Dies ist ein Beitrag zum Thema Ablage im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
da die Sozialämter jetzt wieder Originalkontoauszüge verlangen, muss ich natürlich entsprechende viele aufbewahren.
Wie handhabt ihr das? Ich hatte ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
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Hallo,
da die Sozialämter jetzt wieder Originalkontoauszüge verlangen, muss ich natürlich entsprechende viele aufbewahren. Wie handhabt ihr das? Ich hatte früher die bekannten stapelbaren Plastikbriefablagen, davon bin ich nicht so begeistert. Die Ablage sollte in einen mittelgroßen Schrank passen, Fachhöhe 38 cm, Breite max. 54 cm. Viele Grüße Andreas |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Originalkontoauszüge kann ein Sozialamt nicht pauschal verlangen...
Aufbewahren würde ich diese so, wie sie kommen, PDF als PDF, Papier als Papier. Bei Kontoauszügen als DIN A4 hast Du weniger Papier als bei "⅓" DIN A4... würde ich in normalen Ordnern oder Hängeregisterakten aufbewahren, wie andere Schriftstücke auch. |
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#3 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Zitat:
Das wäre auch blödsinnig, weil die Auszüge Online entweder über SFirm oder über den Online-Zugang bei den Banken kommen. Da ist nix mehr mit Papier. Und wenn die Auszüge auf Papier gewünscht würden, dann wäre ich gerne bereit sie zu Faxen. So manche Behörden sind Vorreiter der Intelligenzbefreiung... Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
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Hallo,
ich gebe Dir gerne die Telefonnummer der Sachbearbeiterinnen (2), dann kannst Du das denen mal erklären ![]() ![]() Mal im Ernst, das Thema lief jetzt ganz aktuell über die Betreuungsstelle bei der Stadtverwaltung, und das Ergebnis ist: es haben wohl zumindest hier vor Ort Antragsteller gefälschte Online-Kontoauszüge eingereicht. Da kann man wohl Einträge filtern. Dazu noch die "offizielle" Auskunft, dass man während der Zeit der starken Überlastung großzügig war, aber da man viele Anträge inzwischen bearbeitet hat, wird wieder genau geprüft. Also wie üblich: irgendwelche Idioten mussten mal wieder versuchen, zu betrügen, und wir ehrenamtlichen BetreuerInnen vor Ort sind die Leidtragenden. Schön, wenn es bei anderen Sozialämtern lockerer gehandhabt wird. Viele Grüße Andreas |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 179
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Und was macht man, wenn man ein Konto hat, bei der man normalerweise keine Papierauszüge bekommt, was Geld spart? Das Sozialamt sollte Antragssteller normalerweise doch nicht zu unnötigen Ausgaben zwingen...
Ich vermute, dass diese Forderung so nicht rechtens ist, aber dazu müsste natürlich erst mal jemand klagen. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin moin
Es sollte mich wundern, wenn man bei Kontoauszügen (auch Online-Auszügen) im Bankprogramm Buchungen herausfiltern kann. Die Dinger haben eine Dokumentfunktion, weshalb da auch üblicherweise ein Kommentar bzgl. der Widerspruchsmöglichkeit dabei ist. Wenn jemand in den Auszügen einelne Buchungen verheimlicht hat, dann ist das völlig einfach mit Microsoft Edge möglich: Weiße Farbe drüber, als pdf ausdrucken und fertig. Das Ganze dann als Kontoauszug zu verkaufen ist dann allerdings Urkundenfälschung. Die Echtheit oder Fälschung sollte aber über die Metadaten der Datei zu überprüfen sein. Es könnten aber auch Umsatzausdrucke gewesen sein, bei denen schon in den Bankprogrammen eine Filterfunktion möglich ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
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Zitat:
dazu gibt es leider schon entsprechende Urteile Bundessozialgericht Urteil vom 19.02.2009 – B 4 AS 10/08 R Bundessozialgericht Urteil vom 19.09.2008 – B 14 AS 45/07 R die wohl zumindest sinngemäß angewendet werden. Viele Grüße Andreas |
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