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Amtsgericht völlig durcheinander?

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Hallo, "Mein" Amtsgericht ist irgendwie von der Rolle. Fall 1: Im Januar Jahresbericht per Justizpostfach eingereicht mit Anlagen. Nichts gehört, ...


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Alt 21.03.2026, 11:13   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard Amtsgericht völlig durcheinander?

Hallo,

"Mein" Amtsgericht ist irgendwie von der Rolle.

Fall 1: Im Januar Jahresbericht per Justizpostfach eingereicht mit Anlagen. Nichts gehört, erinnert. Anruf bekommen: mein Antrag auf Aufwandsentschädigung ist in einer Datei mit dem Bericht, bitte separat übersenden. Habe ich per Fax erledigt. Anfang der Woche Schreiben: Bericht liegt nicht vor, bitte innerhalb von zwei Wochen nachreichen.

Fall 2: Auch im Januar Jahresbericht per Justizpostfach eingereicht. Vor ca. drei Wochen ein Schreiben von AG: der Rechtspfleger teilt mit, ich kann die Aufwandsentschädigung dem Konto entnehmen.

Diese Woche ein weitere Schreiben: Abrechnungsunterlagen liegen nicht vor, bitte nachreichen. Besonders schön der Satz in Klammern; "gerne auch in Papierform".



Was ist da los? So schlecht hat das noch nie geklappt. Mir kommt der Verdacht, dass es beim Gericht Probleme mit dem Justizpostfach gibt.

Mal sehen, was da noch passiert.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.03.2026, 16:49   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
Standard

Hallo Andreas, wenn du den AK Vermögenssorge hast und der Betreute nicht mittellos ist, musst du für die Aufwandspauschale überhaupt keinen Antrag beim Gericht stellen. Sondern bei Fälligkeit (wiederkehrendes Datum der Bestellung nach § 287 FamFG) direkt entnehmen. Eine Eigenquittung (Aufwandspauschale vom… bis …) beifügen. Gehört dann in die nächste Rechnungslegung. Oder wenn du als Angehöriger davon befreit bist, beim nächsten Jahresbericht reinschreiben (Aufwandspauschale von 450 € wurde am … dem Kto … entnommen).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (23.03.2026 um 15:45 Uhr)
HorstD ist offline  
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