Dies ist ein Beitrag zum Thema Kindergeldabzweigung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
für mich eher ein moralisches Dilemma, daher die Frage hier in diesem Bereich:
Wenn ich für einen Betreuten die ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,814
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Hallo,
für mich eher ein moralisches Dilemma, daher die Frage hier in diesem Bereich: Wenn ich für einen Betreuten die Abzweigung des Kindergeldes beantrage, das bisher bei den Eltern eingeht, dann wird im schlimmsten Fall den Eltern, die wenig Geld haben, etwas weggenommen und dem Betreuten gezahlt, der es nicht wirklich zwingend braucht, aber auch nicht viel Geld hat. Wirklich gedient ist damit also niemandem. Wie wird das hier gesehen? Viele Grüße Andreas |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
Ich sehe das eigentlich auch eher moralisch: Kümmern sich die Eltern um das Kind, dann soll ihnen auch das Kindergeld zustehen und nicht als Spargeld für das Sozialamt des Kindes verdunsten. Kümmern die Eltern sich nicht um das Kind, dann sollen sie das Kindergeld auch nicht bekommen. Wenn die Eltern selber an der Grundsicherung (SGB II und XII) hängen, haben sie auch nichts vom Kindergeld. Dann ist es egal, ob es bei ihnen nichts bringt oder bei dem Kind (wenn das auch Sozialleistungen bekommt, die das KiGE einsacken). Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 264
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Ich schließe mich da Imre an und ergänze noch: für mich beginnt die moralische Zwickmühle erst, wenn das Kind im selben Haushalt wie die Eltern lebt und sonst nichts beiträgt. (Ist ja eigentlich unisono Imre)
Denn, das ist ja auch genau der Hintergrund für die Abzweigung, nämlich wenn das Kind zwar den Kindergeldanspruch verursacht, aber sich in eigenem Haushalt versorgen muss. Oft ist die Abzweigung ohnehin das beste Mittel, um sicherzustellen dass das Geld wirklich zur Verfügung steht, erst recht wenn es angerechnet wird. In Einzelfällen (intakte Familien) mit zwei Wohnungen bleibt es von mir aus bei der Vereinbarung, dass die Eltern das Geld monatlich aushändigen oder überweisen. Also, das nochmal ausgeführt, nimmt man ja den Eltern nichts weg, wenn man mit Abzweigung nur die Selbstversorgung sicherstellt. Bzw. ist es aus meiner Sicht moralisch nicht verwerflich, wenn man Eltern etwas "wegnimmt", wenn es ohne Abtretung die Eltern versorgt, aber nicht das Kind. |
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