Dies ist ein Beitrag zum Thema [Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
"Cat-walk" - sehr und laut gelacht.
Eine leitende und in Erscheinungsbild und Auftreten sehr beeindruckende Person der örtlichen Betreuungsbehörde behauptete ...
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#151 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 69
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"Cat-walk" - sehr und laut gelacht.
Eine leitende und in Erscheinungsbild und Auftreten sehr beeindruckende Person der örtlichen Betreuungsbehörde behauptete mir gegenüber, die hiesige jahrelange Praxis des Kennenlerngesprächs sei Quell der Regelung in 12,2 BtOG. Man verspürte einen gewissen Lokalpatriotismus. Aber ich denke, sie meinen es grundsätzlich gut. |
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#152 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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An einem Freitag um 17 Uhr klingelt mein Telefon, Einrichtung eines B.
B kann plötzlich nicht mehr laufen, was Sie tun sollen. Meine Antwort: Ähm, den Rettungswagen rufen?... MA: Ja, ok, machen wir! Könnten Sie bitte auch kommen?!?!?! Meine Motivation, zu erklären, dass es nicht meine Aufgabe ist, Händchen zu halten, war verschwindend gering, in diesem Quartal stand aber eh noch ein Besuch an. Ich fahre hin. Vor Ort angekommen begrüßte mich die Notärztin und teilte mit, dass die Kniescheibe raus ist und Sie jetzt gerne Kurznarkose machen würde, um die Scheibe wieder reinzupacken. Hui, ja gut, mach das, eingewilligt. Nachdem die rettungsdienstliche Versorgung abgeschlossen war, kam der Notfallsanitäter des Fahrzeuges auf mich zu und meinte "Wir fahren in Krankenhaus X, sie können hinterherfahren" An diesem Punkt war es mir dann genug und ich teilte mit, dass es nicht meine Aufgabe ist, Transporte ins KH zu begleiten oder mit im Behandlungsraum zu sitzen. Ja, aber der B kann doch nicht reden (konnte er auch vorher schon nicht) und würde Theater machen wenn er alleine da ist. Ja genau, deswegen lebt er in der EGH. Ich komme garantiert nicht mit. Die MA der EGH meinte dann beiläufig zu mir, dass der B bestimmt Theater im KH machen wird, wenn er über Nacht bleiben muss. Ob ich die Möglichkeit hätte, mit im Krankenhaus zu übernachten................... |
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#153 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,535
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Zitat:
Musste im Krhs evtl eine erneute Betreuereinwilligung in weitere Behandlungsmaßnahmen erfolgen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#154 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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Ich war tatsächlich etwas verwundert über diese Frage. Die überspitzt ja sämtliche Vorstellungen davon, was ein Betreuer so tun soll.
Ich habe die Schwester des B angerufen und Sie gebeten in's KH zu fahren. Hätte Sie nicht gekonnt, wär das eben so gewesen. Dann wäre der B halt alleine da geblieben. Schlussendlich wollte der B aber auch im Krankenhaus bleiben, damit man etwas gegen seine Schmerzen tut. (Autismus und Down-Syndrom, größtenteils nonverbal, verbale Kommunikation nur mit "Lieblings"Personen) Ich hab mit der Ärztin telefoniert und ihr meine telefonische und Fax-Erreichbarkeit genannt, damit war alles fein. Einwilligungen waren nicht erforderlich, haben die einfach so gemacht. Es kann ja auch mal vernünftig mit Ärzten funktionieren... |
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#155 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,308
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Zitat:
darüber kann man sich bestimmt ärgern, ich finde ein persönliches Kennenlernen vorab sehr wichtig. Nebenher erkundige ich mich, bei welcher Bank er ist. Hintergrund ist, dass ich einmal eine Betreuung bekommen habe mit EWI in der Vermögenssorge. Die Angehörigen haben den Betreuten dann förmlich versteckt und lustig das Konto geplündert und sich an seinem Vermögensgegenständen bereichert. Heute will ich mindestens vorher wissen, bei welcher Bank mein Betreuter ist, um mit Beschlusseingan reagieren zu können. Der Leuchtturm |
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#156 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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Ich würde mich da gar nicht drüber ärgern. Ein vorheriges Kennenlernen (und das ist nicht besonders lang) gehört idR dazu und nur, wenn es offensichtlich keinen Sinn macht oder es eilig ist, bleibt das aus. Manchmal sagt der B auch, es reicht, wenn der Betreuer nach Bestellung kommt. So weiß ich, was ich erwarten kann, und kann erste Informationen einsammeln.
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#157 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,636
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#158 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,308
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#159 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,632
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Zitat:
Na, na! Ich verwahre mich und meine Spezies gegen solche Verlustigungen! Ich hoffe, du bist noch ein paar Jahre tätig und dieser Typ auch. Wenn doch noch ein paar mehr Boomer in Rente gegangen sind, ruf ihn doch bitte nochmal an - oder besser jedes Mal an, wenn er eineN neueN BetreuerIN sucht und sich die Finger blutig telefoniert, um eineN einzigeN zu finden, die/der bereit wäre, den jeweiligen Fall zu übernehmen. Und dann frag bitte empört, wieso er nicht sicherstellt, dass mehrere KollegINNen die zu betreuende Person aufsuchen, was denn mit deren Rechten wäre. Die Ausrede "Mangelnde Kapazitäten" gilt nicht. Dann müssen sie sich eben um die Gewinnung von mehr Betreuern bemühen.
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#160 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 69
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Betreuter, Anfang 60, ist nach Sturz auf Hinterkopf in der Silvesternacht notoperiert worden, Abnahme der halben Schädelkalotte zur Entlastung des Hirndrucks, danach Eilbetreuung eingerichtet, nun kognitiv und somatisch eingeschränkt. Ich hatte ihn in der Reha einige Male besucht, wir kommen gut miteinander aus, er ist freundlich, für die Hilfe dankbar, oft auch lustig. Häusliche Versorgung aufgrund der Einschränkungen nicht mehr möglich, er wollte selbst nach der Rekalottierung ins Pflegeheim.
Letzte Woche erster Besuch im Pflegeheim. Wir plaudern über alles Mögliche, natürlich auch darüber, was bezüglich der Betreuung nun weiter zu regeln ist. „So, Herr D., nachdem Sie hier gut gelandet sind, müssten wir uns mal um Ihre Wohnung kümmern.“ „Ja, klar, die sollten wir jetzt kündigen.“ „Genau. Ich hab hier schon mal das Kündigungsschreiben für Sie aufgesetzt. Ich weiß, dass Ihre Schreibhand lädiert ist, aber vielleicht klappt die Unterschrift ja mit der anderen Hand.“ „Ja, klar.“ Unterschreibt mit der anderen Hand. „Gut. Ich kümmere mich dann um die Beräumung. Gibt es irgendwas, was Sie gerne mit ins Pflegeheim nehmen möchten. Erinnerungsstücke oder sonst irgendwas?“ „Ja. Die Pistole könnten Sie mir mitbringen.“ „Wie bitte??“ „Ja, okay, wahrscheinlich ist das zu gefährlich für Sie.“ „Ähm, ja. Nicht nur für mich. Die Leute hier im Pflegeheim fänden das wahrscheinlich auch nicht so toll. Ist da echt ne Pistole in Ihrer Wohnung? Gehört die überhaupt Ihnen?“ „Naja, ich war im Schützenverein?“ „Und die Pistole gehört eventuell dem Schützenverein?“ „GehörTE dem Schützenverein. Auch die anderen Waffen.“ „Bitte was?? Da sind noch mehr?“ „Ja, hab ich mitgehen lassen.“ In dem Moment erinnerte ich mich daran, dass im Entlassungsbrief der Rehaklinik von „Konfabulationen“ die Rede war. Wie gesagt, ein geschichtenträchtiger Job. Werde trotzdem vorsichtshalber die Beräumungsfirma mal vorwarnen. Falls doch keine Konfabulation… |
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