Dies ist ein Beitrag zum Thema Münchhausenstellvertretersyndrom im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
die Mutter der Betreuten hat es geschafft, mit Hilfe der dritten Anwältin den Sachverständigen dahingehend zu bewegen, dass ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
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Hallo zusammen,
die Mutter der Betreuten hat es geschafft, mit Hilfe der dritten Anwältin den Sachverständigen dahingehend zu bewegen, dass er in einer erneuten Begutachtung für die Aufhebung der Betreuung plädiert, da das Problem mit den Mitteiln der Betreuung nicht gelöst werden kann. Der Richter hat die Betreuung aufgehoben. Ich habe leider nur erreicht, dass die Betreute ihre Meinung zum Thema Psychotherapie ändert. Im Sinne: wenn ich nicht "gestört" bin, schadet sie nicht (sollte jedenfalls nicht) und wenn doch eine Störung, Belastung, psychosomatische Reaktion da ist, kann ich nur davon profitieren. Das Mutter-Tochter-Band war zu stark, sie wären beide sogar bereit gewesen, auszuwandern, um die Betreuung auszuhebeln. Nun möchte sie alle Unterlagen zurück und den Schriftverkehr mit der Krankenkasse sowie die Notizen dazu. Ist das o.k.? Ich befürchte, dass sie mich tatsächlich wegen irgendetwas verklagen, das war ja ihr Lieblingshobby. Danke für Antwort. Geranie |
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#22 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Also die Bescheide etc. der Institutionen sind sicherlich Eigentum der Betreuten. Deine persönlichen Aufzeichnungen und Rechnungen etc. Jedoch nicht.
Gruß, Andreas
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