Dies ist ein Beitrag zum Thema Verein Steuererklärung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich soll für unseren Verein eine Steuererklärung für 2022 bis 2024 erstellen (e. V.).
Wir haben ca. 60 Mitglieder. ...
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#1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,772
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Hallo,
ich soll für unseren Verein eine Steuererklärung für 2022 bis 2024 erstellen (e. V.). Wir haben ca. 60 Mitglieder. Welche Software eignet sich dafür am besten? Viele Grüße Andreas |
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#2 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,102
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Um was für eine Erklärung geht es?
Ist das ein anerkannt gemeinnütziger, mildtätiger o.Ä. Verein, ein Verein, der ein Gewerbe betreibt, ein Sportverein, ....? |
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#3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,772
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Hallo, es ist ein gemeinnütziger Verein.
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
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Moin moin
Es gibt auch Bundesliga-Fussballvereine, die gemeinnützig sind... Schukarton-Buchhaltung zieht da schon lange nicht mehr. Für einen Verein von 60 Mitgliedern sollte ein Geldverwaltungsprogramm wie von WiSo reichen. Oder falls Du mit den üblichen Betreuerprogrammen arbeiten solltest, dann erklär den Verein zu deimen Betreuten und zieh die Daten doch über SFirm o.ä rein. Danach kannst Du die Daten über exportieren in eine Excel-Datei umändern und sehr handlich statistisch auswerten. Für weitaus mehr als nur zum Zweck einer Steuererklärung. (Ein bisschen solltest Du Dich in Excel schon auskennen) Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,772
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Hallo,
im Prinzip ist das total einfach, der Verein hat seine Mitgliedsbeiträge und Spenden, dann das Gehalt für eine Übungsleiterin, Kontogebühren und Ausgaben für Büromaterial, mal ein Blumenstrauß für besondere Anlässe und anderen Kleinkram. Das wäre kein Problem, aber ich bin erst seit 2024 Schatzmeister, und die Steuererklärung soll ich für 2022 bis 2024 erstellen. Da gibt es dann noch eine Handkasse, auch in Ordnung. Nur leider war mein Vorgänger alles andere als technikaffin, es gab ein Buch für Sachausgaben ("Kassabuch") und ein Buch für die Beiträge der Chor- und Fördermitglieder. Alles für jedes Jahr fein säuberlich aufgeschrieben. Geordnet nach 1. Tenor, 2. Tenor, 1. Bass, 2. Bass. Und dann jeweils Name, bezahlt am, Summe, Bank oder bar. Und nach einem Jahr wurde alles säuberlich zusammengerechnet mit den Einnahme und Ausgaben aus dem Kassabuch und dem Beitragsbuch. Meine Güte, ich bin Verwaltungsangestellter gewesen und habe von Bilanzen keine Ahnung. Ich habe mich als Schatzmeister wählen lassen, weil sonst niemand wollte und sich unser Verein (e. V.) sonst hätte auflösen müssen. Nun kommt das Finanzamt an und will die Steuererklärung. Natürlich bitteschön mit ELSTER. Also angemeldet, aber wie ich erst gestern erfahren habe, ist der Aktivierungsbrief als unzustellbar zurück gekommen. :-(( Aber das ist jetzt geklärt. Ich dachte, ich finde eine einfache freie Software, mit der ich schon mal anfangen/üben kann. Aber jetzt habe ich das auch so mit Excel geschafft. Die Kontoauszüge konnte ich online teilweise von der Sparkasse downloaden, ab Mitte 2023. Alles was davor war ist zwar als Kontoauszug vorhanden, aber das durfte ich dann per Hand in Excel übertragen. Hat mich doch sehr an die Jahresabrechnungen vor ca. 10 Jahren erinnert :-(. Benötigt man für das Finanzamt auch alle Belege im Original oder reicht es, wenn die Angaben glaubhaft sind? Z. B. Briefmarken für 8,50 Euro, das müsste doch nachvollziehbar sein? Die Unterlagen meines Vorgängers liegen alle in einem großen Karton bei unserem Probenraum. Na ja, irgendwie werde ich das schon hinbekommen. Viele Grüße Andreas |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
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Wenn der Verein ausschließlich ideelle Zwecke verfolgt, müsste doch ein Freistellungsbescheid des FA vorliegen.
https://www.vereinswelt.de/finanzen/...lungsbescheid/
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,772
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![]() Zitat:
ja, aber der Freistellungsbescheid ist befristet, auf jeden Fall wurde der Verein angeschrieben, dass eine Steuererklärung zu erfolgen hat. Viele Grüße Andreas |
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#8 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
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![]() Zitat:
Dann bitte eine erneute Freistellung beantragen. Darauf hinweisen, dass man weiterhin nur im ideellen Bereich tätig ist, weder als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb noch als Zweckbetrieb (wenn dem so ist).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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