Dies ist ein Beitrag zum Thema "kleine" Amtsgerichte im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
auch wenn ich mich -auch in diesem Forum- immer wieder über das Gericht ärgere, mit dem ich ständig zu ...
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21.01.2006, 11:17 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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"kleine" Amtsgerichte
Hallo,
auch wenn ich mich -auch in diesem Forum- immer wieder über das Gericht ärgere, mit dem ich ständig zu tun habe, so muss ich doch sagen: das ist ja noch Gold gegen das, was ich mit diesen sehr kleinen Amtsgerichten erlebt habe. "Mein" Amtsgericht ist für eine Stadt mit ca. 200.000 Einwohnern zuständig. Entsprechend gibt es etwa 8 Rechtspfleger, mindestend 2 Richter und 2 Schreibkräfte. Zu tun ist reichlich. Jetzt habe ich Erfahrung gemacht mit einem Amtsgericht, das hat 1 Richter, 1 Rechtspflgerin und 1 Schreibkraft. Das andere AG, mit dem ich zu tun habe, ist wohl auch nicht viel größer, ist aber in einem anderen Bundesland. Die sind so was von pingelig, also wenn ich zuerst an so ein Pütschergericht geraten wäre, ich hätte nie und nimmer Betreuungen geführt. So hat z. B. das Amtsgericht in X die Betreuungsakte aufgrund Wohnortwechsel des Betreuten übernommen. Dann schreiben sie mich an, ich möchte bitte für den Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2005 eine Abrechung erstellen. Im September habe ich für 2005 eine Abrechnung eingereicht und auch vergütet bekommen (Schlußabrechnung für das bisher zuständige AG). Dann wollen sie eine Kopie des Sparbuches. Das Sparbuch hatte ich dem bisher zuständigen AG übersandt, muss also in der Akte sein. Das fängt ja gut an :-( Mich würde einfach mal so interessieren, wie die Erfahrung mit den RP in diesen kleinen Amtsgerichten ist. Offenbar sind die RP in den größeren Gerichten lockerer, vielleicht haben sie auch mehr zu tun und können nicht um jeden Cent diskutieren. Gruss Andreas |
21.01.2006, 12:42 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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RP
Hallo Andreas,
Ich kann eigentlich nicht meckern über die RP (Rechtspfleger soll das wohl heißen?) in unserem Amtsgericht. Die Korrekturen, die in einem Bericht angemahnt wurden, waren gerechtfertigt, weil mir einiges noch nicht klar war und darum die Unterlagen unvollständig waren. Aber das war zu Beginn, bei der Übernahme. Der Jahresbericht war dann okay. Jedesmal, wenn ich Fragen hatte, war ich froh über kompetente und umsichtige Antworten und Hilfen. Gruß! Ursula |
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