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Gedanken-Krücke theoretischer Kenntnisse Öffentliches Recht

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Guten Morgen! Folgendes Gedankenkonstrukt: Es wird 1 Anwalt beauftragt, nachdem eine Behörde erst 1 Widerspruch verschleppt und 1 Jahr später ...


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Alt 20.06.2025, 03:57   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 947
Standard Gedanken-Krücke theoretischer Kenntnisse Öffentliches Recht

Guten Morgen!

Folgendes Gedankenkonstrukt:

Es wird 1 Anwalt beauftragt, nachdem eine Behörde erst 1 Widerspruch verschleppt und 1 Jahr später einen weiteren.

Nach Untätigkeitsklage, werden die Widersprüche Monate später mit indiskutabler Begründung abgelehnt.

Die Betroffene möchte zwar klagen, aber nicht mit dem bisherigen Anwalt, dessen Verhalten während der bisherigen Mandatszeit inakzeptabel war.

Wenn jetzt der bisherige Anwalt OHNE jegliche Rücksprache Klage erhebt und parallel das Mandat entzogen bekommt, ist dann auch die Klage "hinfällig", sodass zur Fristwahrung erneut/"doppelt" Klage eingereicht werden muss oder könnte ein Anwaltswechsel ohne weiteres durchgeführt werden?

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 20.06.2025, 08:22   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
Standard

Ist die Klage bereits anhängig und wird dem Anwalt das Mandat entzogen, bleibt die Klage anhängig und muss nicht neu eingereicht werden.

Aber ich würde mit der neuen Angelegenheit (Untätigkeitsklagen und Anfechtungdklagen sind zwei paar Stiefel) gleich einen anderen Rechtsanwalt beauftragen, weil ein Wechsel im laufenden Verfahren meist Geld kostet.
Mächschen ist offline  
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