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Zusammenarbeit mit Ärzte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit mit Ärzte im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Erstmal wünsche ich allen erholsame und schöne Osterfeiertage! Gibt es, von Seiten der Betreuungsbehörden und/oder KBV/KV eine (halb-) offizielle ...


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Alt 20.04.2025, 13:58   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 915
Standard Zusammenarbeit mit Ärzte

Hallo!
Erstmal wünsche ich allen erholsame und schöne Osterfeiertage!


Gibt es, von Seiten der Betreuungsbehörden und/oder KBV/KV eine (halb-) offizielle Empfehlung/Aufforderung zur gemeinsamen Zusammenarbeit?
Ich nehme mal nicht an, dass mit dem Aufgabenkreis Gesundheit für Ärzte "offizielle Pflichten" verbunden sind, wenn es Probleme bei der Behandlung/Versorgung gibt?


Ich meine hier mal etwas gelesen zu haben, aber da ging es um die Einwilligungsfähigkeiten in Behandlungen/OPs, wo auf Betreuer-Unterschriften bestanden wird, dabei wäre der Betreute in der Lage es selbst zu tun (und zu verstehen).
Das ist nicht gemeint.


Gruß,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 20.04.2025, 20:53   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,760
Standard

Hallo,

die Auskunftspflicht der Ärzte beruht nach meiner Meinung auf § 100 SGB X.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.04.2025, 07:37   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

§ 100 SGB X betrifft Pflichten von Ärzten ggü Sozialleistungsträgern, zB Krankenkassen, Rentenversicherungen, Sozialämtern.

Das Verhältnis zwischen Betreuern und Ärzten in der Eingliederungshilfe steht in §§ 33, 34 SGB IX.

Im Behandlungsvertrag ergibt sich die Auskunftspflicht aus den §§ 630c bis 630e BGB. Wobei dabei ärztlich festgestellte Einwilligungsfähigkeit des Betreuten vorausgesetzt wird.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 21.04.2025, 09:49   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 105
Standard

Hab so ein Fall

EGH Einrichtung macht alles alleine mit den Ärzten. Medikamntengabe. Null Kommunikation dazu mit uns als Betreuern (Gesundheitsfürsorge).

Quasi: Versuchskaninchen Medikamente

Echt ein heikles Thema. Die Heimaufsicht hat die Dokumentation dazu in der Einrichtung schon bemängelt.
Jodi2k ist offline  
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Alt 21.04.2025, 10:40   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 915
Standard

Ok, hier geht es um 1 Betreuten, der nicht in einer Einrichtung lebt.
Nachdem Probleme bei einer neuen, sehr teuren Behandlung auftraten (wurde während eines stationären Aufenthaltes begonnen) und die KK die weitere notwendige Wund-Behandlungspflege zu bezahlen verweigerte
(Betreuter hat PG und solle die Pflege aus den Sachleistungen bezahlen), wollte die Betreuerin gemeinsam mit Betreuten einen gemeinsamen Termin, um Argumente gegen die KK-Ablehnung, sowie das gemeinsame Vorgesehen zu besprechen.


Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass keine Zeit für eine Besprechung vorhanden sei. Weder vor Ort, noch am Telefon.


Die B-Pflege kostet über den schon installierten PD alleine schon 2500 €/Monat.
Mit dem PG 3 gibts aber nur 1432 € für Sachleistungen und der PD leistet nur, wenn die Bezahlung def. geklärt sei.


Die Pflegeberatung vor Ort hatte so einen Fall noch nicht und konnte lediglich Antrag beim Sozialamt empfehlen und/oder Erhöhung des PGs.


Dauer bis zu den Entscheidungen? Ungewiss.


Am Do. steht endlich der nä Termin an, seit Ende Oktober. Dazwischen hatte die Ärztin noch einen Unfall und der Januar Termin verschoben.


Tipps um Ärztin und "Vorzimmer-Drachen" klarzumachen, dass die teure Behandlung alleine schon durch diesen ganzen Stress für den Betreuten erschwert wird und eine Zusammenarbeit für alle Seiten sinnvoller wäre und Erfolgversprechender.



Daher die Frage nach einer gemeinsamen Richtlinie für eine Zusammenarbeit oder gar "Anweisung".


MurphysLaw


P.S.: Der HA kann nicht helfen, da keine Ahnung/Erfahrung von den zugrunde liegenden Erkrankungen + Umstrukturierungen innerhalb der bisherigen Praxis.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 21.04.2025, 11:16   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen herausgegeben. Was dort zu Bevollmächtigten steht, gilt auch für Betreuer: https://www.bundesaerztekammer.de/fi...verfuegung.pdf
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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