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Regierung tritt Sozialstaatsprinzip und BVerfG mit Füßen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Regierung tritt Sozialstaatsprinzip und BVerfG mit Füßen im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Leuchtturm-H Moin, wenn das beschlosen wird, haben wir entweder ein fähigen Bundespräsidenten, der das Gesetz auf Verfassungskonformität ...


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Alt 16.10.2025, 19:10   #21
Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

wenn das beschlosen wird, haben wir entweder ein fähigen Bundespräsidenten, der das Gesetz auf Verfassungskonformität prüfen lässt oder es werden Andere vor die zuständigen Gerichte ziehen.

Für mich ist das alles nur Angstmacherei.

Ich habe mir schon jetzt angewöhnt, JC und der ARGE bei Terminen mitzuteilen, dass, wenn der Betroffene nicht kommt, § 13 SGB X anwendig findet.

Und ich beantrage Hilfen nach § 16k SGB II. Wie schon geschreiben, werden die seltenst bearbeitet. Aber dann liegt das Fernbleiben nicht mehr in Verantwortung des Betreuten. Er würde ja kommen, wenn denn mal die notwendigen Hilfen bewilligt werden.

Der Leuchtturm

Das mit dem Bundespräsidenten glaubst du doch selber nicht.


Natürlich werden "Andere" - sprich: auch ganz viele Betreuer - vor die zuständigen Gerichte ziehen.


Sie - wir - werden dadurch ein hohes Maß an zusätzlicher Arbeitsbelastung erleiden. Die betroffenen Leistungsempfänger, aber auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen - und das werden gerade wieder immer mehr - erleiden Stress, Ängste, Existenznot bis hin zur Obdachlosigkeit.
Die Überlastung der Gerichte wird weiter zunehmen, die Verfahren immer länger dauern.
Das wird sich über Jahre ziehen, wenn es durchkommt. Natürlich wird es irgendwann gekippt, darauf vertraue ich (noch).
Aber in der Zwischenzeit? Was wird das an Opfern fordern?
Was machst du mit deinen Leuten, wenn sie sich "in der Zwischenzeit" nichts mehr zu essen kaufen können und die Miete nicht mehr bezahlt wird?


Ja, auch jetzt muss ich manchmal gegen Sanktionen vorgehen, und meistens klappt es ziemlich unproblematisch. Aber wenn das durchkommt, wird ein anderer Wind wehen?


Und warum das Ganze? Weil wir von rechtsfeindlichen A...terrorisiert werden, die wider besseres Wissen nicht nur Gesetze brechen, sondern gegen die Grundpfeiler unserer Verfassung pinkeln.


Und was die Umsetzung angeht:
Du hast ja gerade selbst gemerkt, dass es nicht sooo leicht ist, eine rechtliche Einordnung vorzunehmen. Was meinst du, wie erst die Sachbearbeiter in den Jobcentern agieren werden, die mit 0 Ahnung im Job aufschlagen und sich dann nach dem richten, was sie dort eingetrichtert bekommen und die neue Linie umsetzen sollen?
Garfield ist offline  
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Alt 16.10.2025, 19:17   #22
Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich bitte mal, den § 13 SGB X beiseite zu lassen. Der gilt nur für Bevollmächtigte, nicht für Betreuer. Der Betreuer handelt, wenn er ggü der Behörde als gesetzlicher Vertreter auftritt, nach § 11 SGB X (iVm § 53 ZPO und natürlich § 1823 BGB).

Und der Betreuer „ist“ insofern ggü der Behörde „der Betreute“. Deshalb ist er (wenn er das Verwaltungsverfahren betreibt - selbst den Antrag gestellt oder später eingestiegen ist) auch mitwirkungspflichtig nach § 60 SGB I. Das betrifft Einreichung von Unterlagen sowie die Zustimmung, dass die Behörde sie von Dritten einholen kann.

Die §§ 61-64 SGB I gelten für Betreuer NICHT. Denn sie sind ihrer Natur nach höchstpersönlich. Wenn die Behörde den Betreuten nach § 61 SGB I in Augenschein nehmen wil, dann um sich zB ein Bild von „Vermittlungshemmnissen“ zu machen (sofern man diese durch Ansehen herausfinden kann). Ein adrett aussehender Betreuer kann das genau so wenig kompensieren, wie er ja auch nicht stellvertretend untersucht oder begutachtet werden kann. Dafür braucht man eigentlich auch keinen juristischen Sachverstand, da reicht die gute alte Logik.

Übrigens spielt allenfalls der § 13 Abs. 4 SGB X für Betreuer eine Rolle. Aber nur, wenn der Betreuer das Verwaltungsverfahren ausdrücklich gerade nicht betreibt. Dann kann er den Betreuten zu mündlichen Terminen begleiten und als BEiSTAND (nicht als Betreuer) für den Betreuten reden. Ich fürchte, diese Feinheiten sind nicht allgemein bekannt. Deshalb besser den § 13 ganz heraus lassen, sorgt nur für Verwirrung.

Exakt.


Und deshalb wird es, wenn die eigenen Betreuten von Sanktionen getroffen werden, ganz old school wie in den Neandertalerjahren von Hartz IV lang, schmutzig, kompliziert und in Einzelfällen womöglich sogar gegen ihren Willen darum gehen darzulegen und nachzuweisen, dass und warum sie nicht können.
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Alt 16.10.2025, 22:03   #23
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Das mit dem Bundespräsidenten glaubst du doch selber nicht.

Und was die Umsetzung angeht:
Du hast ja gerade selbst gemerkt, dass es nicht sooo leicht ist, eine rechtliche Einordnung vorzunehmen. Was meinst du, wie erst die Sachbearbeiter in den Jobcentern agieren werden, die mit 0 Ahnung im Job aufschlagen und sich dann nach dem richten, was sie dort eingetrichtert bekommen und die neue Linie umsetzen sollen?
Moin,

ich geb zu, ich habe den § 13 SGB X von der Seite des Betreuten aus gesehen. Ich lasse mich eines besseren belehren. Aber bisher haben meine Schreiben funkioniert:

"Sollte der Betroffene nicht zum Beratungsgespräch erscheinen, setzt meine Vertretungsbefungnis ein.
Weiterhin beantrage ich hiermit formlos Hilfen nach § 16k SGB II."

Und manch "alte Hasen" beim JC sind auch froh, mit dem Betreuer zu tun zu haben und nicht mit unorganisierten Hilfesuchenden. Die haben schon ihre Entscheidungsfreiheiten und müssen nicht jeden mit allen Konsequenzen vorlagen.

Man kann aber auch schreiben:

Der Betroffene wird am vorgesehenen Termin erscheinen. Ich bitte aber um eine pünktliche und eilige Bearbeitung. Der Betroffene hat eine halbe Stunde später einen Hausarzttermin wegen Verdacht auf Krätze.

Der Leuchtturm
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Alt 17.10.2025, 01:04   #24
Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

ich geb zu, ich habe den § 13 SGB X von der Seite des Betreuten aus gesehen. Ich lasse mich eines besseren belehren. Aber bisher haben meine Schreiben funkioniert:

"Sollte der Betroffene nicht zum Beratungsgespräch erscheinen, setzt meine Vertretungsbefungnis ein.
Weiterhin beantrage ich hiermit formlos Hilfen nach § 16k SGB II."

Und manch "alte Hasen" beim JC sind auch froh, mit dem Betreuer zu tun zu haben und nicht mit unorganisierten Hilfesuchenden. Die haben schon ihre Entscheidungsfreiheiten und müssen nicht jeden mit allen Konsequenzen vorlagen.

Man kann aber auch schreiben:

Der Betroffene wird am vorgesehenen Termin erscheinen. Ich bitte aber um eine pünktliche und eilige Bearbeitung. Der Betroffene hat eine halbe Stunde später einen Hausarzttermin wegen Verdacht auf Krätze.

Der Leuchtturm

Diese kreativen Ideen sind ja wunderbar und ich nehme sie gerne auf.
Aber bei aller Lust am Spiel:
Wir sollten es nicht nötig haben, überhaupt auf diese Art und Weise erfinderisch zu werden.
Und dort, wo wir als Betreuer gezwungen werden, - ob mit rechtlichen Mitteln konservativ auf dem Rechtsweg oder mit gallisch-widerständigen Asterix-Moves gegen Gesetze vorzugehen, die unsere Rechtsordnung verletzen, aber auch dort, wo die Regierung mit deren Erlass nur droht, werden in unerträglicher Weise Grenzen überschritten.
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Alt 17.10.2025, 02:34   #25
Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Ich halte es für problematisch, wenn pauschal von einer „Katastrophenregierung“ gesprochen wird, ohne die Hintergründe differenziert zu betrachten.


Ich betrachte die Hintergründe durchaus aus mehreren Perspektiven und kann hier schlecht all die Gründe darlegen, die mich veranlassen, von einer „Katastrophenregierung" zu sprechen. Um nur ein paar Punkte anzureißen: "Drecksarbeit", "Stadtbild", die Weigerung, Überreiche an den Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen, das unverantwortliche Gefasel davon, wir könnten uns Klimaschutz nicht leisten zugleich mit dem Befeuerung zukünftiger verstärkter Nutzung fossiler Energien und des Rückbaus der Investitionen in erneuerbare Energien, das verlogene Gefasel darüber über die angeblich nicht mehr finanzierbaren Kosten des Sozialstaats, während Zahlen, würde man sie denn kommunizieren, eine ganz andere Sprache sprechen und andere Schlüsse nahelegen würden als das jetzige Vorgehen. Um hier nur ein Beispiel zu nennen: Heute wird ein deutlich geringerer Teil des Bruttoinlandsprodukt für die staatliche Rentenversicherung als noch vor 20 Jahren.
Ich könnte Stunden so weitermachen.
Das meine ich mit "Katastrophe".

Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
In der aktuellen Diskussion geht es nicht um Menschen, die nicht arbeiten können, sondern um jene, die nicht arbeiten wollen.


Wer bestimmt den Inhalt dieser Diskussion? Die AfD, die sozialen Spalter.
Was die nicht sagen, was sogar der öffentlich-rechtliche Sender ZDF in seiner in einem gesonderten Thread von mir kritisierten Diskussion zwar erwähnt, aber danach völlig unter den Tisch fallen lässt: Die große Mehrheit, nämlich Millionen der rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern kann gar nicht arbeiten.
Die restlichen 1,8 Millionen, die theoretisch arbeiten könnten, hat sich niemand differenziert angesehen. Klar ist: Ca. 80.000 arbeiten in Vollzeit, können aber von ihrem Lohn nicht leben. Systemproblem.
Unter den restlichen sind ungezählte Alleinerziehende und Pflegende, die diese Gesellschaft durch ihre unbezahlte Carearbeit mit am Laufen halten und nicht oder nicht auskömmlich arbeiten können, weil sie das tun. Es sind unsere Betreuten und andere Menschen mit Behinderungen darunter, die (noch) unerkannt nicht arbeitsfähig sind und all die Alten, Geringqualifizierten und durch soziale Ungleichheit Geschädigten, die zwar gerne arbeiten würden, aber auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben.

Über all die soll nicht geredet werden? Die sollen schön im Schatten bleiben, weil diejenigen, die Hass schüren möchten, ein Interesse daran haben, ausschließlich über die paar Faulpelze zu diskutieren, die übrig bleiben, wenn man die Vorgenannten abzieht?
Und denen möchtest du das Feld überlassen?

Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Die gesetzlichen Regelungen sehen weiterhin klar vor, dass Kranke, Behinderte und Menschen mit Einschränkungen von Sanktionen ausgenommen sind – so wie es bisher auch der Fall war. Sanktioniert werden sollen Personen, die den Sozialstaat bewusst ausnutzen und sich einer zumutbaren Arbeit ohne berechtigten Grund verweigern.


Man könnte meinen, du hast noch nie mit den Realitäten des "Sozialstaates" zu tun gehabt.
Behinderte und Menschen mit Einschränkungen sind nicht per se arbeitsunfähig. Viele haben es aber schwer, den Anforderungen des Systems nachzukommen. Es wurde durch ein anderes Forenmitglied auch hier im Thread bereits erwähnt: Das größte Problem ist, dass sie wegen ihrer Einschränkungen nichts "auf die Kette kriegen". Damit sind sie aber nicht erwerbsunfähig. Sie bräuchten die "ganzheitliche Betreuung" die im SGB II vorgesehen ist. Die wird aber nicht erbracht.
Ein noch viel größerer Teil von Kranken, Behinderten, Armutsrentnern, Kindern usw. kann tatsächlich nicht arbeiten, ist aber trotzdem im SGB II-Bezug, weil er durch ein erwerbsfähiges Mitglied in die Bedarfsgemeinschaft gezogen wird. Die Zahl der Betroffenen überwiegt die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger bei Weitem. Ich erwähnte es bereits. Diese Menschen werden natürlich erheblich getroffen, wenn der Haushaltsvorstand sanktioniert wird. Sie leben doch alle aus einem Topf. Demnächst soll es sogar wieder möglich sein, die Kosten der Unterkunft zu kürzen. Glaubst du der Vermieter wirft dann nur den Erwerbsfähigen raus?
In welcher Welt lebst du?


Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Im Laufe meines Berufs- und Privatlebens bin ich immer wieder Menschen begegnet, die trotz vorhandener Arbeitsfähigkeit keinerlei Motivation zeigten, einer Beschäftigung nachzugehen – selbst dann nicht, wenn sich der finanzielle Unterschied zu Sozialleistungen durchaus positiv ausgewirkt hätte. Aussagen wie „Für 200 Euro mehr gehe ich doch nicht arbeiten“ verdeutlichen diese Haltung.


Und weil ein paar Einzelpersonen Dinge gesagt haben, über die du dich geärgert hast - ganz sicher, ohne zu überprüfen, ob es denn überhaupt stimmt, dass die Betroffenen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten und ohne darüber nachzudenken, ob es schlicht ein Coping-Mechanismus sein könnte, der dazu dient, den Eindruck zu erwecken, dass der Sprecher seine Situation unter Kontrolle hat - bist du bereit, schreiende soziale Ungerechtigkeiten wie die oben angesprochenen gutzuheißen?

[QUOTE=wahoos;166948] Diese Fälle sind natürlich nicht repräsentativ für alle Leistungsbezieher, aber sie existieren – und sie untergraben das Vertrauen in das gesamte System.[QUOTE=wahoos;166948]

Komisch. Ich bezweifele nicht, dass es diese Fälle gibt. Es wird sie immer geben.
Sie ärgern mich auch, weil ich keine Lust habe, mich ausnutzen zu lassen.
Sie untergraben aber nicht mein Vertrauen "in das gesamte System", weil ich mir von dieser Emotion - Ärger - nicht den Verstand abkaufen lasse. Mit ein bisschen Information über die oben beschriebenen Zahlenverhältnisse und Zusammenhänge, den Blick auf die Gesamtausgaben des Sozialstaates, dem Vergleich mit Verlusten die durch das Unterlassen von Reaktionen auf Missbrauch auf anderen Feldern entstehen (z.B Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit) oder auch die Nichterhebung von Steuern ist ohne große Mühe erkennbar, dass es hier, was die Staatsfinanzen angeht, eher um Peanuts geht.
Soweit es darum geht, Geld einzusparen oder Einnahmen zu generieren, müsste sich jeder vernünftig Handelnde von vornherein prioritär ganz anderen Arbeitsfeldern widmen.

Entscheidend ist für mich aber: 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehende werden durch diese Art der Diskussion pauschal an den Pranger gestellt, obwohl die allermeisten von ihnen überhaupt keine Chance habe, an ihrer Situation irgendetwas zu ändern und obwohl die erhobenen Vorwürfe nur auf eine Minderheit der Minderheit an erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern zutreffen.

Wie empathiebefreit und irrational muss man sein, um so etwas für richtig zu halten?
Garfield ist offline  
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Alt 17.10.2025, 02:35   #26
Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Wenn die Regierung versucht, hier gegenzusteuern, dann sollte das nicht vorschnell als unsozial bezeichnet werden. Im Kern geht es um Fairness, Eigenverantwortung und die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats.


Nein. Aus den oben beschriebenen Gründen geht es um das Gegenteil von Fairness, Eigenverantwortung und Glaubwürdigkeit.

Es geht darum, dass den Altparteien die Wähler in Scharen weglaufen und dass sie versuchen, sich der AfD anzubiedern, die die größte Gewinnerin der Hinlauftendenz ist.

Seine Glaubwürdigkeit könnte man erhöhen, indem man das tut, was du gefordert hast - nämlich die Situation differenziert betrachten. Die Zahlen offenlegen, differenziert hinschauen, wie man Menschen in Arbeit bekommt.
Wenn nicht so viele - nennen wie sie gleich beim Namen - Frauen Angehörige pflegen müssten, stünden viel mehr von ihnen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gäbe es genügend Kitaplätze mit zuverlässigen Betreuungszeiten auch.
Warum kommen denn diese offensichtlichen Notwendigkeiten nicht zur Sprache? Forderst du nicht Fairness und Glaubwürdigkeit?
Dazu gehört es aber auch zu sagen: Dafür wären massive staatliche Investitionen notwendig, die die Systeme der sozialen Sicherung an anderer Stelle belasten.

Wenn du ein wenig sozialpsychologische Bildung besitzt, weißt du, dass Menschen in der Regel stark in ihren Herkunftssystemen verhaftet sind. Das heißt unter anderem: Jemand, der am Rande der Gesellschaft aufwächst, zu dessen Sozialsystem keine Mitglieder gehören, die Wert auf Bildung legen, die arbeiten und Geld verdienen, hat es ungleich schwerer als jemand aus der Mittelschicht, sich ins Berufsleben zu integrieren. Es fehlt nicht nur an Förderung, nicht selten würde das Einschlagen eines bürgerlichen Weges dazu die Entfremdung vom nächsten Umfeld bedeuten. Eine solche Entfremdung wird von Menschen meist als sehr schmerzhaft empfunden.
Man könnte solche Entwicklungen zumindest teilweise auffangen, indem gezielte Förderung und Begleitung zu einem selbstverständlichen Teil des Kindergarten- und Schulsystems gemacht würden, zu dem alle Kinder Zugang haben.

Stattdessen wächst in Deutschland die Ungleichheit immer weiter. Das sage nicht ich, das sagt das Ifo-Institut:
Kinder, die ab den 1980er Jahren geboren wurden, haben geringere soziale Aufstiegschancen als frühere Generationen…Der Einfluss des Einkommens der Eltern auf die Bildung und das spätere Einkommen der Kinder hat sich Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre innerhalb von einer Generation verdoppelt. Der Rückgang der Einkommensmobilität falle zeitlich mit einem starken Anstieg der Einkommensungleichheit in den 1990er und 2000er Jahren zusammen.“
https://www.zdfheute.de/wirtschaft/a...ommen-100.html

Merkste was? Die Politik der sozialen Spaltung, wie die Fritze-Regierung sie betreibt, wird gar nichts verbessern. Sie wird diese Entwicklungen befeuern, für immer mehr soziale Ungleichheit sorgen und damit auch dafür, dass größer werdende Teile der Bevölkerung von vornherein keine Chancen mehr für sich sehen. Noch mehr werden zu den Radikalen überlaufen, andere schlicht resignieren.


Und du glaubst, dass Sanktionen irgendwas daran verbessern würden und wirfst anderen mangelnde Differenzierung vor?
Garfield ist offline  
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Alt 17.10.2025, 18:31   #27
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Ich füge hier ein wörtliches Zitat aus dem Maul dessen ein, der sich "Kanzler" nennt:
" „Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem und deswegen ist der Bundesinnenminister dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen…"
Garfield ist offline  
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Alt 17.10.2025, 18:38   #28
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Moin moin
Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Ich füge hier ein wörtliches Zitat aus dem Maul dessen ein, der sich "Kanzler" nennt:
" „Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem und deswegen ist der Bundesinnenminister dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen…"
...Die Worte des Zitierten hätten schon aus persönlichen Gründen "ausmerzen" lauten können und das Ganze damit besser auf den Punkt gebracht.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.10.2025, 19:10   #29
Berufsbetreuerin
 
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Garfield ist offline  
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Alt 17.10.2025, 22:31   #30
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Ich füge hier ein wörtliches Zitat aus dem Maul dessen ein, der sich "Kanzler" nennt:
Ich halte die hier gewählte Ausdrucksweise für völlig unangemessen und dem Anspruch einer sachlichen Diskussion nicht zuträglich.

Die Formulierung „aus dem Maul dessen, der sich Kanzler nennt“ überschreitet deutlich die Grenze zwischen legitimer Kritik und persönlicher Herabsetzung. Friedrich Merz ist der demokratisch gewählte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Diese Tatsache steht unabhängig von parteipolitischen Präferenzen oder inhaltlicher Zustimmung außer Frage.

Kritik an politischen Entscheidungen ist selbstverständlich zulässig – sie ist sogar notwendiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Doch sie verliert jede Legitimation, sobald sie in beleidigenden oder entwürdigenden Sprachgebrauch abgleitet. Gerade in einem öffentlichen Forum sollte der respektvolle Umgang miteinander die Grundlage jeder Auseinandersetzung bilden.

Umso befremdlicher ist es, eine derart abwertende Wortwahl von einer Berufsbetreuerin zu lesen – also von jemandem, dessen berufliche Aufgabe Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Achtung vor der Würde anderer Menschen voraussetzt. Eine solche Ausdrucksweise steht in eklatantem Widerspruch zu diesen Grundwerten.

Wer so über andere spricht, verlässt den Boden einer zivilisierten Debatte und untergräbt die eigene Glaubwürdigkeit weit mehr als die Person, die er/sie kritisieren möchte. Scharfe Kritik ist legitim, Respektlosigkeit hingegen ist es nicht.
wahoos ist offline  
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