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Berufsbetreuer

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Alt 18.04.2005, 20:54   #1
AndreasHL
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsbetreuer

Hallo,

als Ehrenamtler interessiert mich, wie die Anwälte, die ja auch Betreuungen führen, mit dem neuen bzw. geplanten Betreuungsrecht klar kommen.

Es gibt ja ganze Kanzleien, die nur Betreuungen führen.

Mir ist auch aus eigener Anschauung bekannt, mit welch mitunter hohen Stundensätze die Anwälte arbeiten, und diese auch klaglos bezahlt bekommen.

Wird da ein Unterschied gemacht zu den Berufsbetreuern ? Ein Anwalt kann sich gegen die Kostenfestsetzungen ja immer noch besser zur Wehr setzen als der "normale" Berufsbetreuer.

Im übrigen ist die ungerechte Verteilung der Betreuungen für mich immer wieder ein Reizthema. Nur weil z. B. ein Betreuter 200.000 Euro Vermögen hat, muss ein Berufsbetreuer her, auch wenn der sonstige Aufwand von einem ehrenamtlichen Betreuer leicht erledigt werden kann.

Na gut, egal, klammern wir den ketzten Absatz aus.

Gruss

Andreas
 
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Alt 06.05.2005, 14:47   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vergütung

Hallo Andreas,

auch Anwaltskanzleien erhalten nicht mehr, als andere Berufsbetreuer auch. Dies galt vielleicht noch bis zum 1. BetrRÄnderungsG 1999. Danach erhielten auch sie nur noch 31 Euro pro Stunde zzgl. MwSt und Auslagenersatz. Nur in ganz wenigen Fällen gestattet das Gericht eine prozentuale Beteiligung am Vermögen des Betreuten. Doch nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung konnten und durften sie nicht mehr abrechnen.

Und auch zukünftig werden sich die Kanzleien was einfallen lassen müssen. Es gibt zwar für Vermögende geringfügig mehr als für Vermögenslose/`Unvermögende´, doch will der Gesetzgeber das Herauspicken von Betreuungen mit wenig Arbeit für gutes Geld, ob nun auf Staatskosten oder zu Lasten der Betreuten, unterbinden.

Du hast aber Recht, Ehrenamtliche Betreuerinnen haben mehr zu leisten, sie machen es ja aus Lust und Dollerei und sind sich des ewigen Dankes der Menschheit, zumindest unserer Justizminister, die sich ja als Gottvater des jeweiligen Landes erachten, sicher.

Doch nichts für Ungut - ich weiß das Engagement der EhrenamtlerInnen sehr zu schätzen. Doch der Anspruch ist ein völlig anderer: Die Berufsbetreuer üben ein Amt aus; sind Beauftragte und haben sich tatsächlich wie auch materiell-rechtlich nicht um die einfachen Belange des Betreuten zu kümmern, von wegen Utensilien in die Klinik zu bringen oder dgl.

Der Ehrenamtler soll nicht nur die rechtlichen Belange regeln, sondern viemehr die soziale Versorgung sicherstellen. Und zwar nicht nur durch Pflegedienst, Nachbarn, Angehörige oder sonstwen, sondern bestenfalls persönlich: auch mal Einkaufen gehen, vielleicht sogar mit dem Betreuten bummeln oder spazieren oder auch mal dessen Wohnung herrichten und einfach ihm/ihr Gesellschaft leisten.

Es ist der Unterschied zwischen Berufsbetreuern und Ehrenamtlichen ist wie zwischen den Pflegeschwestern und Pflegern in der Klinik nach der Stoppuhr im Rahmen der Gesundheitsreform und Budgetierung einerseits und andererseits dem caritativen Besuchsdienst, der sich auch mal hinsetzt und füttert, wozu die Pflege nun wirklich keine Zeit hat.

Verzeih den sarkastischen Unterton. Doch manchmal lässt es sich nicht anderes beschreiben. Und nochmals: Ehrenamtliche leisten in der Regel wesentlich mehr als Berufsbetreuer leisten können - für sich selbst und dem Mitmenschen. Ist doch was, oder nicht?

In diesem Sinn
Heinz
 
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Alt 25.07.2005, 08:53   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard ohne

Hallo,

vielleicht sehe ich hier etwas verkehrt. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Berufsbetreuer wesentlich mehr mit einem wesentlich schwierigeren Klientel machen (müssen).

Ich habe bisher weder Arztbesuche mit Betreuten machen müssen, noch regelmässige Einkäufe (wobei die Betonung auf regelmäßig liegt) noch mit ihnen spazieren gehen.

Das liegt einfach an dem Personenkreis, den ich betreue. Bis auf eine ältere Dame sind dies alles Heimbewohner, die in der Mehrheit dement sind und auch auf Ansprache nicht oder mit Geschichten aus dem Krieg reagieren. Meine Tätigkeit liegt eigentlich mehr auf dem Gebiet des Verwaltens, sei es die Verwaltung und Einteilung des Geld, sei es, es geht um die Durchsetzung von Ansprüchen bei Behörden.

Und immer wieder natürlich die Meldungen aus den Heimen, das XY wegen Z ins Krankenhaus gekommen ist. Da besuche ich sie, wenn sie länger als 2 oder 3 Tage bleiben müssen. Erst in diesem Monat mussten zwei Damen in die Klinik, da bin ich natürlich hingefahren.

Obwohl ich eigentlich schon viel erlebt habe, denke ich, dass ich immer noch relativ gesehen auf einer kleinen Insel der Glückseligen lebe, wenn ich mir die Berichte von anderer Betreuern durchlese. Aber auch das Paradies hat Schatten...

Als ideal würde ich es ansehen, wenn ich finanziell so gestellt wäre, dass ich nur noch ehrenamtliche Betreuunge mache und mich sonst Frau und Kindern widmen kann. Na ja, wer hat keine Träume ?

Wenn der Staat nicht so geizig wäre, dann wäre es aber auch gut, nur halbtags in meinen Beruf als Verwaltungsangestellter zu arbeiten und den Rest des Tages mit Betreuungsarbeit zu verbringen. Aber das geht finanziell nicht, und manchmal sind auch die Fristen arg lang, bis man Geld vom Gericht bekommt. So vergehen schon mal 6 Wochen zwischen der Bewilligung der Aufwandsentschädigung und dem Eingang des Geldes auf dem Konto.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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