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Ganz schön dreist

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Hallo, habe heute eine Mail von einer Einrichtung bekommen, Inhalt ungefähr so: Weiter würde ich Sie bitten, uns zukünftig den ...


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Alt 04.01.2026, 16:39   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard Ganz schön dreist

Hallo,

habe heute eine Mail von einer Einrichtung bekommen, Inhalt ungefähr so:

Weiter würde ich Sie bitten, uns zukünftig den Kontostand vom Girokonto regelmäßiger mitzuteilen, damit wir wissen, wieviel Geld wir für XXX ausgeben können, (gestrichen).... Wir haben hier keinen Einblick in die Konten unserer Leute bei den Banken!

Sonst keine Sorgen? Der Kontostand eines Betreuten bei seiner Bank geht niemanden etwas an. Ich finde das wirklich übergriffig.

Manchmal habe ich das Gefühl, man darf einfach nicht zu nett zu den Beschäftigten in den Behinderteneinrichtungen sein. Dann kommen solche und ähnliche Forderungen. Schade, aber leider meine Erfahrung.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 04.01.2026, 17:25   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,495
Standard

Moin moin


Frage doch einfach mal ob auch noch eine Kontovollmacht gewünscht wird
(oder einfach nur ein Nachfüllpäckchen Psylo-Pilze)...


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.01.2026, 18:52   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 63
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo,

habe heute eine Mail von einer Einrichtung bekommen, Inhalt ungefähr so:

Weiter würde ich Sie bitten, uns zukünftig den Kontostand vom Girokonto regelmäßiger mitzuteilen, damit wir wissen, wieviel Geld wir für XXX ausgeben können, (gestrichen).... Wir haben hier keinen Einblick in die Konten unserer Leute bei den Banken!

Sonst keine Sorgen? Der Kontostand eines Betreuten bei seiner Bank geht niemanden etwas an. Ich finde das wirklich übergriffig.

Manchmal habe ich das Gefühl, man darf einfach nicht zu nett zu den Beschäftigten in den Behinderteneinrichtungen sein. Dann kommen solche und ähnliche Forderungen. Schade, aber leider meine Erfahrung.

Viele Grüße

Andreas



Hallo,


da schreibst du zurück (wenn du das wirklich heute bekommen hast):


Sehr geehrte Frau/ Herr Frechdachs,


hiermit möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihnen eine Datumsverwechslung unterlaufen ist.
Wir haben heute den 04.01. Nicht den 01.04., wobei ich zukünftig von April-Scherzen abzusehen bitte.


Mit äußerst freundlichen Grüßen.....




Also nee! Wo kommen wir denn dahin?
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 06.01.2026, 16:13   #4
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
(oder einfach nur ein Nachfüllpäckchen Psylo-Pilze)...


Mit freundlichen Grüßen
Imre
wenn's hilft, her damit
Florian ist offline  
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Alt 06.01.2026, 16:19   #5
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
Standard

Aber im Ernst: Vielleicht einfach nur so ein übliches Kommunikationsproblem im Schriftverkehr? Bestimmt wollte man einfach eine Verbesserung herbeiführen und hat's falsch ausgedrückt? Kommt drauf an, was in den Zeilen davor noch alles so stand

Entweder klären mit dem Hinweis aufs APR oder alternativ schlichtweg nicht darauf reagieren, fertig...


Aber Deinen Ärger kann ich schon verstehen. Habe auch immer wieder Erlebnisse mit Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Überweisungen vom Klienten aufs Hauskto. (Kto. der Einrichtung) zur Beschaffung von benötigten Dingen, Geschenken, sonstwas. Und dann kommen (im besten Fall) Belege mit Lücken, Hinterherlaufen ist dann angesagt. Und Unverständnis bei den Mitarbeitern, warum man denn nun die exakt ganzen 200 € belegt haben muss. "Die anderen Betreuer..." (bla bla) machen das ja schließlich auch alle ganz anders, ist ja klar. Wie die das wohl alle so machen Nicht selten werde ich da für kleingeistig gehalten, glaube ich...


MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 10.01.2026, 05:37   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 873
Standard

ich kann da mit einer weiteren Anekdote ergänzen:


in dieser Woche wollte ein Pflegeheim, dass ich zum Heimvertrag nicht nur nachweise, dass ich einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt habe, sondern auch eine Übersicht über das komplette Vermögen und Schulden. Man wolle prüfen, ob ich den Grundsicherungsantrag korrekt gestellt habe und brauche einen Nachweis, dass tatsächlich kein Vermögen da sei.


Da ist mir doch die Kinnlade runtergefallen. Habe auf DSGVO (auch unerlaubtes Datensammeln) hingewiesen und eine Kopie eines Rückschreiben des Sozialamts beigefügt.
Marsupilami ist offline  
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Alt 10.01.2026, 08:55   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Das Berufsbild des Betreuers verkommt mehr und mehr zum Deppen für alles.


Kurz vor Weihnachten teilte ich einem Pflegeheim mit, dass ich keine Aufenthaltsbestimmung inne habe und somit nicht ummelden darf. Die Heimleitung steht gemäß Meldegesetz in der Pflicht. Was macht die Heimleitung, beantragt ohne mein Wissen eine Aufgabenerweiterung bei Gericht.


Ich muß gestehen, die Zündschnur wird immer kürzer wenn ich sowas mitkriege....


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 10.01.2026, 09:25   #8
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen
ich kann da mit einer weiteren Anekdote ergänzen:


in dieser Woche wollte ein Pflegeheim, dass ich zum Heimvertrag nicht nur nachweise, dass ich einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt habe, sondern auch eine Übersicht über das komplette Vermögen und Schulden. Man wolle prüfen, ob ich den Grundsicherungsantrag korrekt gestellt habe und brauche einen Nachweis, dass tatsächlich kein Vermögen da sei.


Da ist mir doch die Kinnlade runtergefallen. Habe auf DSGVO (auch unerlaubtes Datensammeln) hingewiesen und eine Kopie eines Rückschreiben des Sozialamts beigefügt.
Man will sich's ja nicht verscherzen Mittlerweile mache ich das auch so. Früher hätte ich mich mit denen am Telefon rumgekloppt und wäre irgendwann im Verlauf, bei zunehmender durchs Telefon kriechender Dämlichkeit, ausgerastet
Florian ist offline  
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Alt 10.01.2026, 09:26   #9
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
Standard

Zitat:
Zitat von der_andre Beitrag anzeigen
Das Berufsbild des Betreuers verkommt mehr und mehr zum Deppen für alles.


Kurz vor Weihnachten teilte ich einem Pflegeheim mit, dass ich keine Aufenthaltsbestimmung inne habe und somit nicht ummelden darf. Die Heimleitung steht gemäß Meldegesetz in der Pflicht. Was macht die Heimleitung, beantragt ohne mein Wissen eine Aufgabenerweiterung bei Gericht.


Ich muß gestehen, die Zündschnur wird immer kürzer wenn ich sowas mitkriege....


VG
der_andre
Ist ja nett von denen. Und schon was vom Gericht gehört?
Florian ist offline  
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Alt 10.01.2026, 10:01   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hi,


ja, das Gericht hat geantwortet. Man werde den Antrag nicht weiter verfolgen. Dennoch ist schon der Versuch in meinen Augen eine Frechheit.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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