Dies ist ein Beitrag zum Thema [Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
bitte doch einfach mal um die Aufrechnung, wieviel Personal- und Materialkosten waufgewendet werden mußten, um diese immense Forderung ...
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#61 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 7,166
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Moin moin
bitte doch einfach mal um die Aufrechnung, wieviel Personal- und Materialkosten waufgewendet werden mußten, um diese immense Forderung zu berechnen und aufzustellen. Ach ja, nicht vergessen: Frage doch auch mal nach den Drogen, die es in den Automaten der Afa oder dem Inkassoservice zur Personalbeglückung gibt. Nur um diese nicht aus Versehen zu konsumieren.... Letzte Woche hat eine ähnliche Anfrage bei Magenta hat dazu geführt, dass alle Forderungen fallengelassen und wieder gutgeschrieben wurden... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#62 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 2,411
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Ja, das ist schlampig programmierte Software, die Bagatellbeträge nicht aus den Mahnläufen herausfiltert. Wobei man sich fragen kann, wo ein Bagatellbetrag endet (nach meinem Dafürhalten eher bei 5 Euro als darunter, mit Sicherheit aber bei 1 Euro). Denn allein der Mahnbrief mit Papier und Druckkosten samt Porto ist ja schon teurer. Ganz davon zu schweigen, wenn sich ein Mensch diesen Quatsch anschauen muss.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...iki/Hauptseite |
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#63 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Beiträge: 133
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Für einen Klienten mit Vermögenssorge und EiWi richte ich ein Unterkonto bei seiner Hausbank ein, damit er über sein Haushaltsgeld verfügen kann.
Das Konto wird eingerichtet, Geld ist darauf noch nicht überwiesen worden, der Februar geht zu Ende. Die Bank schreibt mir letzte Woche per Brief, dass das Konto mit 0,81 Euro überzogen sei (Guthabenkonto) und ich mich sofort mit dem Sachbearbeiter wegen einer Lösung in Verbindung setzten solle. Der Brief war mit 0,80 Euro frankiert. Mahlzeit ![]() Christian Martens |
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#64 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 2,411
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Ja, leider kennt auch das BGB keine Bagatellen. Theoretisch ist also für eine Kontoüberziehung von 1 Ct eine Genehmigung nach § 1822 Nr 8 BGB nötig. Macht natürlich kein vernünftiger Mensch, weil Ausbuchen einer solchen Forderung einfacher und kostengünstiger ist. Solche Fehler machen nur Computer und die ahnungslosen Kabelaffen namens IT- Spezialisten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...iki/Hauptseite |
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