Dies ist ein Beitrag zum Thema [Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
"Cat-walk" - sehr und laut gelacht.
Eine leitende und in Erscheinungsbild und Auftreten sehr beeindruckende Person der örtlichen Betreuungsbehörde behauptete ...
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#151 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 38
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"Cat-walk" - sehr und laut gelacht.
Eine leitende und in Erscheinungsbild und Auftreten sehr beeindruckende Person der örtlichen Betreuungsbehörde behauptete mir gegenüber, die hiesige jahrelange Praxis des Kennenlerngesprächs sei Quell der Regelung in 12,2 BtOG. Man verspürte einen gewissen Lokalpatriotismus. Aber ich denke, sie meinen es grundsätzlich gut. |
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#152 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
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An einem Freitag um 17 Uhr klingelt mein Telefon, Einrichtung eines B.
B kann plötzlich nicht mehr laufen, was Sie tun sollen. Meine Antwort: Ähm, den Rettungswagen rufen?... MA: Ja, ok, machen wir! Könnten Sie bitte auch kommen?!?!?! Meine Motivation, zu erklären, dass es nicht meine Aufgabe ist, Händchen zu halten, war verschwindend gering, in diesem Quartal stand aber eh noch ein Besuch an. Ich fahre hin. Vor Ort angekommen begrüßte mich die Notärztin und teilte mit, dass die Kniescheibe raus ist und Sie jetzt gerne Kurznarkose machen würde, um die Scheibe wieder reinzupacken. Hui, ja gut, mach das, eingewilligt. Nachdem die rettungsdienstliche Versorgung abgeschlossen war, kam der Notfallsanitäter des Fahrzeuges auf mich zu und meinte "Wir fahren in Krankenhaus X, sie können hinterherfahren" An diesem Punkt war es mir dann genug und ich teilte mit, dass es nicht meine Aufgabe ist, Transporte ins KH zu begleiten oder mit im Behandlungsraum zu sitzen. Ja, aber der B kann doch nicht reden (konnte er auch vorher schon nicht) und würde Theater machen wenn er alleine da ist. Ja genau, deswegen lebt er in der EGH. Ich komme garantiert nicht mit. Die MA der EGH meinte dann beiläufig zu mir, dass der B bestimmt Theater im KH machen wird, wenn er über Nacht bleiben muss. Ob ich die Möglichkeit hätte, mit im Krankenhaus zu übernachten................... |
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#153 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,256
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Zitat:
Musste im Krhs evtl eine erneute Betreuereinwilligung in weitere Behandlungsmaßnahmen erfolgen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#154 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
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Ich war tatsächlich etwas verwundert über diese Frage. Die überspitzt ja sämtliche Vorstellungen davon, was ein Betreuer so tun soll.
Ich habe die Schwester des B angerufen und Sie gebeten in's KH zu fahren. Hätte Sie nicht gekonnt, wär das eben so gewesen. Dann wäre der B halt alleine da geblieben. Schlussendlich wollte der B aber auch im Krankenhaus bleiben, damit man etwas gegen seine Schmerzen tut. (Autismus und Down-Syndrom, größtenteils nonverbal, verbale Kommunikation nur mit "Lieblings"Personen) Ich hab mit der Ärztin telefoniert und ihr meine telefonische und Fax-Erreichbarkeit genannt, damit war alles fein. Einwilligungen waren nicht erforderlich, haben die einfach so gemacht. Es kann ja auch mal vernünftig mit Ärzten funktionieren... |
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#155 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,223
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Zitat:
darüber kann man sich bestimmt ärgern, ich finde ein persönliches Kennenlernen vorab sehr wichtig. Nebenher erkundige ich mich, bei welcher Bank er ist. Hintergrund ist, dass ich einmal eine Betreuung bekommen habe mit EWI in der Vermögenssorge. Die Angehörigen haben den Betreuten dann förmlich versteckt und lustig das Konto geplündert und sich an seinem Vermögensgegenständen bereichert. Heute will ich mindestens vorher wissen, bei welcher Bank mein Betreuter ist, um mit Beschlusseingan reagieren zu können. Der Leuchtturm |
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#156 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 241
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Ich würde mich da gar nicht drüber ärgern. Ein vorheriges Kennenlernen (und das ist nicht besonders lang) gehört idR dazu und nur, wenn es offensichtlich keinen Sinn macht oder es eilig ist, bleibt das aus. Manchmal sagt der B auch, es reicht, wenn der Betreuer nach Bestellung kommt. So weiß ich, was ich erwarten kann, und kann erste Informationen einsammeln.
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#157 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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#158 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,223
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