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[Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag

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Ich: Hallo Krankenkasse, ich bin Betreuer, bitte Post in Zukunft auch an mich Krankenkasse: Nein. Sie haben keine Postangelegenheiten. Ich: ...


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Alt 21.05.2026, 19:44   #171
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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Ich: Hallo Krankenkasse, ich bin Betreuer, bitte Post in Zukunft auch an mich
Krankenkasse: Nein. Sie haben keine Postangelegenheiten.
Ich: Brauche ich auch nicht. Ich geb euch 2 Wochen Zeit eure Meinung zu ändern sonst beantrage ich die Post und auch euch die Kosten für die Erweiterung aufzuerlegen
Krankenkasse: wir schicken die Post ab sofort an Sie!
Suprarenin ist offline  
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Alt 21.05.2026, 22:08   #172
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
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Auch, wenn der Krankenkasse die Kosten gem. § 81 FamFG aufzuerlegen sind, durch den Richter, so hat der Kostenbeamte gD diese gem. § 2 GNotKG nicht zu erheben
Mächschen ist offline  
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Alt 22.05.2026, 19:00   #173
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
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Och Mensch Mächschen, was hast du denn nur gegen mich? Schmunzel doch einfach kurz drüber, wie ich es auch getan habe und gut ist.
Ob die Kasse zahlen muss oder nicht ist mir wumpe, ich habe nur angedeutet, was passieren wird (ich rege es dann an), wenn Sie Ihre Meinung nicht ändern....
Suprarenin ist offline  
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Alt 23.05.2026, 22:09   #174
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 69
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Zitat:
Zitat von Habakuk Tibatong Beitrag anzeigen
Aber darüber, dass man die Betreute aufs Gericht geladen hat und sie dort auch gleich gestürzt ist, hab ich mich schon noch eine Weile aufgeregt. Am AG A fand eine Anhörung für einen anderen Betreuten mit sehr ähnlichen Einschränkungen selbstverständlich in der Wohnung des Betroffenen statt.
Gerade elektronische Akteneinsicht genommen. In der Betreuungsanregung, die durch Angehörige über ein offizielles Formular der Sächsischen Justiz erfolgte, war ausdrücklich vermerkt, dass die Betroffene nicht zur Anhörung zum Gericht kommen kann.

Bei mir kommt gerade noch einmal ein bisschen was den Hals hochgekrochen.

Wie verhält man sich da gegenüber dem Gericht? Weise ich das Gericht im Nachgang höflich darauf hin, dass die (offensichtlich ja insgesamt etwas chaotische) Anhörung nicht beim Gericht, sondern in der Wohnung der Betroffenen hätte stattfinden sollen? Und dass die Betroffene beim Gericht gestürzt ist? Und dass ich darum bitte, zukünftig die Akten gründicher zu lesen? Oder lasse ich das, weil's eh nichts bringt und ich mir damit nur Ungemach einhandle?
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 23.05.2026, 22:31   #175
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,217
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Zitat:
Zitat von Habakuk Tibatong Beitrag anzeigen
Gerade elektronische Akteneinsicht genommen. In der Betreuungsanregung, die durch Angehörige über ein offizielles Formular der Sächsischen Justiz erfolgte, war ausdrücklich vermerkt, dass die Betroffene nicht zur Anhörung zum Gericht kommen kann.

Bei mir kommt gerade noch einmal ein bisschen was den Hals hochgekrochen.

Wie verhält man sich da gegenüber dem Gericht? Weise ich das Gericht im Nachgang höflich darauf hin, dass die (offensichtlich ja insgesamt etwas chaotische) Anhörung nicht beim Gericht, sondern in der Wohnung der Betroffenen hätte stattfinden sollen? Und dass die Betroffene beim Gericht gestürzt ist? Und dass ich darum bitte, zukünftig die Akten gründicher zu lesen? Oder lasse ich das, weil's eh nichts bringt und ich mir damit nur Ungemach einhandle?
Ich würde es dabei belassen. Bei zukünftigen Anhörungen würde ich hingegen reagieren.
Michael77 ist offline  
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Alt 24.05.2026, 07:22   #176
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 282
Standard

Sehe es auch wie Michael.
Suprarenin ist offline  
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Alt 26.05.2026, 12:57   #177
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 488
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Wie sieht es denn eigentlich aus mit Schmerzensgeldforderung wegen erlittener Verletzung während des offensichtlich nicht statthaften Termins im Gericht?
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 26.05.2026, 16:39   #178
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,635
Standard

Schwierig, man hätte auf die Ladung antworten sollen, würden gerne kommen, können es aber gesundheitlich nicht.
Mächschen ist offline  
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Alt 27.05.2026, 13:43   #179
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 69
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn eigentlich aus mit Schmerzensgeldforderung wegen erlittener Verletzung während des offensichtlich nicht statthaften Termins im Gericht?

Glücklicherweise gab es keine Verletzungen.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 27.05.2026, 14:55   #180
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 78
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Zitat:
Zitat von Habakuk Tibatong Beitrag anzeigen
Glücklicherweise gab es keine Verletzungen.



Also ganz ehrlich:
Aus meiner Sicht macht das schon Sinn wenigstens eine Nachricht, beinhaltend ungefähr all das was du schon im vorherigen Post geschrieben hast zu verfassen.
Man kann das ja auch nett schreiben, quasi zur Vermeidung künftiger Ungereimtheiten und Abwendung von Gefahren.
Weil man ganz im Ernst: Wenn da einer stürzt ist da ja nun wirklich nicht zu verachten.
Und meiner Einschätzung nach haben die Gerichte auch kein Interesse daran, dass so viel Chaos und Frustration entsteht, und man in seltenen Fällen als hilfsbedürftiger Mensch auch mal in oder auf dem Weg zu den Räumlichkeiten der Gerichtsbarkeit "verunglücken" kann.
Eine Möglichkeit wäre dieses Schreiben an die Rechtspfleger und wenn möglich die Richter weiter zu leiten.
Im Endeffekt ist die Frage ob die ansonsten überhaupt wirklich Kenntnis davon erlangen....




Ich denke richtig ist natürlich auch der Hinweis, demnach eigentlich die Betreute hätte verlauten lassen müssen, dass sie eben nicht in der Lage ist selbst zu erscheinen.
Aber sein wir doch mal ehrlich: Wer von den Betreuten denkt denn überhaupt so weit? Man will doch irgendwie auch einen guten Eindruck hinterlassen, oder wenigstens etwas beeinflussen können. Von daher finde ich das schwierig da von Eigenverantwortlichkeit zu sprechen.




Gut ist natürlich, dass das Ganze trotzdem "gut ausgegangen" ist.
Und eben dass du da - wenn auch nur äußerlich gefasst wirkend - die Nerven hast, so wie trotz allem das weiter bestehende Pflichtbewusstsein integer und korrekt zu handeln.
Jungbrunhilde ist offline  
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