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[Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag

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Heißt, osteuropäisch in dem Fall = Unionsbürger?...


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Alt 29.03.2024, 19:25   #121
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,831
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Heißt, osteuropäisch in dem Fall = Unionsbürger?
Mächschen ist gerade online  
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Alt 16.04.2024, 19:07   #122
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,049
Standard

Zwar nicht unmittelbar aus dem Betreueralltag...
https://www.spiegel.de/panorama/gese...3-7b6bc28dc243
...aber kurios allemal. Oder mit dem Heimbetreiber: "Ungünstige Umstände"...

Und auch hier im Westen gibt's sowas:
https://www.westfalen-blatt.de/owl/p...3?pid=true&npg

Für alle überforderten Kollegen: 110, wenn keiner rangeht 112. Nein, im Ernst: Ist schon bedenklich was so vor sich geht! Allerdings: Eine Nachtschwester fürs ganze Heim, das gab's fatalerweise auch vor 20 Jahren schon, Notrufe aus der Zeit sind mir nicht bekannt. Was hat sich verändert? Mehr Bewohner, verminderte Resilienz bei den Pflegekräften oder was sonst bzw. noch?

MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 16.04.2024, 19:59   #123
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 132
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Habe den Berliner Fall mitbekommen und aus meiner Sicht hat die Pflegekraft richtig gehandelt.
Es darf natürlich nicht sein, dass so etwas vorkommt. Erschreckend genug. Ich hoffe, dass sie nun vom Arbeitgeber keine Repressalien zu fürchten hat, denn der ist bestimmt nicht gut auf sie zu sprechen mit all der negativen Presse.
andy9118 ist offline  
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Alt 16.04.2024, 21:21   #124
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,049
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Zitat:
Zitat von andy9118 Beitrag anzeigen
Habe den Berliner Fall mitbekommen und aus meiner Sicht hat die Pflegekraft richtig gehandelt.
Hallo andy9118, das kann absolut sein, war alles mehr humorig und ohne Positionierung gemeint...

Zitat:
Zitat von andy9118
Ich hoffe, dass sie nun vom Arbeitgeber keine Repressalien zu fürchten hat, denn der ist bestimmt nicht gut auf sie zu sprechen mit all der negativen Presse.
Nein, kein Problem, der Arbeitgeber hat ja sein "Verständnis für den Notruf" zum Ausdruck gebracht
MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 16.04.2024, 21:45   #125
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,446
Standard

Also das mit dem leeren Handyakku ist wirklich die Ausrede des Jahres. Das kann ich ja kaum glauben, dass die Personalplanung eines Wirtschaftsunternehmens an so etwas scheitert. Da könnte man fast glauben, es droht uns bald der Untergang des Abendlandes wegen leerer Handyakkus überall...
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.08.2024, 10:19   #126
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
Standard Formular muss vollständig ausgefüllt werden

Meine Mail ans Jugendamt. Es geht um den jährlichen Prüfbogen für den Unterhaltsvorschuss. Davon mache ich für die Betreute für ihre fünf Kinder jedes Jahr fünf. Der Chef der Truppe ist dabei trotzdem ganz genau:

"Sie hatten mir den Fragebogen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die weitere Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für das Kind ... mit der Bitte zurückgesandt, ihn vollständig auszufüllen.

Meiner Auffassung nach habe ich alle Angaben gemacht, die zur Bearbeitung notwendig sind und alle Fragen beantwortet, die sich beantworten lassen.

Meine Telefonnummer hatten Sie bereits. Sieht steht auch unten in der Signatur dieser Mail. Sie ist im übrigen zur Bearbeitung nicht erforderlich und die Gewährung der Leistung darf auch nicht von der Angabe einer Telefonnummer abhängig gemacht werden. Hierzu fehlt die Rechtsgrundlage. In vielen anderen Formularen auch der Stadt Bielefeld wird das auch mit „Telefon (Angabe freiwillig)“ kenntlich gemacht.

Die Frage „Mein Familienstand wird sich in den nächsten 12 Monaten verändern“ kann ich nicht mit ja beantworten, weil eine Änderung (hier also Heirat) nach heutigem Stand nicht geplant ist. Ich kann sie auch nicht mit nein beantworten, weil ich sie auch nicht ausschließen kann. Eine weitere Auswahlmöglichkeit gibt es nicht."
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 23.08.2024, 12:44   #127
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
Standard

Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
Meine Mail ans Jugendamt. Es geht um den jährlichen Prüfbogen für den Unterhaltsvorschuss. Davon mache ich für die Betreute für ihre fünf Kinder jedes Jahr fünf. Der Chef der Truppe ist dabei trotzdem ganz genau:

"Sie hatten mir den Fragebogen zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die weitere Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für das Kind ... mit der Bitte zurückgesandt, ihn vollständig auszufüllen.

Meiner Auffassung nach habe ich alle Angaben gemacht, die zur Bearbeitung notwendig sind und alle Fragen beantwortet, die sich beantworten lassen.

Meine Telefonnummer hatten Sie bereits. Sieht steht auch unten in der Signatur dieser Mail. Sie ist im übrigen zur Bearbeitung nicht erforderlich und die Gewährung der Leistung darf auch nicht von der Angabe einer Telefonnummer abhängig gemacht werden. Hierzu fehlt die Rechtsgrundlage. In vielen anderen Formularen auch der Stadt Bielefeld wird das auch mit „Telefon (Angabe freiwillig)“ kenntlich gemacht.

Die Frage „Mein Familienstand wird sich in den nächsten 12 Monaten verändern“ kann ich nicht mit ja beantworten, weil eine Änderung (hier also Heirat) nach heutigem Stand nicht geplant ist. Ich kann sie auch nicht mit nein beantworten, weil ich sie auch nicht ausschließen kann. Eine weitere Auswahlmöglichkeit gibt es nicht."
Die Beantwortung dieser Fragebögen ist keine Aufgabe eines Betreuers, da dies Leistungen der Kinder sind und hier nur die Mutter vertretungsberechtigt ist. Ist aber dem Herrn vom Jugendamt nicht aufgefallen.

Entweder kann das die Mutter selbst, oder es muss ein Familienhelfer beantragt werden oder ein Ergänzungspfleger für die Kinder zwecks Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Ich würde daher raten, sich eher darum zu kümmern, dass das anderweitig erledigt wird, als diese Fragebögen auszufüllen,
Michael77 ist offline  
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Alt 23.08.2024, 13:20   #128
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
Standard

Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Die Beantwortung dieser Fragebögen ist keine Aufgabe eines Betreuers, da dies Leistungen der Kinder sind und hier nur die Mutter vertretungsberechtigt ist. Ist aber dem Herrn vom Jugendamt nicht aufgefallen.
Hier bin ich bisher ausnahmsweise den pragmatischen Weg gegangen. Gerade beim Unterhalt kann man argumentieren, dass ja die Mutter den Antrag stellt und den Unterhalt bekommt. Nicht die Kinder. Also würde ich in dem Fall schon die Mutter vertreten. Vielleicht dazu den Aufgabenkreis Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen noch anregen?

Aus allen Dingen versuche ich mich möglichst herauszuhalten und gebe maximal Informationen weiter. BuT-Nummer o.ä. Aber keine Teilnahme an Elternabenden.

Geändert von Einwilligungsvorbehalt (23.08.2024 um 13:21 Uhr) Grund: Umlaute
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 23.08.2024, 13:26   #129
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
Hier bin ich bisher ausnahmsweise den pragmatischen Weg gegangen. Gerade beim Unterhalt kann man argumentieren, dass ja die Mutter den Antrag stellt und den Unterhalt bekommt. Nicht die Kinder. Also würde ich in dem Fall schon die Mutter vertreten. Vielleicht dazu den Aufgabenkreis Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen noch anregen?

Aus allen Dingen versuche ich mich möglichst herauszuhalten und gebe maximal Informationen weiter. BuT-Nummer o.ä. Aber keine Teilnahme an Elternabenden.
Diese Argumentation ist - wie bereits geschrieben - dahingehend nicht richtig, dass der Unterhalt nicht der Mutter zusteht, sondern den Kindern. Die Mutter stellt den Antrag als Sorgeberechtigte der Kinder, nicht für sich selbst.

Eine Aufgabankreiserweiterung um Geltendmachung der Unterhaltsansprüche läuft auch ins Leere, da die Mutter keine Unterhaltsansprüche hat, höchstens gegen ehemalige Ehemänner.

Du kannst sie gar nicht vertreten. Sofern Vormünder vorhanden sind, müssen diese das erledigen.

Wir beschweren uns oft über die Vergütung, machen aber Dinge, deren Aufgaben anderer sind.
Michael77 ist offline  
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Alt 23.08.2024, 17:05   #130
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,027
Standard

Es ist zwar richtig, dass der Unterhalt den Kindern zusteht, die Fragen richten sich aber an den betreuenden Elternteil und beziehen sich zu einem guten Teil auf diesen selbst und seine Einkünfte sowie die Bedarfsgemeinschaft, in der er häufig mit dem Kind lebt. Der betreuende Elternteil ist höchstselbst angesprochen, nicht nur als Vertreter des Kindes.

Die Unterhaltsvorschusskasse sitzt i.Ü. zumindest hier nicht im Jugendamt, weil sie nichts mit dem SGB VIII zu tun hat und es geht nicht zwangsläufig um Ansprüche des Kindes. Soweit UV gezahlt worden ist, geht der Anspruch des Kindes auf das Land über.

M.E. können wir in solche Fällen im Rahmen der Vermögenssorge durchaus vertreten.

Das Existenzminimum für die BG, in der meine Betreuten und ihre Kinder leben, setzt sich in solchen Fällen u.a. aus Unterhaltvorschuss zusammen. Wenn die Unterhaltsvorschusskasse nicht in die Pötte kommt, was beklagenswerterweise schon öfter der Fall war, kann die ganze BG ihre Miete nicht zahlen und/oder sich nichts zu essen kaufen. Wer soll der Unterhaltsvorschusskasse aufs Dach steigen, wenn nicht ich?
Garfield ist offline  
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