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Was ist eine Einzelfallbetreuung?

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Alt 26.06.2005, 16:14   #1
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard Was ist eine Einzelfallbetreuung?

HI
Habe jetzt in dem Posting von Asbey was von einer Einzelbetreuung gelsesen.Was ist denn das genau?So wie ich mitgekriegt habe, wird er ja auch betreut und dann noch zusätzlich eine Einzelfallbetreuung. HM....Kann mir das bitte mal jemand erklären?

LG MOMO
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Alt 27.06.2005, 15:56   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Einzelfallbetreuung

Hi Momo,

jetzt hatte mich doch der Rechner rausgekickt, weshalb ich als Gast erschien. Egal.

Zum Thema - hab mal mit goggle gesucht und gefunden fast 700 Einträge in allen denkbaren Bereichen. Soll heißen, Einzelfallbetreuung - und viel weniger Einzelbetreuung - ist kein geschützter und eindeutig zugeordneter Begriff, ebensowenig wie Betreuuung, ob gesetzlich oder betreutes Wohnen oder Bezugstherapeuten, ob Pflege oder sonstige Dienstleister oder zugeordnete Vorgesetzte in der WfB oder wie und wo auch immer, wird betreut.

Der Begriff erklärt sich aus dem Zusammenhang und aus sich selbst, wobei es unter Umständen tautologisch ist, heißt wie beim weißen Schimmel, die gesetzliche Betreuung ist immer eine Einzelfallbetreuung, denn der Betreute ist immer ein `Einzelfall´ oder so. Ich finde, Betreuungen sind nie ein Fall für sich. Der Sachverhalt - o.k., aber nicht die Person, die betreut wird. Die Sprache verrät recht schnell, wie wir denken und fühlen.

Also - der Begriff Einzelfallbetreuung kommt meines Erachtens aus dem Zivildienst, wo jemand sich ausschließlich nur um diesen einen Patienten kümmern sollte und das möglichst rund um die Uhr. Gibt´s wahrscheinlich kaum noch bis auf Engagierte im sozialen Jahr, die dann zusätzlich vom Behinderten oder Kranken finanziert werden, da die Pflegekassen solch einen Aufwand kaum mehr übernehmen.

Alle anderen Zuordnungen treffen es nicht mehr: im betreuten Wohnen nicht, wo zwar ein Mitarbeiter sich dem einzelnen Betreuten zuwendet, doch das nur stundenweise und dann noch eine ganze Anzahl weiterer zu Betreuenden hat.

Gleiches gilt natürlich auch für die gesetzliche Betreuung. Anders ist es vielleicht bei der ehrenamtlichen Betreuung von Angehörigen. Da betreut auch eine Person nur den/die Angehörige/n und sonst niemanden und das auch mit viel Engagement.

Es ist also genau hinzuschauen, in welchem Gesamtzusammenhang der Begriff verwendet wird. Nur weil sich der Therapeut für ein Einzelgespräch Zeit nimmt, ist das noch keine Einzelfallbetreuung.

So weit - so gut
Bis dann
Heinz
 
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Alt 29.06.2005, 20:30   #3
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard Einzelfallbetreuung

HI Heinz
Dank dir für deine Mühe die du dir gemacht hast. NA viel schlauer bin ich jetzt allerdings auch nicht Aber der Begriff ist auch sehr dehnbar.
LG MOMO
__________________
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