Dies ist ein Beitrag zum Thema [Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aktuell, wie ich finde kurios: Der Kommunalverband hier (Landesverband Westfalen-Lippe) drängt gerade in Einrichtungen der Behindertenhilfe darauf, so jedenfalls die ...
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#141 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,165
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Aktuell, wie ich finde kurios: Der Kommunalverband hier (Landesverband Westfalen-Lippe) drängt gerade in Einrichtungen der Behindertenhilfe darauf, so jedenfalls die Einrichtungen, dass die Eingliederungshilfe klarer von Pflege getrennt wird. Im Ergebnis kommt nun ein ambulanter Pflegedienst in die Einrichtungen, um etwa Insulin oder Vitamine zu injizieren, teilweise mehrmals täglich. Bislang haben das die examinierten Pflegekräfte der Einrichtungen erfolgreich gemacht, jetzt wechseln die wohl dann "nur" noch die Windeln und reichen Nahrung an. Für Letzteres wäre ein ambulanter Dienst mit viel Zeit übrigens m.E. super, dann würden auch nicht so viele alte demente Menschen in Pflegeheimen mangels Zeitreserven des dortigen Personals regelrecht verhungern. Aber egal, merkt ja keiner und weiß ja keiner...
Ich frage mich, bei allem Verständnis für Trennungsgebote und gute Absichten, wie die ambulanten Dienste das stemmen wollen und sollen und v.a., wie ich für neue ambulante Klienten zukünftig ambulante Pflegedienste ins Haus bekomme, was ohnehin hier auf dem Lande oftmals sehr schwierig ist... Aber, Ordnung muss sein! MfG Florian
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#142 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
Da habe ich doch glatt Rückfragen: - In Niedersachsen sackt das Sozialamt im Fall von Pflegegrad 266,00 € Pflegegeld direkt von der Pflegekasse ein und verlangt von den Trägern der EGH, dass sie die Pflegeleistungen sleber erbringen. natürlich alles schon in den Sätzen der FLS enthalten. Das Pflegegeld wird nicht für die Pflegeerbringung weitergereicht. Ist das bei Euch inNRW anders? - Die Medikamentengabe ind das Spritzen muss ja nicht über die Pflegekasse laufen, sondern diese Leistungen können ärztlich verordnet von der KV (nicht PV) getragen werden. Von daher ist es doch Quatsch, wenn der LWV die EGH und Pflegeleistung trennen will. - undabhängig davon würde ich die Pflegeleistungen auch trennen wollen, wenn das Sozialamt versuchen würde deshalb weniger zahlen zu wollen. Das betrifft hier aber eher den ambulanten Bereich. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#143 | |||
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,165
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Zitat:
Moin Imre, Zitat:
Zitat:
MfG Floirian |
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#144 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
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Eine "meiner" beiden Betreuungsbehörden macht aus der Kann-Regelung § 12 Abs. 2 BtOG eine Soll-Regelung: Man soll sich vor der Übernahme einer Betreuung einem potentiellen Klienten vorstellen. Zitat leitende Mitarbeiterin Betreuungsbehörde: "Wer das nicht will, bekommt dann künftig nur noch Koma-Patienten." Etwas rabiat, aber okay.
Ich soll mich also einer potentiellen Klientin im Pflegeheim vorstellen. Eine Mitarbeiterin des Pflegeheims ist aktuell die Bevollmächtigte. Die Bevollmächtigte kennt die Klientin, die eine Freundin ihrer Mutter ist, schon lange und gut. Die Klientin hat eine COPD. Ich treffe mich mit der Bevollmächtigten zu einem kurzen Vorgespräch. HT: „Ich habe gehört, Frau Y. hat COPD und benötigt eine mobile Atemhilfe.“ „Ja, das ist richtig.“ HT: „Aber es heißt, sie raucht immer noch, manchmal auch 2 oder 3 Zigaretten am Tag.“ „Wer hat Ihnen DAS denn erzählt?!“ HT (etwas peinlich berührt): „Äh, tut mir leid, also, das hat mir die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde erzählt. Stimmt das etwa nicht?“ „Natürlich stimmt das nicht. Die E. raucht fast eine halbe Schachtel am Tag.“ HT: „Wie bitte?“ „Ach, die versteckt die immer. Aber ich weiß ja, wo die Zigaretten sind.“ |
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#145 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Ich stehe aufm Schlauch: Was hat dein "Dialog" mit einer Vorstellung bei einer pot. Betreuten zu tun oder mit der beklagten Muss-Vorschrift? |
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#146 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
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Zitat:
Der erste Absatz ist eigentlich nur der Vorspann. Ich sehe, dass ich den hätte weglassen sollen, weil er den Leser auf den falschen gedanklichen Pfad gesetzt hat. Die Umwandlung einer Kann- in eine Muss-Vorschrift ist an sich vielleicht auch etwas kurios, aber darum ging's eigentlich nicht. Das eigentliche Kuriosum (zumindest nach meinem Empfinden) ist der Dialog mit der Bevollmächtigten und mein Missverständnis Ihrer Frage, woher ich das denn hätte, dass die potentielle Klientin [nur] 2-3 Zigaretten rauchen würde. Das Kuriosum ist also nicht betreuungsspezifisch. Sorry, mein Fehler. (Und vielleicht fand auch nur ich das etwas amüsant.) |
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#147 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 116
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Zitat:
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#148 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 68
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Zitat:
Ich finde das Vorgehen gar nicht verkehrt. Man kann sich beschnuppern und schauen, ob man miteinander klarkommt. Finde ich für den Betroffenen gut, der muss die Katze nicht im Sack kaufen. Und der Betreuer kann notfalls auch ablehnen. Ich kenne den Fall einer Betreuerin, um die 30, die bei dem Kennenlerntreffen von dem Betroffenen hörte, sie solle ihn dann öfter mal zuhause besuchen. Daraus wurde dann nix. Ich habe bei einem Kennenlerngespräch mitgekriegt, dass der Betroffene plante, einen größeren Kredit bei einer Online-Bank aufzunehmen, um einen anderen Kredit abzubezahlen. Ich konnte mit ihm darüber reden, habe ihm das Problem erklärt und mir dadurch (hoffentlich) eine Baustelle erspart, die bei der Bestellung dann nicht auch noch besteht. Die Betreuungsbehörde versteht das verpflichtende Kennenlerngespräch nicht als Schikane, sondern möchte verhindern, dass Betreuungen schiefgehen. Ob das immer gelingt, weiß ich nicht. Ich lerne die Betroffenen jedenfalls gerne vorher kennen und hole mir schonmal ein paar Informationen. |
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#149 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,524
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Moin moin
Das mit den vorab Kennenlerngesprächen birgt wie üblich das Problem mit dem "können" oder "müssen". Ich halte es durchaus für sinnvoll und hilfreich zukünftige Betreute vorab schon mal kennenzulernen. Dadurch bekomme ich den Menschen mit, auch ob die "Chemie" halbwegs passt, dann auch noch wo es hakt und vielleicht auch etwas von dem Umfeld. Für einen Start in die Betreuung selber ist das recht hilfreich. Wenn ich den zu betreuenden auch noch sagen kann, was ich in meinem Bauchladen so zu bieten habe und wo meine Grenzen sind, dann bekommen sie auch etwas von mir mit und können auch selber eher abschätzen, ob sie sich auf mich einlassen wollen oder nicht. Also grundsätzlich finde ich das erst einmal ok. Was mich aber sehr stören würde, wenn es zu einer Pflicht werden würde - und zwar auch dann, wenn weder der zu betreuende Mensch Bock auf so ein Gespräch hat oder gar nicht in der Lage ist so ein Gespräch überhaupt zu führen. Ich habe Betreute, die waren nicht in der Lage länger als 3 Sekunden mit einer anderen Person in einem Raum zu sein. Das ist die Voraussetzung für ein nettes Pläuschchen... Eine andere beknackte Nummer hatte mal ein Mitarbeiter der BT-Stelle gebracht, indem der den Betreuungsaspiranten jeweils drei oder vier Betreuer genannt hatte, die sie dann auf den Cat-walk schicken sollten. Voll bescheuert! Es hat alles seine Vor- und Hinterteile. so auch das Vorab-Kennenlerngespräch. Mit freundlichen Grüßen Imre
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#150 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 116
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Aber spätestens ab diesem Punkt kann ich den § 12 Abs 2 BtOG nicht mehr als Grundlage heranziehen. Das Gespräch soll ja auf Wunsch des Betroffenen stattfinden.
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