Dies ist ein Beitrag zum Thema Regierung tritt Sozialstaatsprinzip und BVerfG mit Füßen im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von wahoos
Wenn die Regierung versucht, hier gegenzusteuern, dann sollte das nicht vorschnell als unsozial bezeichnet werden. Im ...
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#11 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Zitat:
Du weißt, wie Steuerberater und Steueranwälte die Erbschaftssteuer auch nennen? Die Dummen-Steuer! Und was die vermeintlichen Zahlen der Total-Verweigerer angeht, so war es unter dem ehemaligen Minister Heil scheinbar gar nicht vorgesehen (erwünscht), dass diese ausgesprochen werden konnten. https://www.focus.de/finanzen/news/1...6ef6a671f.html Aber in einem Land, in dem 1 Berufsschul-Lehrerin als Beamtin 16 Jahre bei vollen Bezügen krank machen kann oder einem Bundesland (Ba-Wü), welches dieses Jahr feststellte, dass es 1200 Lehrerstellen, die fest im Haushalt eingepreist waren, gar nicht besetzt sind, da ist sehr viel scheinbar möglich, an Unfähigkeit! Das Problem war ich sehe sind weniger die aktuellen Pläne, als vielmehr der Fakt, dass die jetzige Regierung gefühlt vieles macht, damit der nächste Kanzler in 2029 aus der AFD kommt und spätestens DANN haben auch wir im SGB12 "die Hütte am brennen" .... Auf der anderen Seite, wenn doch immer soooo sehr betont wird, dass all jene, die wirklich nicht können, sehr wohl unterstützt werden soll, wieso entscheiden dann die jeweils zuständigen BSG-Senate nicht endlich über diese elementar wichtigen Klagen? Siehe: https://www.gegen-hartz.de/news/buer...oehe-anhaengig |
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#12 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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#13 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
je nach Wahl ( Europa, Bund, Land, Komune) wähle ich anders und Blau steht nicht auf meiner Wahlliste. Aber letztendlich ist es auch nur eine Partei mit Gestalltungsmöglichkeiten in der Legislative. Selbst als Regierungspartei werden sie sich der Judikative unterwerfen müssen und Druck der Opposition aushalten müssen. Wir haben andere gute Politiker, die dennoch am derzeitigen System scheitern. Die EU bekommt nicht mal eine Aufhebung der Sommer- und Winterzeit hin, aktuell "eiert" man mit der Wehrpflicht rum, keiner weiss, was langfristig aus dem "Heizungsgesetz" werden soll, usw. Und auch beim SGB II Bezug wird es vielleicht eine Lösung geben, aber keine Wünschenswerte. Die Betroffenen werden, letztendlich genau so wie wir, schauen, dass möglichts viel im eigenen Portemonnaie landet. Ich bleibe bei meinen Ansatz, jeder sollte nach seinen Möglichkeiten positiv am Sozialsystem mitwirken und das System so wenig wie möglich "ausnutzen". Da können wir neben den Bürgergeldempfänger auch bei vielen Anderen anfangen. Meine erste Idee wäre, bei uns die Vergütungsstufen aufzuheben oder alternativ die Diäten der Politiker in Vergütungsstufen einordnen. Oder aber unsere Vergütung wird an der Erhöhung der Diäten angepasst und ist jährlich ein Selbstläufer. Der Leuchtturm Geändert von Leuchtturm-H (16.10.2025 um 11:06 Uhr) |
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#14 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,599
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Zitat:
Ich habe doch schon in meinem Eingangsposting das einschlägige Urteil des BVerfG zitiert. Das ist das Thema des Threads. Und? Hindert dieses Wissen die Regierung daran einen Gesetzentwurf fertigen zu lassen, der dagegen verstößt? Was meinst du denn, was passiert, wenn der beschlossen wird? |
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#15 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Moin,
wenn das beschlosen wird, haben wir entweder ein fähigen Bundespräsidenten, der das Gesetz auf Verfassungskonformität prüfen lässt oder es werden Andere vor die zuständigen Gerichte ziehen. Für mich ist das alles nur Angstmacherei. Ich habe mir schon jetzt angewöhnt, JC und der ARGE bei Terminen mitzuteilen, dass, wenn der Betroffene nicht kommt, § 13 SGB X anwendig findet. Und ich beantrage Hilfen nach § 16k SGB II. Wie schon geschreiben, werden die seltenst bearbeitet. Aber dann liegt das Fernbleiben nicht mehr in Verantwortung des Betreuten. Er würde ja kommen, wenn denn mal die notwendigen Hilfen bewilligt werden. Der Leuchtturm |
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Ich hatte wieder so einen Fall, wo das Jobcenter meint, der Betreuer müsse quasi „anstelle“ des Betreuten auftreten – auch bei Jobvermittlung oder Coachingmaßnahmen. Formal stimmt das nach § 13 SGB X, aber praktisch? Völliger Quatsch, wenn’s um Arbeit oder Eingliederung geht. Motivation und Eigeninitiative kann man nicht vertreten.
Oft wird dann § 16k SGB II ins Spiel gebracht – Coaching für schwer erreichbare Leistungsberechtigte. Klingt nett, bringt bei älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Leuten aber meist gar nichts. Wenn jemand mit Mitte 50+ schon länger raus ist oder gesundheitlich stark eingeschränkt, hilft kein Coaching zurück in Arbeit. Viel sinnvoller wäre hier eine Klärung der Erwerbsfähigkeit. In solchen Fällen sollte das Jobcenter prüfen, ob der Betroffene überhaupt noch als „verfügbar für den Arbeitsmarkt“ gilt (§ 7 SGB II). Wenn nicht, ist eine Begutachtung nach § 44a oder der Wechsel in den SGB XII-Bereich der richtige Weg. Dann wären auch Sanktionen völlig überflüssig, weil die Person gar nicht mehr aktiv vermittelt werden kann. Da kann die Regierung beschließen was sie will! Kurz gesagt: Der Betreuer kann Formulare ausfüllen – aber keine Arbeitsmotivation übernehmen. Wenn keine echte Eingliederung möglich ist, sollte man das offen sagen und das Verfahren in die richtige Richtung lenken. Wie macht ihr das? Lasst ihr euch auf solche Maßnahmen ein oder fordert ihr direkt die Klärung der Erwerbsfähigkeit? |
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#17 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
bezüglich dem § 13 SGb X ist nachtürlich erst einmal zu prüfen, ob der Betroffene wirklich die Vertretung benötigt. Daher schreiben ich auch, dass der § 13 SGB X erst anwendung findet, sofern ein Termin nicht wahrgenommen wurde. Und der § 13 SGB X gibt ja kein persönliches Erscheinen für den Betreuer her. Und wenn sie mich doch unbedingt sehen wollen, dann versuche ich Fahrtkosten durchzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 5 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung). Und dann komme ich auf den § 16k SGB II. Diese Leistungen dürfen ja nicht verwehrt werden, nur weil es einen Betreuer gibt (§ 17 Abs. 4 letzter Satz SGB I) Der § 16K SGB II beinhaltet dann eine Klärung der Erwerbsfähigkeit. Ich benutze das sozusagen als Schutzinstrument für meine Betreuten. Bisher hat keiner die Hilfen bekommen, weil die Anträge schlichtweg nicht bearbeit werden. Die JC sind hier wohl überfordert. Aber solange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist oder aber Hilfen nicht vorhanden sind, liegt die Verantwortung für das Gelingen der Arbeitsvermittlung beim JC. Je mehr man sie ärgert, je ruhiger wird es. Der Leuchturm |
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Ich würde das nicht ärgern nennen, sondern Aufgaben zuteilen!
![]() Dann müssen die eben ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen. Aber, wie ich bereits schon schrieb, es geht der Regierung nicht um die benachteiligten Menschen sondern um die Unwilligen! |
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#19 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
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Ich bitte mal, den § 13 SGB X beiseite zu lassen. Der gilt nur für Bevollmächtigte, nicht für Betreuer. Der Betreuer handelt, wenn er ggü der Behörde als gesetzlicher Vertreter auftritt, nach § 11 SGB X (iVm § 53 ZPO und natürlich § 1823 BGB).
Und der Betreuer „ist“ insofern ggü der Behörde „der Betreute“. Deshalb ist er (wenn er das Verwaltungsverfahren betreibt - selbst den Antrag gestellt oder später eingestiegen ist) auch mitwirkungspflichtig nach § 60 SGB I. Das betrifft Einreichung von Unterlagen sowie die Zustimmung, dass die Behörde sie von Dritten einholen kann. Die §§ 61-64 SGB I gelten für Betreuer NICHT. Denn sie sind ihrer Natur nach höchstpersönlich. Wenn die Behörde den Betreuten nach § 61 SGB I in Augenschein nehmen wil, dann um sich zB ein Bild von „Vermittlungshemmnissen“ zu machen (sofern man diese durch Ansehen herausfinden kann). Ein adrett aussehender Betreuer kann das genau so wenig kompensieren, wie er ja auch nicht stellvertretend untersucht oder begutachtet werden kann. Dafür braucht man eigentlich auch keinen juristischen Sachverstand, da reicht die gute alte Logik. Übrigens spielt allenfalls der § 13 Abs. 4 SGB X für Betreuer eine Rolle. Aber nur, wenn der Betreuer das Verwaltungsverfahren ausdrücklich gerade nicht betreibt. Dann kann er den Betreuten zu mündlichen Terminen begleiten und als BEiSTAND (nicht als Betreuer) für den Betreuten reden. Ich fürchte, diese Feinheiten sind nicht allgemein bekannt. Deshalb besser den § 13 ganz heraus lassen, sorgt nur für Verwirrung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#20 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,599
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Zitat:
Doch, will ich. Das bemängele ich doch schon die ganze Zeit. Um das Bürgergeld wird ein riesiger künstlicher Hype entfacht, der ganz allein der sozialen Spaltung dient. Das ist ein riesiger Blödsinn, der in meinen Augen nur den Sinn hat, sich potentiellen AfD-Wählern anzudienen und sozialen Unfrieden zu schüren, weil davon die wohlhabende Klientel profitiert. Unter wirtschaftlich-rationalen Aspekten ist das Blödsinn. Auch, wenn man Faulpelze ganz furchtbar sch...findet, auf diesem Feld ist kaum etwas rauszuholen. Natürlich ärgere auch ich mich manchmal über Betreute und deren Angehörige, die nichts tun wollen und bei denen außer einer krassen Anspruchshaltung gar nix kommt. Das sollte aber doch nicht den Blick darauf verstellen, dass man mit Bürgergeld-Kürzen gesamtwirtschaftlich gesehen erstens nicht weiterkommt. Vermögens- und Erbschaftssteuer könnten richtig Kohle in die Kassen bringen. Und wie moralisch verkommen ist das denn, dass ausgerechnet die Reichsten sich nicht an den gesellschaftlichen Kosten beteiligen wollen? Da will man lieber den Ärmsten noch das letzte bisschen wegnehmen, da lügt unser Kanzler, der "Jurist", dass die Vermögenssteuer verfassungswidrig sei. Aber so gut wie keinen hier juckt's. |
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