Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermittlung von gesetzlich Betreuten Woher ? im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo...
ich arbeite zur Zeit als Heilerziehungspflegerin im Annerkennungsjahr. Möchte mich gerne als Berufsbetreuerin selbständig machen. Zur Zeit habe ich ...
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14.04.2005, 11:27 | #1 |
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Vermittlung von gesetzlich Betreuten Woher ?
Hallo...
ich arbeite zur Zeit als Heilerziehungspflegerin im Annerkennungsjahr. Möchte mich gerne als Berufsbetreuerin selbständig machen. Zur Zeit habe ich ehrenamtlich gerade seit 1 Monat eine gesetzlich betreute Person. Meine Frage ist nun. Woher bekomme ich gesetzliche zu betreuende Menschen vermittelt, wenn ich Berufsbetrreuerin bin. Könnt Ihr mir da weiterhelfern ? Vielen Dank !! elkeR :P |
14.04.2005, 16:44 | #2 |
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Hallo,
nun kenne ich nicht die Behördenstruktur aller Gemeinden, aber hier am Wohnort gibt es eine Betreuungsstelle, die beim Sozial- und Jugenddienst angesiedelt sind. Dort melde ich mich immer, wenn eine(r) meiner Betreuten verstorben ist, um eine neue Betreuung zu übernehmen. Die rufen dann zurück, kann auch mal etwas dauern, schildern die Umstände der neu einzurichtenden oder zu übernehmenden Betreuung, und dann wird von dieser Behörde ein Vorschlag an das Amtsgericht weitergeleitet, wer die Betreuung übernehmen soll. Das Amtsgericht meldet sich dann schriftlich. Man kann auch direkt beim AG nachfragen. Oder -falls vorhanden- bei einem Betreuungsverein. Bei uns ist es so, dass man u. a. mindestens 11 Betreuungen führen muss, um als Berufsbetreuer anerkannt zu werden. Gruss Andreas ehrenamtlicher Betreuer |
16.04.2005, 14:13 | #3 |
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Hallo Andreas...
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Also, Du meinst beim Amtsgericht könnte ich mal nachfregen. OK. Noch eine Frage, Andreas. Du sagst, dass ich 11 Betreuungen brächte um als Berufsbetreuer zu arbeiten. Kann ich dann auch 11 ehrenamtliche erst einmal haben und mich dann als Berufsbetreuer anmelden ?? Fragen über Fragen. Wie lange machst Du schon ehrenamtliche Betreuung ? Viele Grüße elkeR |
16.04.2005, 19:34 | #4 |
Gast
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Hallo Elke,
ein Nebeneinander von berufs- und ehrenamtlichen Betreuungen wird nicht gerne gesehen bzw. von den meisten Gerichten nicht geduldet. Egal, ob Du Dich beim Gericht oder der Betreuungsbehörde als Betreuuerin vorstellst, es wird in aller Regel von Anfang an danach gefragt, wie man die Betreuungen führen will. Falls Du Dich auf Berufsbetreuerin festlegst, dann bekommst Du zumindest hier in meinem Wohnort 11 Betreuungen, weil es erst ab dann als Berufsbetreuung zählt. Das dürfte aber bei Dir nur klappen, wenn Du in dieser Richtung eine Berufsausbildung hast, also studiert oder mindestens Fachhochschulreife, am besten ein Studium der Sozialwissenschaft oder ähnliches. Sonst musst Du eine Lehrgang machen, Kosten ca. 1200 Euro. Wie gesagt, das gilt nur für "mein" Gericht, mag bei Dir vor Ort anders sein, aber immer mehr kommen auf diese Idee, und der Trend geht eindeutig hin zu den ehrenamtlichen Betreuuern. Als ehrenamtlicher Betreuer erhälst Du pro Betreuuung und Jahr eine Aufwandsentschädigung von 323 Euro. Damit umgehst Du Streitigkeiten mit dem Gericht über die Bezahlung, musst aber immer ein Jahr warten, bis das erste Geld fliesst. Wenn ich arbeitslos wäre, würde ich das sofort machen. Betreuungen führe ich seit 1996. Als Ausstattung brauchst Du PC, Drucker, Internetanschluss, Fax oder Scanner, etwas Platz und den üblichen Bürokram. Software: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation (wichtig), Faxsoftware Gruss Andreas |
17.04.2005, 18:04 | #5 |
Gast
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Empfehlungen
Hallo,
zu den Empfehlungen gibt es noch zu ergänzen und richtig zu stellen. Also: es steht im Gesetz, dass ehrenamtliche Betreuungen vorrangig angeordnet werden sollen und nur, wo sich niemand findet, soll ein Berufsbetreuer bestellt werden. Und dass erst mit 11 Betreuungen als Berufsbetreuer geführt wird ist ebenfalls bundeseinheitlich, da Gesetz. Zum Thema, lohnt es sich Berufsbetreuer zu werden, wurde hier im Forum schon einiges geschrieben. Fakt ist, der Staat will eigentlich keine Betreuungen mehr durch Berufsbetreuer führen lassen, zumindest nicht auf Kosten des Landes, ist ja kein Geld da. Wenn der Betreute vermögend ist, kann es ja der Gemeinschaft erst einmal egal sein - finanziell. Jedenfalls haben die Gerichte die Anweisung, soweit wie notwendig die beruflich geführten Betreuungen auszusortieren. Sodann wird die Vergütung und Aufwandsentschädigung stundenmäßig pauschaliert. Für manche Berufsbetreuer vorgeschrittenen Alters (über 45) gibt es keine große Alternative zu diesem Job, also werden sich die, die darauf angewiesen sind, darauf einrichten. Es entsteht ein stärkerer Wettbewerb, der noch durch die Berufsverbände gefördert wird. Die ein Studium mit verwertbaren Kenntnissen (Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft) nicht abgeschlossen haben, sollen rausgedrängt werden. Ob die, die sich nachqualifiziert haben oder wollen, mit den Akademikern gleichgestellt werden, ist fraglich. Weitere Informationen über den Kahlschlag unter Betreuern finden sich beim Berufsverband der Berufsbetreuer www.bdb-ev.de. Danach werden zukünftig die BetreuerInnen registriert, zertifiziert und einer Qualitätskontrolle unterzogen, natürlich gegen entsprechende Vergütung, die die Berufsbetreuer aus eigener Tasche zu zahlen haben. Soweit erst einmal zur Zukunft der BerufsbetreuerInnen. Wie gesagt, weitere Informationen im Internet auch beim Berufsverband der freiberuflichen Betreuer VfB-ev.de, wobei es keine Freiberufler mehr gibt, da Berufsbetreuer als Gewerbetreibende eingestuft wurden und auch Gewerbesteuer zu zahlen haben. Zu Empfehlungen für Betreuungen: Mitunter fragen auch die Sozialdienste der Stadt oder die Heime (Altenheime, sozialtherapeutische Heime) nach, ob man/frau nicht eine Betreuung übernehmen möchte. Nach dem Heimgesetz ist es ausgeschlossen, dass Angestellte Betreuungen von BewohnerInnen führen. Diese Empfehlungen werden unabhängig der Betreuungstelle dem Gericht mitgeteilt. Doch auch das soll sich ändern. Zukünftig soll die Betreuungstelle verstärkt kontrollieren, wieviel Betreuungen die Betreuenden haben und wieviel Zeit sie dafür aufwenden. Soll sich ja keiner überarbeiten. Viel Spass noch :? Heinz |
20.04.2005, 10:43 | #6 |
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Hallo...
zuerst möchte ich mich für Eure so umfangreichen Antworten bedanken. Also bei mir liegt der Fall so. Ich habe einen ehrenamtlich zu betreuenden. Ich möchte mich aber als Berufsbetreuer selbständig machen. Ich habe die Fachhochschulereife und im Sommer bin ich staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin und im Umgang mit Betreuungen durch meine Ausbildung qualifiziert. Muss ich nun ( ich werde am Montag aufs Gericht bestellt wo ich Verpflichtet werde angeben, dass ich nur als Berufsbetreuer arbeiten möchte. Das könnte ich erst Anfang August, weil ich bis dahin noch mein Anerkennungsjahr mache. Was meint Ihr? Ich habe leider noch nicht den totalen Überblick, wie ich nun vorgehen muss. Vielen Dank. elkeR |
20.04.2005, 18:38 | #7 |
Gast
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Hallo,
also qualifiziert bist Du damit noch nicht, ausserdem entscheidet das Gericht. Dass Du noch nicht durchblickst, obwohl so viel geschrieben wurde, finde ich gelinde gesagt schade, es spricht eigentlich nicht für Dich. Gruss Andreas |
20.04.2005, 20:13 | #8 |
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Hallo Andreas..
ich finde Deinen Beitrag wirklich sehr aufbauend. Danke. Jedenfalls gebe ich zu das ich noch nicht alles weiß. Ich finde das keine Schande. Natürlich entscheidet das GEricht, ob ich als Berufsbetreuer arbeiten kann. Mich würde es eben freuen, wenn es klappt. Wenn nicht, dann arbeite ich weiter als ehrenamtlicher Betreuer. Mir macht die Arbeit einfach viel Spaß. Und den lasse ich mir auch von Dir nicht vermiesen. elkeR :lol: |
20.04.2005, 21:51 | #9 |
Gast
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Hallo,
das hat mit vermiesen nichts zu tun. Es ist, auch vom Forumbetreiber, viel dazu geschrieben worden. Ich habe in den letzten 3 Wochen ähnliche Fragen mehrmals ausführlichst beantwortet, auch privat per Mail, und ich denke, die meisten Fragen sind hier im Forum schon beantwortet worden, soweit sie Berufsbetreuungen betreffen. Die Festlegung auf Berufsbertreuung ist ja ok. Den letzten Text verstehe ich aber so, dass schon eine ehrenamtlich Betreuung besteht ? Also beides nebeneinander, ehrenamtlich und Berufsbetreuer, ist hier vor Ort unmöglich. An Herr Balzer: diesem Thema Berufsbetreuung sollte man FAQ's einrichten oder einen eigenen Thread, oder ? Gruss Andreas |
06.05.2005, 14:55 | #10 |
Gast
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Berufsbetreuer
Hallo Andreas,
den Vorschlag FAQ oder Thread habe ich an Herrn Neumann weitergeleitet. Er und Herr Kirchmann sind die Betreiber des Forums; ich nur ein Moderator. Doch mit der Suchfunktion kann mann/frau sich recht gut behelfen, die bisherigen Fragen und Antworten zur Berufsbetreuung nachzulesen. Zudem haben die Beiträge immer einen persönlichen Kontext, was das Forum ja im Grunde ausmacht. In diesem Sinn Heinz |
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Stichworte |
berufsbetreuer, berufsbetreuung, ehrenamt, ehrenamtliche betreuung, selbständigkeit |
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