Dies ist ein Beitrag zum Thema Regierung tritt Sozialstaatsprinzip und BVerfG mit Füßen im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
"Also, es wird eine wirklich gute neue Grundsicherung geben und das Bürgergeld wird damit der Vergangenheit angehören."
(O-Ton Merz)
CDU ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,595
|
"Also, es wird eine wirklich gute neue Grundsicherung geben und das Bürgergeld wird damit der Vergangenheit angehören."
(O-Ton Merz) CDU und SPD haben sich beim Bürgergeld auf eine Komplettstreichung von Leistungen nach drittem versäumten Termin im Jobcenter geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht in seinem (Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16t: „Das menschenwürdige Existenzminimum (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) darf nicht gekürzt werden. Die Menschenwürde steht allen zu – und geht auch durch vermeintlich ‘unwürdiges’ Verhalten nicht verloren.“ Genau dagegen verstoßen die Regierungsparteien. Sie drohen: „Wer trotz Arbeitsfähigkeit wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, soll vollständigen Leistungsentzug erhalten.“ Damit setzt sie sich bewusst über das Urteil des BVerfG hinweg. Sie drohen Menschen also mit Hunger und Obdachlosigkeit. Das Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum – die Regierung greift dieses Recht an und begeht einen offenen Verfassungsbruch. Realitätscheck: "Demnach fehlen der Regierung Daten oder Berechnungen zum Einsparpotenzial geplanter Reformschritte wie höherer Sanktionen. Und überschaubar ist die Zahl der Bürgergeldempfänger*innen, die nachweislich nicht arbeiten wollen oder sich Maßnahmen verweigern: 2024 wurden aus diesem Grund nur in knapp 24.000 Fällen Leistungen gemindert (bei einer Gesamtzahl von rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsempfänger*innen). Zehn Jahre zuvor lag diese Zahl noch bei rund 117.000." https://taz.de/Zahlen-der-Jobcenter/!6099378/ Demgegenüber die Schäden durch Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit: Laut der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls entstand dem deutschen Staat im Jahr 2023 ein Schaden von 615 Mio. Euro, wobei die Dunkelziffer deutlich höher liegt. https://www.iwkoeln.de/studien/domin...n-schwarz.html In Bezug auf Steuerhinterziehung ist von 100 Milliarden € jährlich die Rede: https://www.mdr.de/nachrichten/deuts...haden-102.html Hören wir von unserer Regierung irgendwas Negatives über "kreative Steuergestaltung"? Höchstens Lügen von Merz: "Vermögenssteuer ist verfassungswidrig." Er will Jurist sein, kennt aber keine Scham. Was bedeutet das für Betreuer? Sage ich: "Für ein solches Verbrecherpack arbeite ich nicht?" Job aufgeben? Klagen bis der Arzt kommt? Ach nee, der kommt ja nicht mehr, weil das Gesundheitssystem wird genauso eifrig ausgehöhlt wird wie man gegen die Ärmsten hetzt. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 155
|
Hallo,
aus meiner Sicht ist es legitim, daß der Leistungserbringer - in diesem Fall der Staat - Einschränkungen vornehmen darf. Es betrifft ja nicht den "Normalfall". Als Betreuerin habe ich Fälle, wo sich die Klienten in der sozialen Hängematte ausruhen. Warum soll da nicht kommuniziert werden, daß man als Leistungsempfänger durchaus Pflichten hat. Die Pflicht zur Mitwirkung.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
|
Moin,
in meinen Augen ist das nur Taktik von Herrn April. Er wird die Kürzungen nicht durchbekommen. Aber der Bürger soll Angst bekommen. Und die Hilfesuchenden werden sich wehren. Zur Not mit Depressionen und einer Betreuungsanregung. Wir reagieren dann mit § 13 SGB X und beantragen Hilfen nach § 16k SGB II. Letzendlich wirds teuerer. Das meines Erachtens eigentliche Problem, das viele Bürgergeldempfänger nicht mal das eigene Leben richtig organisiert bekommen, wird weder erkannt, noch behoben. Ich hab kein Problem damit dass jeder nach seinen Möglichkeiten positiv am Sozialsystem teilnehmen sollte, aber mit Angstmacherei wird das nichts. Und ganz ehrlich, ich kenne genug, die stehen in Lohn und Brot, erwirtschaften aber nicht einmal 10 Prozent ihrers Gehaltes. Für mich, wenn ich vergleichen sollte, genau so verwerflich. Und wir sollten aufpassen, wenn wir einzelne Gruppen stigmatisieren. Ausdrücke wie: die Arbeitslosen, die Reichen, die Obdachlosen, die Islamisten, etc. erinnern mich an dunkle Zeiten. Wir sind erst einmal alle Menschen. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,206
|
Zitat:
Ich gebe Dir 100% recht. Die meisten Empfänger von Bürgegeld sind aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, erwerbstätig zu sein. Schon das eigene Leben ist die größte Herausforderung. Es wimmert nur so von sozialen Problemen, da hilft auch der größte Druck nichts. Und ich kann das auch nicht mehr hören: Die Arbeitslosen, die Reichen, die Faschisten usw. Alle werden über einen Kamm geschwert und stigmatisiert. Es gibt auch nur noch Extreme, nichts mehr dazwischen. Hier läuft gewaltig was schief. |
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,488
|
Moin moin
Zur Frage, wieviel denn mit der Reform des Bürgergeldes und bei wie wenig Menschen etwas bewegt werden kann, ist in diesem Arztikel in der SZ spannendes zu lesen: https://www.sueddeutsche.de/projekte...ionen-e815307/ Ob da die fehlenden Milliarden rauszuquetschen sind, darf ruhig bezweifelt werden. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
|
Zitat:
ein Problem ist doch auch das massive Verwalten der Hilfeempfänger. Frag doch mal ein Mitarbeiter vom Jobcenter, welche Betriebe in der Nähe Mitarbeiter suchen. Weiter als die eigene Schreibtischkante geht der Blick doch dort nicht. Blos nicht aufstehen und blos nicht kreativ werden. Und beantrage mal Hilfen nach § 16k SGB II, da sind doch alle schon überfordert oder der Antrag wird nichtmal angesehen. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
|
Ich stimme der Einschätzung zu, dass viele Personen (wenn sie überhaupt prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) gar nicht vermittlungsfähig sind. Speziell unter den Betreuten gehörten viele in die Grundsicherung nach dem SGB XII. Das wollen natürlich die SHT nicht, weil das dann aus dem kommunalen Haushalt zu finanzieren ist. Ich habe aber da eine gewisse Hoffnung, dass sich was tut. Allein schon der Wechsel vom SGB II führt ja zu einer Verminderung der Anzahl der Personen, die hier immer nur gezählt werden (obwohl das erstmal nur ein Statistiktrick ist, aber in der Folge werden die Betroffenen nicht mehr mit irgendwelchen Blödsinnsarbeitsangeboten belästigt), deshalb sollten Betreuer mit ihren Möglichkeiten die Erwerbsminderungsprüfung selbst anregen.
Ansonsten: natürlich sind die Schwerpunkte der BR falsch gewählt, da sind wir uns einig. Aber es hätte noch schlimmer kommen können. Frau Bas hat offenbar den Versuch abgewehrt, die Regelsätze für alle im SGB-II (und dann ja auch SGB XII)- Bezug zu kürzen; das war ja eine Forderung aus der CDU-Spitze gewesen. Und ich muss auch sagen: es gibt tatsächlich auch Missbrauchsfälle. Mir selbst sind Personen bekannt, die seit Jahren Bürgergeld beziehen, aber zugleich regelmäßig schwarzarbeiten. Von den Mafiaclans aus Bulgarien/Rumänien ganz zu schweigen, die hier die eigenen Landsleute übel ausbeuten (auch bei uns im Stadtteil, mit Knebelarbeitsveträgen und Vermietern von Schrottimmobilien in Personalunion). Klar dürfte das eigentlich nicht auf die Kappe der armem Schweine gehen, die hier aber auch keinerlei Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben (keinerlei Sprachkenntnis, Analphabeten) und deren Kinder auch nicht zur Schule gehen, sondern auf Klautour. Aber an die Hintermänner kommen die Behörden nicht ran, auch wenn sie es - jedenfalls in Duisburg - inzwischen intensiv versuchen. Da versucht man publikumswirksam, den Nachschub abzudrehen, auch durch Zwangsräumung von Schrottimmobilien. Das ist hier vor Ort der große Aufreger. Und ich sehe die Verslumung auch in meiner unmittelbaren Wohnumgebung auch.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,595
|
Zitat:
Wenn das Gesetz so beschlossen wird wie beabsichtigt, wird es "Normalfälle" betreffen. In der Rückschau habe ich über all die Jahre keinen einzigen Fall geführt, in Bezug auf den ich sagen würde, dass die jeweilig Betroffenen fähig gewesen wären, auf dem 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten. Es hat Gründe, wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Ich hatte nie einen Fall, in dem keine schwerwiegende Beeinträchtigung Vorlag. Wenn es nicht geistige Behinderungen oder erworbene Erkrankungen waren, dann lag die Ursache meist in psychischen Behinderungen, die in der Regel in Gewalt und/oder Vernachlässigung in der Kindheit wurzelten. Hat sich was mit "Rehabilitation". Diese Menschen waren nie "habilitiert". Viele bleiben durch solche Behinderungen, die in aller Regel nicht erkannt werden, unumkehrbar auf dem Stand der emotionalen Reife größerer Kinder. Andere könnten vielleicht mit großem Aufwand therapiert werden. Das ist jedoch systemseitig nicht vorgesehen. Das war aber gar nicht mein Punkt. Mir geht es nicht um die paar ausgewiesenen Sozialbetrüger, sondern um die Millionen, die durch die schamlosen Rechtsbrüche der Regierungskoalition erst in Angst und Schrecken und dann in Existenznot versetzt werden. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages, die zum Verfassungsbruch bereit sind, übersteigt die Anzahl der nachgewiesenen "Totalverweigerer" nach allem, was aktuell bekannt ist, offenbar deutlich. Mir will nicht in den Kopf, wie man sich mit einem solchen Verhalten einverstanden erklären kann - weder unter rechtlichen noch unter moralischen noch unter finanziellen Aspekten. Hat diese Katastrophenregierung schon einen einzigen Arbeitsplatz gerettet oder geschaffen, an irgendeiner Stelle ein im Ansatz schlüssiges Finanzierungskonzept vorgelegt, irgendetwas anderes getan, als Hass geschürt? |
|
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,595
|
Zitat:
Volle Zustimmung, aber was meinst du mit "nicht durchgekommen"? Gehst du davon aus, dass das Gesetz gar nicht erst beschlossen werden wird und wenn ja, warum? Oder meinst du, dass die Gerichte nicht mitspielen werden, wenn gegen Sanktionen geklagt wird? Wenn letzteres der Fall sein sollte, wird sich das Ganze über Jahre ziehen und viele Menschen werden in den Jahren des Schwebezustands existenzielle Not erleiden. |
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
|
Ich halte es für problematisch, wenn pauschal von einer „Katastrophenregierung“ gesprochen wird, ohne die Hintergründe differenziert zu betrachten.
In der aktuellen Diskussion geht es nicht um Menschen, die nicht arbeiten können, sondern um jene, die nicht arbeiten wollen. Die gesetzlichen Regelungen sehen weiterhin klar vor, dass Kranke, Behinderte und Menschen mit Einschränkungen von Sanktionen ausgenommen sind – so wie es bisher auch der Fall war. Sanktioniert werden sollen Personen, die den Sozialstaat bewusst ausnutzen und sich einer zumutbaren Arbeit ohne berechtigten Grund verweigern. Im Laufe meines Berufs- und Privatlebens bin ich immer wieder Menschen begegnet, die trotz vorhandener Arbeitsfähigkeit keinerlei Motivation zeigten, einer Beschäftigung nachzugehen – selbst dann nicht, wenn sich der finanzielle Unterschied zu Sozialleistungen durchaus positiv ausgewirkt hätte. Aussagen wie „Für 200 Euro mehr gehe ich doch nicht arbeiten“ verdeutlichen diese Haltung. Diese Fälle sind natürlich nicht repräsentativ für alle Leistungsbezieher, aber sie existieren – und sie untergraben das Vertrauen in das gesamte System. Wenn die Regierung versucht, hier gegenzusteuern, dann sollte das nicht vorschnell als unsozial bezeichnet werden. Im Kern geht es um Fairness, Eigenverantwortung und die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|