[Sammelthread] Kuriositäten aus dem Betreuer(innen)- Alltag
Was es nicht alles gibt: von einem von mehreren Gläubigern gepfändeten Guthaben- Girokonto, dem monatlich eine kleine Witwerrente gutgeschrieben wird, werden per Überweisung Schulden getilgt. Jeder Überweisungsauftrag wird vom Geldinstitut vor seiner Ausführung von verschiedenen Instanzen manuell geprüft, das ist bei diesem Institut bei gepfändeten Konten so üblich.
Sieben Tage hat der Verfügungsberechtigte Zeit, sein Geld abzuheben oder zu überweisen, der Rest wird von der kontoführenden Stelle einbehalten und an jenen Gläubiger überwiesen, der als erster einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirkt hatte. Ist dieser Gläubiger befriedigt, kommt der nächste zum Zuge usw. Mit dem erstenbegünstigten Gläubiger wurde durch den Schuldner und Inhaber des Kontos eine Ratenzahlung vereinbart (die Pfändungsberechtigung des Gläubigers blieb, wie üblich, trotzdem bestehen). Die abschließende Rate an diesen Gläubiger wird 3 Tage vor Ablauf der 7-Tage-Frist per Überweisungsauftrag angewiesen. In der Umsatzübersicht des achten Tages nach Eingang der Sozialleistung (Witwerrente, siehe oben) erscheinen gleichzeitig der Abgang der Überweisung der in Auftrag gegebenen letzten Rate und die Einbehaltung eben jenen Betrages durch das Geldinstitut in Erfüllung seiner Pflicht als Drittschuldner. Das Guthabenkonto(!) ist dadurch ins Minus gerutscht, was es in seiner Eigenschaft als solches ja eigentlich gar nicht kann. Das Geldinstitut ist der Meinung, daß es rechtlich zu nichts verpflichtet wäre und schon gar nicht zur Gewährung der rechtzeitigen Ausführung von Überweisungsaufträgen. Kurzform und Ende vom Lied: das Geldinstitut prüft die Ausführbarlkeit einer Überweisung von einem gefändeten Konto mehrfach, gerät dadurch mit der Ausführung in Verzug, um dann (Gott sei Dank wird dort so gewissenhaft geprüft) die Überweisung - gleichzeitig mit der Pfändung zugunsten desselben Gläubigers, der mit eben jener Überweisung bedient ist - auszuführen. Das Konto - welches eigentlich ein reines Guthabenkonto ist - rutscht dadurch ins Minus, Überziehungszinsen fallen an, die Bank stellt sich dumm und ich komme mir vor wie in Schilda. Weitere Schildbürgererfahrungen (gerne auch von Leuten mit der Fähigkeit zu weniger kryptischen Formulierungen) sind gerne willkommen. |
Hallo,
gestern teilte mir eine Einrichtung auf AB mit, dass die Inkontinenzeinlagen meiner Betreuten leider erst in der nächsten Woche kommen. Man teilte mir mit, dass ich alternativ bitte bis dahin die Einlagen xy in einer Drogeriekette einkaufen soll und gab die genaue Bezeichnung durch.:o Ich konnte nicht anders als einmal dort anzurufen, um zu fragen ob ich noch etwas mitbringen soll und welches Teufelszeug man sich morgens in den Kaffee getan hat. :giggleswe: |
Zitat:
Das Mindeste wäre doch wohl, liebe Tina, das Wechseln der Einlagen zukünftig selbst vorzunehmen. Schließlich haben gerichtlich bestellte Betreuer laut BGB, FGG und BVormVG eindeutig die Pflicht dazu. Und schließlich wird man laut VBVG für genau diese Tätigkeiten fürstlich entlohnt. |
Zitat:
Nein, ich habe diese Einrichtung nicht ausgesucht und würde sie auch nicht auf meine Favoritenliste setzen.:d010: |
Hallo,
kurios fand ich das Angebot einer Bank, bis zum 26.10. ein bestimmtes Wertpapier zu zeichnen. Obwohl das Geld des Betreuten bei ebendieser Bank bis Januar 2010 festgelegt ist, und er erst dann darüber verfügen kann. Dabei hat die Bank extra eine Sachbearbeiterin, die nur Betreuungskonten verwaltet. Gruß Andreas |
Hallo,
ich habe einen Vergleich mit einem Inkassobüro geschlossen. monatl. Schuldenrate 5,-€. Mein Betreuter müßte 146 Jahre alt werden, um die Schulden zu bezahlen. Aber wer weiß? Er ist schon 86. Gruß:winke: Heiner |
Zitat:
@heiner sehr geschäftstüchtig :a040: |
Hallo,
da fällt mir doch grade etwas seltsames ein, dass ich erlebt hatte. Es war, als ich noch ganz neu im Betreuungs"geschäft" war. Ich sollte eine Betreute innerhalb der Stadt ummelden. Nun passte es mir zeitlich überhaupt nicht, und ich hatte keine Lust, zum Einwohnermeldeamt zu gehen/fahren. Außerdem musste man - so war das damals - erst in die gegenüberliegende Drogerie gehen und ein entsprechendes Formular käuflich erwerben, ausfüllen, zum neuen Vermieter gehen und sich bestätigen lassen, dass man jetzt in der neuen Wohnung wohnt. Dann wieder zurück zum EMA, Ummeldung abgeben. Und dies alles innerhalb einer Woche nach Umzug. Nö, keinen Bock. Also ein Schreiben aufgesetzt: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie davon in Kenntnis setzen, dass die von mir betreute Frau Tusnelda Tunichtgut geb. Altejungfer von A nach B verzogen ist. Ich bitte freudlichst um Mitteilung, was zu veranlassen ist. Eine Kopie meiner Bestellung als Betreuer liegt bei." Nun, nach einigen Tagen bekam ich Post vom Meldeamt - ein sauber ausgefüllter Vordruck zur Ummeldung, gestempelt und gesiegelt. Es ging also auch so, ich war sehr erstaunt (und erfreut). Ich brauchte keine weiteren Unterlagen einreichen, nichts. Alles in Ordnung. Ob das heute auch noch möglich wäre ? Gruss Andreas :winke: |
ob das heutzutage noch ohne Formular geht, weiß ich nicht :-). Mit Formular (gibt's meist im Netz zum daunlauden) ist es jedenfalls bei mir in der Gegend kein Problem :a040:
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Bei mir auch nicht :)
Früher habe ich mich auch immer noch brav meine Wartemarke gezogen und mich ins Wartezimmer gehockt. Mittlerweile nutze ich auch die Formulare oder schreibe ein paar Zeilen.. |
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