Dies ist ein Beitrag zum Thema Proffessionsbedingte Eitelkeiten im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Provokante Frage: Wenn ein Sozialpädagoge nach nur drei Jahren Bachelorstudium in dieselbe höchste Vergütungsstufe einsteigt wie ein Volljurist nach mind. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.09.2023
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 19
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Provokante Frage: Wenn ein Sozialpädagoge nach nur drei Jahren Bachelorstudium in dieselbe höchste Vergütungsstufe einsteigt wie ein Volljurist nach mind. 7 Jahren härtester Ausbildung – ist das für den Juristen mit Befähigung zum Richteramt nicht ein bürokratischer Schlag ins Gesicht und eine Entwertung seiner Qualifikation?
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 195
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Ich frage mal anders herum:
Warum sollen manche Berufsbetreuer mehr Geld für die selbe Arbeit erhalten, nur weil sie einen akademischen Titel haben, der eventuell, aber nicht zwangsläufig etwas mit der Arbeit zu tun haben? Sozialpädagogen und Juristen bekommen bereits einen "Bonus", da sie keine Sachkunde-Nachweise liefern müssen. Aber ansonsten haben sie die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten wie andere Berufsbetreuer. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Ich habe das mal nach hier in einen eigenen Thread verschoben. Der Titel des neuen Threads ist dabei durchaus gezielt gewählt. Meine Meinung dazu: Sollte sich irgendjemand aufgrund der eigenen Ausbildung für diesen Job als grundsätzlich besser oder schlechter geeignet, als in das Gesicht geschlagen oder in der Qualifikation entwertet fühlen, dann stopert er oder sie über die eigene Eitelkeit. Die beiden bisher grundsätzlich qualifizierten Berufsgruppen Juristen und (Sozial)Pädagogen haben allen grund sich deshalb zu freuen - aber auch die Klappe zu halten. Die einen lernen §§ und haben den Umgang mit Menschen nicht im Lehrplan - und die anderen lernen vielleicht den Umgang mit Menschen, haben aber üblicherweise verdammt wenig Bock auf §§ oder €€. Davon abgesehen ist selbst ein Studiengang "rechtliche Betreuung" bestenfalls ein Ankratzen der vielen Bereiche, in denen die rechtlichen BetreuerInnen für ihre Arbeit Wissen benötigen und anhäufen. Für den Start ist das OK, aber jede/r sollte sich darüber im Klaren sein, dass das Lernen mit dem Berufsstart erst anfängt. Was soll dann vor diesem Hintergrund eine Haltung wie "ich bin etwas besseres aufgrund meiner Ausbildung in Jura (oder Pädagogik oder oder oder)? Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Wenn die Pauschalbeträge 100 Prozent höher wären, könnten Berufsgruppen anfangen sich zu beschweren. Die Sachkunde und / oder eine geeignete Ausbildung sind ein Schritt in die richtige Richtung bzgl. der notwendigen Qualität. Letztlich ist die RB für Menschen mit Hilfebedarf und da soll es nicht an der Qualität mangeln.
Wenn ein Jurist so eine Diskussion eröffnet, dann frage ich mich wieso er nicht mehr Geld im anderen Bereich verdienen will ![]() Am meisten stört mich an der Arbeit als Betreuer, dass arbeitsintensive Betreute nicht adäquat gegen finanziert sind und das hat letztlich nichts mehr mit der Qualifikation zu tun. Die Refinanzierung ist gefühlt zu niedrig in Anbetracht der Verantwortung und der Komplexität. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.09.2023
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 19
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Die Frage war in einem anderen Thread mit Austausch zum Berufsstart als Sozialpädagoge bewusst provozierend formuliert.
Annahme: Der Gesetzgeber unterstellt pauschal, dass ein Bachelorstudium der Sozialen Arbeit die rechtlichen Anforderungen des Betreuungsrechts vollständig abdeckt. Die Realität - In 6 Semestern werden meist nur Grundzüge des Familien- und Jugendhilferechts vermittelt. Komplexe zivilrechtliche Haftungsfragen, Erbrecht, Vermögenssorge oder die Hürden des SGB II/XII und IX fehlen fast völlig. So werden Ausbildungskosten gespart und beim Sozialpädagogen bleibt das Risiko, beim Berufsstart in eine Schadensersatzpflicht zu schlittern. Aus Sicht der Sozialen Arbeit finde ich die Gleichstellung als ein fragwürdiges Geschenk. Der Gesetzgeber spart sich beim Sozialpädagogen das Geld für die juristische Nachqualifizierung, verlangt wird ab Tag eins dieselbe rechtliche Fehlerfreiheit wie von einem Volljuristen. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Genauso provozierend wäre aber auch die These, dass der Gesetzgeber den Juristen nach einem jahrelangen Jurastudium die Befähigung zum Umgang mit allen möglichen Menschen und deren Besonderheiten unterstellt. Da im Jurastudium nicht ein einziger Kurs zu diesen Themen sowie seelischen oder psychischen Krankheiten, geisitger Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen angeboten wird, werden auch hier Kosten gespart. Auch hier liegt ein fragwürdiges Geschenk vor, wenn ab Tag 1 erwartet wird, dass der Schwerpunkt der rechtlichen Betreuung auf den Wünschen der Betreuten liegt, die überhaupt erst einmal zu eruieren sind. Mein Beitrag soll kein Juristenbashing sein. Viel mehr soll damit deutlich gemacht werden, dass rechtliche Betreuung eine so vielseitige Angelegenheit ist, dass keine Ausbildung (und noch nicht einmal das BC-Studium rechtliche Betreuung) ausreicht, um von Tag 1 nach Abschluss das notwendige Wissen schon umfassend erhalten zu haben. Es hilft auch nichts, wenn sich die verschiedenen Berufsgruppen gegenseitig konkurrierend beäugen, und gleichzeitig die Hauptpersonen - die betreuten Menschen - ausser Acht gelassen werden. Und was die Bezahlung angeht: Rechtliche Betreuung ist systemrelevant!!! Viel Arbeit und viel Verantwortung, aber dafür nur geringes Ansehen und geringe Bezahlung. Also liebe KollegInnen - macht was daraus. Es gibt auch Aspekte, die für diesen Job sprechen, die einfach unbezahlbar sind. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 129
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Zitat:
Das Ganze ist kein Geschenk. Der Gesetzgeber spart sich hier auch kein Geld. Die Module, die Personen ohne privilegiertes Studium machen müssen, sind auch nicht kostenfrei. Sollte ein Sozialpädagoge hier einen Bedarf sehen, kann er die notwendigen Module bei einem Anbieter buchen. Übrigens haben Juristen in der Regel während des Studiums keine einzige Betreuungsrechtvorlesung. Der Hintergrund, warum die beiden Abschlüsse keine zusätzlichen Module benötigen liegt daran, dass der Gesetzgeber für diese Berufsgruppen den Zugang zur Tätigkeit als beruflicher Betreuer erleichtern wollte. Es bestand die Sorge, dass es sonst zu wenig berufliche Betreuer geben wird. |
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#8 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Hallo,
in den (hoffentlich) meisten Studiengänge der sozialen Arbeit, also Sozialarbeit und Sozialpädagogik, wird - neben grundsätzlich gesellschaftlichen Themen - von der einen Hochschule mehr, von der anderen weniger - sozialrechtliches Fachwissen vermittelt. Dazu stehen i.d.R. noch Kurse und Vorlesungen in Bereichen wie z.B. Familienrecht Mietrecht, Arbeitsrecht, (Schuldner)Beratung, Sozialpolitik und Gesprächsführung, Sozialmedizin und sogar Betreuungsrecht auf den Stundenplänen. Leider alle nicht immer verpflichtend sondern manchmal nur im Wahlfachbereich. Viele Praktika finden in Bereichen statt, wo auch Sozialberatung stattfindet. Es dürfte deshalb unstrittig sein, dass der Studiengang der sozialen Arbeit eine ideale Voraussetzung und ein Sachkundenachweis für den Betreuerberuf darstellt oder besser gesagt darstellen sollte. Insofern gehört er - wenn es denn schon eine Abstufung in der Vergütungsstruktur gibt - mit in den obersten Bereich. Aber: Ob Jemand seinen Job dann entsprechend gut oder besser macht, hängt wohl - wie in allen Berufsfeldern - von der Praxis und der Persönlichkeit d. Betroffenen ab. Daher sollte man m.E. Betreuern, die jetzt nicht über die betr. akademischen Zugänge verfügen, Perspektiven bieten, bei Eignung und Praxisbewährung auch in die obere Vergütungsgruppe "aufsteigen" zu können. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
Geändert von carlos (09.08.2026 um 14:05 Uhr) |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 64
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Zitat:
Ein Sozialpädagoge ist ein Generalist, der nur einen kleinen Teil der Kenntnisse eines rechtlichen Betreuers hat. Es gibt einen Studiengang rechtliche Betreuung an der Hochschule Wismar, Bachelor, und gab/ gibt (?) einen Master an der HWR Berlin. Die dortigen Lehrpläne mögen als Anhaltspunkte gelten. Warum Sozialpädagogen und andere Sachkundige einfach so Betreuungen führen können, liegt vermutlich daran, dass die Professionalisierung aus Kostengründen blockiert wurde. Noch in der JuMiKo 2018 hieß es unter Top. I.6 : "Im Rahmen der Diskussion um die Qualität in der rechtlichen Betreuung muss ferner im Blick behalten werden, dass die ehrenamtliche Führung der rechtlichen Betreuung dem gesetzlichen Leitbild entspricht." https://www.justiz.nrw.de/sites/defa...18-06/I_-6.pdf Das bedeutet, es soll sich um eine einfache ehrenamtliche Tätigkeit handeln, die jeder ausführen kann. Erst die Reform 2023 hat eine dünne formale Grundlage für ein Anforderungsprofil geschaffen. Das schließt nicht aus, dass die Betreuungsstellen das früher selber besser gemacht haben. Und auch dieser Sachkundelehrgang sieht z.B. nur Grundzüge in bestimmten Rechtsgebieten vor und keine profunden Kenntnisse. Als Sozialpädagoge führe ich öfters gegenüber Gericht, Klienten und Dritten an, ein Nicht-Jurist zu sein. Wer einen Juristen haben will, soll einen suchen und bezahlen. Ich bin nicht zu stolz dem Amtsgericht meine Unfähigkeit kund zu tun. Oder meinem Klienten zu sagen, er solle sich einen Rechtsanwalt suchen. Ich muss nicht alle Schuhe anziehen, die man mir hinstellt. Wenn ein Klient fortlaufend spezielle rechtliche Problem hat, schlage ich auch einen Betreuerwechsel zu einem Rechtsanwalt vor. Ich persönlich sehe diesen Beruf und seine Zukunft aus unterschiedlichen Gründen eher im Rahmen einer Behördenbetreuung unter Anleitung eines Juristen, nicht zuletzt aus Haftungsgründen (vgl. Art. 34 GG). Aber damit bin ich unter Freiberuflern vermutlich eine Ausnahme. |
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#10 |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 309
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Mein Blick und meine zwei cents:
ich gerate als Soz.Päd. wesentlich öfter in die Situation Juristen die Verhaltensweisen von (psychisch) Kranken zu erläutern bzw. zu beobachten, wie in Verhandlungen und Anhörungen das Verfahren am Horizont des Betroffenen vorbeigeht, weil nicht Adressatengerecht. Oder Verfahrenspflegern (Juristen) zu erläutern, weshalb das von ihnen vorgeschlagene zu beantragende hier nicht zutrifft. All das, öfter als mir juristische Feinheiten draufzuschaufeln. Und falls nötig gehört es zur Kernprofession des Sozialarbeiters zu erkennen, wo der Spezi beginnt. Also der Anwalt zu beauftragen ist. Also lange Rede kurzer Sinn, ich sehe öfter, dass Juristen in unserem Gewerk wildern, als dass ich es mir erdreiste in der Juristerei herumzuwurschteln ![]() Nur die Spitze des Eisbergs, Beispiel von vor zwei Wochen, in der Strafverhandlung: "Was arbeiten Sie?", "ÖhÖh", "Weiß der Betreuer das?", "Er bezieht Grundsicherung vom Sozialamt", "Also arbeitslos ja?" |
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