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ePA und Schwerbehinderung

Dies ist ein Beitrag zum Thema ePA und Schwerbehinderung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, etwas, worüber sich die Verantwortlichen wohl bisher überhaupt keine Gedanken gemacht haben: Wenn jemand einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht ...


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Alt 08.11.2024, 23:38   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,726
Standard ePA und Schwerbehinderung

Hallo,

etwas, worüber sich die Verantwortlichen wohl bisher überhaupt keine Gedanken gemacht haben:

Wenn jemand einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellt, werden Befunde von Ärzten oder Krankenhäusern angefordert. Oft dauert es Wochen oder sogar Monate, bis diese Befunde eingehen. Wenn das zuständige Amt mit Einverständnis der Antragsteller direkt die gespeicherten Befunde aus der ePA abrufen könnte, würde das die Bearbeitungszeit spürbar verkürzen.

Das wäre mal eine positive Seite der ePA. Aber daran hat wohl bisher niemand gedacht. Gibt es eine zentrale Ansprechstelle betr. ePA?

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 09.11.2024, 04:14   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
Standard

Ähm, Einspruch!


Der Zugriff auf sämtliche Daten auf der ePA sollten abgesehen vom Patienten AUSSCHLIESSLICH medizinisichem Personal vorbehalten sein!
Wenn also überhaupt, dann darf/sollte dies nicht allg. einem Versorgungsamt freigeschaltet werden. Ja, nichtmal freiwillig! Schlicht weil der/die SB, welcher z.B. den Antrag auf GdB bearbeitet, nicht zwingend eine medizinische Ausbildung hat!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.11.2024, 10:52   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Ähm, Einspruch!


[...] Ja, nichtmal freiwillig! Schlicht weil der/die SB, welcher z.B. den Antrag auf GdB bearbeitet, nicht zwingend eine medizinische Ausbildung hat!
Moin MurphysLaw, aber der Arzt im Gesundheitsamt doch, sollte man jedenfalls annehmen dürfen MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 10.11.2024, 06:34   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
Standard

In den mir bekannten Versorgungsämter haben aber nicht die Ärzte über den Grad entschieden, sondern Sachbearbeiter.


Abgesehen davon warst du jemals beim Versorgungsamt, um 1 KK-Karte einlesen zu lassen? ;-)



So wie ich die ePA verstehe, muss diese immer noch eingelesen werden, um auf dort gespeicherte Daten zugreifen zu könne, sofern authorisiert?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 10.11.2024, 07:57   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 64
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
In den mir bekannten Versorgungsämter haben aber nicht die Ärzte über den Grad entschieden, sondern Sachbearbeiter.


Abgesehen davon warst du jemals beim Versorgungsamt, um 1 KK-Karte einlesen zu lassen? ;-)



So wie ich die ePA verstehe, muss diese immer noch eingelesen werden, um auf dort gespeicherte Daten zugreifen zu könne, sofern authorisiert?
Und der Zugreifende muss sich ebenfalls mit seiner Karte als Berechtigter authentifizieren. Und diese haben nur Ärzte und einige medizinische Fachberufe, die auf die Daten zugreifen müssen/dürfen.
Pigeon ist offline  
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Alt 10.11.2024, 08:27   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
Standard

Hallo Pidgeon,
vielen Dank für diese Erklärung.
Davon höre ich tatsächlich das erste Mal, was natürlich nichts heisst ;-)


Unter dieser Voraussetzung und ausschliesslich unter dieser, fänd ich die Überlegung von Andreas dann auch konstruktiv und Sinn machend!


Schönen Sonntag noch!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 10.11.2024, 08:39   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 64
Standard

Benötigt wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Neben Ärzten können auch Notfallsanitäter einen haben. Problem ist, dass sowohl in der Klinik angestellte Ärzte als auch alle anderen Berufsgruppen diese selber zahlen müssen (es fallen jährliche Gebühren an).
Pigeon ist offline  
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Alt 11.11.2024, 09:18   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
In den mir bekannten Versorgungsämter haben aber nicht die Ärzte über den Grad entschieden, sondern Sachbearbeiter.
Aber der Zugang zu den ePA-Daten benötigt dennoch der interne oder externe (im Auftrag des Versorgungsamtes beurteilende) Arzt, oder? Naja, wie auch immer, Du hast naklar Recht:

Zitat:
Abgesehen davon warst du jemals beim Versorgungsamt, um 1 KK-Karte einlesen zu lassen? ;-)
So wie ich die ePA verstehe, muss diese immer noch eingelesen werden, um auf dort gespeicherte Daten zugreifen zu könne, sofern authorisiert?
Soweit hatte ich nicht gedacht, so wird es sicherlich sein MfG
Florian ist offline  
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Alt 11.11.2024, 09:24   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Benötigt wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Neben Ärzten können auch Notfallsanitäter einen haben. Problem ist, dass sowohl in der Klinik angestellte Ärzte als auch alle anderen Berufsgruppen diese selber zahlen müssen (es fallen jährliche Gebühren an).
Hallo Pigeon, d.h. also ich kann, sofern ich einen account über gmail (oder sonstwie) habe, als Betreuer online auf die ePA meines Klienten administrativ zugreifen, etwa um die Zugangsberechtigungen zu modifizieren oder Arztberichte einzusehen. Und ein Dritter benötigt immer die KV-Karte, um Zugang zu erhalten? Der Hausarzt kann sich also nicht über einen account einloggen und ohne Karte stöbern? So hatte ich bislang gedacht, ohne, wie kaum zu überlesen sein wird, mich schon ausgiebiger mit dem Thema befasst zu haben. MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 11.11.2024, 16:07   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Der Patient kann nur über die App der Kasse zugreifen. Ansonsten gibt es bei den Kassen Onbudsstellen, an die sich analoge Menschen wenden können, wenn sie bspw. Dinge geändert haben wollen. Ärzte greifen ausschließlich über ihre Praxissoftware darauf zu.
Pigeon ist offline  
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