Dies ist ein Beitrag zum Thema ePA und Schwerbehinderung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
etwas, worüber sich die Verantwortlichen wohl bisher überhaupt keine Gedanken gemacht haben:
Wenn jemand einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht ...
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08.11.2024, 23:38 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,726
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ePA und Schwerbehinderung
Hallo,
etwas, worüber sich die Verantwortlichen wohl bisher überhaupt keine Gedanken gemacht haben: Wenn jemand einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellt, werden Befunde von Ärzten oder Krankenhäusern angefordert. Oft dauert es Wochen oder sogar Monate, bis diese Befunde eingehen. Wenn das zuständige Amt mit Einverständnis der Antragsteller direkt die gespeicherten Befunde aus der ePA abrufen könnte, würde das die Bearbeitungszeit spürbar verkürzen. Das wäre mal eine positive Seite der ePA. Aber daran hat wohl bisher niemand gedacht. Gibt es eine zentrale Ansprechstelle betr. ePA? Viele Grüße Andreas |
09.11.2024, 04:14 | #2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
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Ähm, Einspruch!
Der Zugriff auf sämtliche Daten auf der ePA sollten abgesehen vom Patienten AUSSCHLIESSLICH medizinisichem Personal vorbehalten sein! Wenn also überhaupt, dann darf/sollte dies nicht allg. einem Versorgungsamt freigeschaltet werden. Ja, nichtmal freiwillig! Schlicht weil der/die SB, welcher z.B. den Antrag auf GdB bearbeitet, nicht zwingend eine medizinische Ausbildung hat! |
09.11.2024, 10:52 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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10.11.2024, 06:34 | #4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
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In den mir bekannten Versorgungsämter haben aber nicht die Ärzte über den Grad entschieden, sondern Sachbearbeiter.
Abgesehen davon warst du jemals beim Versorgungsamt, um 1 KK-Karte einlesen zu lassen? ;-) So wie ich die ePA verstehe, muss diese immer noch eingelesen werden, um auf dort gespeicherte Daten zugreifen zu könne, sofern authorisiert? |
10.11.2024, 07:57 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Zitat:
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10.11.2024, 08:27 | #6 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
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Hallo Pidgeon,
vielen Dank für diese Erklärung. Davon höre ich tatsächlich das erste Mal, was natürlich nichts heisst ;-) Unter dieser Voraussetzung und ausschliesslich unter dieser, fänd ich die Überlegung von Andreas dann auch konstruktiv und Sinn machend! Schönen Sonntag noch! |
10.11.2024, 08:39 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Benötigt wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Neben Ärzten können auch Notfallsanitäter einen haben. Problem ist, dass sowohl in der Klinik angestellte Ärzte als auch alle anderen Berufsgruppen diese selber zahlen müssen (es fallen jährliche Gebühren an).
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11.11.2024, 09:18 | #8 | ||
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Zitat:
Zitat:
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11.11.2024, 09:24 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Hallo Pigeon, d.h. also ich kann, sofern ich einen account über gmail (oder sonstwie) habe, als Betreuer online auf die ePA meines Klienten administrativ zugreifen, etwa um die Zugangsberechtigungen zu modifizieren oder Arztberichte einzusehen. Und ein Dritter benötigt immer die KV-Karte, um Zugang zu erhalten? Der Hausarzt kann sich also nicht über einen account einloggen und ohne Karte stöbern? So hatte ich bislang gedacht, ohne, wie kaum zu überlesen sein wird, mich schon ausgiebiger mit dem Thema befasst zu haben. MfG Florian
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11.11.2024, 16:07 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Der Patient kann nur über die App der Kasse zugreifen. Ansonsten gibt es bei den Kassen Onbudsstellen, an die sich analoge Menschen wenden können, wenn sie bspw. Dinge geändert haben wollen. Ärzte greifen ausschließlich über ihre Praxissoftware darauf zu.
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