Dies ist ein Beitrag zum Thema [Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Heißt, osteuropäisch in dem Fall = Unionsbürger?...
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#121 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,831
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Heißt, osteuropäisch in dem Fall = Unionsbürger?
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#122 |
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,049
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Zwar nicht unmittelbar aus dem Betreueralltag...
https://www.spiegel.de/panorama/gese...3-7b6bc28dc243 ...aber kurios allemal. Oder mit dem Heimbetreiber: "Ungünstige Umstände"... ![]() Und auch hier im Westen gibt's sowas: https://www.westfalen-blatt.de/owl/p...3?pid=true&npg Für alle überforderten Kollegen: 110, wenn keiner rangeht 112. Nein, im Ernst: Ist schon bedenklich was so vor sich geht! Allerdings: Eine Nachtschwester fürs ganze Heim, das gab's fatalerweise auch vor 20 Jahren schon, Notrufe aus der Zeit sind mir nicht bekannt. Was hat sich verändert? Mehr Bewohner, verminderte Resilienz bei den Pflegekräften oder was sonst bzw. noch? MfG Florian |
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#123 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 132
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Habe den Berliner Fall mitbekommen und aus meiner Sicht hat die Pflegekraft richtig gehandelt.
Es darf natürlich nicht sein, dass so etwas vorkommt. Erschreckend genug. Ich hoffe, dass sie nun vom Arbeitgeber keine Repressalien zu fürchten hat, denn der ist bestimmt nicht gut auf sie zu sprechen mit all der negativen Presse. |
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#124 | ||
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,049
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() MfG Florian |
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#125 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,446
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Also das mit dem leeren Handyakku ist wirklich die Ausrede des Jahres. Das kann ich ja kaum glauben, dass die Personalplanung eines Wirtschaftsunternehmens an so etwas scheitert. Da könnte man fast glauben, es droht uns bald der Untergang des Abendlandes wegen leerer Handyakkus überall...
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#126 |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
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Meine Mail ans Jugendamt. Es geht um den jährlichen Prüfbogen für den Unterhaltsvorschuss. Davon mache ich für die Betreute für ihre fünf Kinder jedes Jahr fünf. Der Chef der Truppe ist dabei trotzdem ganz genau:
"Sie hatten mir den Fragebogen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die weitere Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für das Kind ... mit der Bitte zurückgesandt, ihn vollständig auszufüllen. Meiner Auffassung nach habe ich alle Angaben gemacht, die zur Bearbeitung notwendig sind und alle Fragen beantwortet, die sich beantworten lassen. Meine Telefonnummer hatten Sie bereits. Sieht steht auch unten in der Signatur dieser Mail. Sie ist im übrigen zur Bearbeitung nicht erforderlich und die Gewährung der Leistung darf auch nicht von der Angabe einer Telefonnummer abhängig gemacht werden. Hierzu fehlt die Rechtsgrundlage. In vielen anderen Formularen auch der Stadt Bielefeld wird das auch mit „Telefon (Angabe freiwillig)“ kenntlich gemacht. Die Frage „Mein Familienstand wird sich in den nächsten 12 Monaten verändern“ kann ich nicht mit ja beantworten, weil eine Änderung (hier also Heirat) nach heutigem Stand nicht geplant ist. Ich kann sie auch nicht mit nein beantworten, weil ich sie auch nicht ausschließen kann. Eine weitere Auswahlmöglichkeit gibt es nicht." |
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#127 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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![]() Zitat:
Entweder kann das die Mutter selbst, oder es muss ein Familienhelfer beantragt werden oder ein Ergänzungspfleger für die Kinder zwecks Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Ich würde daher raten, sich eher darum zu kümmern, dass das anderweitig erledigt wird, als diese Fragebögen auszufüllen, |
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#128 | |
Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
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![]() Zitat:
Aus allen Dingen versuche ich mich möglichst herauszuhalten und gebe maximal Informationen weiter. BuT-Nummer o.ä. Aber keine Teilnahme an Elternabenden. ![]() Geändert von Einwilligungsvorbehalt (23.08.2024 um 13:21 Uhr) Grund: Umlaute |
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#129 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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![]() Zitat:
Eine Aufgabankreiserweiterung um Geltendmachung der Unterhaltsansprüche läuft auch ins Leere, da die Mutter keine Unterhaltsansprüche hat, höchstens gegen ehemalige Ehemänner. Du kannst sie gar nicht vertreten. Sofern Vormünder vorhanden sind, müssen diese das erledigen. Wir beschweren uns oft über die Vergütung, machen aber Dinge, deren Aufgaben anderer sind. |
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#130 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,027
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Es ist zwar richtig, dass der Unterhalt den Kindern zusteht, die Fragen richten sich aber an den betreuenden Elternteil und beziehen sich zu einem guten Teil auf diesen selbst und seine Einkünfte sowie die Bedarfsgemeinschaft, in der er häufig mit dem Kind lebt. Der betreuende Elternteil ist höchstselbst angesprochen, nicht nur als Vertreter des Kindes.
Die Unterhaltsvorschusskasse sitzt i.Ü. zumindest hier nicht im Jugendamt, weil sie nichts mit dem SGB VIII zu tun hat und es geht nicht zwangsläufig um Ansprüche des Kindes. Soweit UV gezahlt worden ist, geht der Anspruch des Kindes auf das Land über. M.E. können wir in solche Fällen im Rahmen der Vermögenssorge durchaus vertreten. Das Existenzminimum für die BG, in der meine Betreuten und ihre Kinder leben, setzt sich in solchen Fällen u.a. aus Unterhaltvorschuss zusammen. Wenn die Unterhaltsvorschusskasse nicht in die Pötte kommt, was beklagenswerterweise schon öfter der Fall war, kann die ganze BG ihre Miete nicht zahlen und/oder sich nichts zu essen kaufen. Wer soll der Unterhaltsvorschusskasse aufs Dach steigen, wenn nicht ich? |
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