konkurrenz gehen.
Mächschen ist offline  
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Alt 18.09.2024, 19:09   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.07.2018
Beiträge: 23
Standard

Die Konkurrenz ist leider viel teurer - das war ein Angebot aus der MediaMarktTarifwelt, der Vertrag ist aber mit einer S-KON eKontor 24 GmbH.

Mich ärgert sowas massiv - Behinderte können nur teure Verträge abschließen, weil sie durch solchen Mist automatisch von günstigen Angeboten ausgeschlossen werden. Der Betreute verdient halt nicht besonders viel und hätte ihm gern was günstig besorgt.


Anderer Gedanke: könnte ich als Betreuer die Identifizierung machen, oder wäre das rechtlich nicht sauber?
Floriana ist offline  
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Alt 18.09.2024, 19:12   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,405
Standard

Eine Identifizierungspflicht gibt es doch nur bei Prepaid, bei Vertrag eigentlich nicht. Und was für Fragen sollen das denn sein? Bei einer Identifizierung geht es doch eigentlich nur um "Personalausweis vor die Linse halten", da muss man doch keine Fragen beantworten?


Scheint mir insgesamt ein sehr dubioses Angebot zu sein.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 18.09.2024, 19:17   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.07.2018
Beiträge: 23
Standard

Die Begründung von dem Drecksladen lautet, irgendein automatischer Check hätte einen Betrugsverdacht ergeben. Deshalb müsse WebIdent gemacht werden (völliger Blödsinn, ein Ausweis ist vor der Kamera auch nicht anders). Bei der Bestellung hieß es noch, Ident wird bei Lieferung durch Postzusteller gemacht.

Das Problem bei WebIdent sind Fragen wie wo er das bestellt hat, was die Bestell-Nr ist, und darauf kann er nicht gut antworten, und dann legen die auf. Ich hatte mich eingemischt und das nach deren Regeln ebenfalls verboten, daß eine zweite Person dabei ist.
Floriana ist offline  
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Alt 18.09.2024, 19:18   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.07.2018
Beiträge: 23
Standard

Dass dieser Anbieter Mist ist, ist schon klar. Aber da bekommt man einen günstigen Vertrag mit Handy, das dann effektiv keine 300, sondern 160 € kostet.
Es geht mir aber hauptsächlich darum, ob jemand Erfahrung hat, ob es Beschwerdemöglichkeiten wegen solcher Diskriminierungen gibt. Oder ob das unserem Gesetzgeber mal wieder egal ist...
Floriana ist offline  
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Alt 18.09.2024, 19:29   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
Standard

Zitat:
Zitat von Floriana Beitrag anzeigen
einer S-KON eKontor 24 GmbH.
Die sind nur als Vermittler tätig.

Allerdings gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung von privaten Unternehmen, den Zugang zu Dienstleistungen und Gütern barrierefrei zu gestalten.
Mächschen ist offline  
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Alt 18.09.2024, 21:00   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 179
Daumen runter Kommentare auf Bewertungsportalen beachten

Zitat:
Zitat von Floriana Beitrag anzeigen
Hat jemand mit sowas Erfahrung, was man da machen kann?
Der Querschnitt aller Kommentare auf Bewertungsportalen berichten von ähnlichen Vorkommnissen, bei denen die potentiellen Kunden in der Anmeldung stecken bleiben. Hat also im Grunde nichts mit der Behinderung deines Betreuten zu tun. Zwei Drittel der Kommentatoren auf einem als zuverlässig geltenden Bewertungsportals raten ab, über diesen Vermittler einen Vertrag abzuschließen.
Janapho ist offline  
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Alt 18.09.2024, 23:17   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.07.2018
Beiträge: 23
Standard

Ja, hatte ich ja auch gesagt, mit diesem Video-Mist haben auch "normale" Leute Probleme. Sowas gehört man meiner Meinung nach verboten.

Aber zum Thema zurück: Ich habe noch was Interessantes gefunden - hilft zwar im konkreten Fall nicht, aber es geht in die richtige Richtung. Im Juni 2025 tritt ein "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" in Kraft.

Ein Anbieter von Video-Ident beschreibt das so:

"Mit der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA), gelten ab Juni 2025 neue Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, Websites und digitale Produkte möglichst allen Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von kognitiven, motorischen oder sensorischen Beeinträchtigungen."


Das finde ich mal richtig gut, es hat nur viel zu lange gedauert. (6 Jahre) In DE wurde das Gesetz tatsächlich schon 2022 verabschiedet, in Kraft tritt es aber erst 2025. Behinderte haben halt keine Lobby, die dürfen immer ein bisschen länger warten...
Floriana ist offline  
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Alt 19.09.2024, 13:50   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Floriana Beitrag anzeigen
"Mit der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA), gelten ab Juni 2025 neue Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit. Ziel ist es, Websites und digitale Produkte möglichst allen Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von kognitiven, motorischen oder sensorischen Beeinträchtigungen."
Auch diese Madaille hat zwei Seiten.

Die gute Seite ist die digitale Barrierefreiheit

und die schlechte Seite ist auch die digitale Barrierefreiheit...
Es ist schon gut, wenn jeder Mensch - egal ob behindert oder nicht - die Angebote annehmen kann, ohne durch irgendwelche Barrieren daran gehindert zu werden.

Nicht so gut daran ist, dass mit Sicherheit eine Riesenmenge von Verträgen abgeschlossen werden, die von den Kunden nicht verstanden und hinterher gezahlt werden können. Es gibt haufenweise Handyverträge, mit denen insbesondere junge Menschen (auch ohne Behinderung) sich gründlich verschuldet haben, ohne zu verstehen, was denn da überhaupt gelaufen ist.

Aber das ist eine andere Baustelle...

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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diskriminierung, vertrag

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