Dies ist ein Beitrag zum Thema Extremer Fall in Sachen Betreuung im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Andre
Die anderen haben es schon geschrieben: Was das Testament und die Anfechtung angeht, so ist die Sache bei ...
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#11 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Hallo Andre
Die anderen haben es schon geschrieben: Was das Testament und die Anfechtung angeht, so ist die Sache bei einem Rechtsanwalt richtig aufgehoben. Nur der kann in diesem Punkt weiterhelfen. Was die Betreuung angeht, so ist diese mit dem Tod der betreuten Person beendet. Da ist sowieso nichts mehr dran zu rütteln. Ansonsten vermute ich mal, dass Du aus BaWü kommst, da Du schreibst, dass ein Notar die Betreuung verfügt hätte. Oder habe ich da was übersehen? Nur in BaWü setzt ein Notar die Betreuer ein. Überall sonst ist ausnahmslos das Betreuungsgericht dafür zuständig. Notare sind üblicherweise auch nur Menschen. Sogar in BaWü - und daher kann auch durchaus ein absolut unfähiger Vollpfosten dabei sein. Ich kenne einige davon, auch und gerade aufgrund von Nachalssangelegenheiten... Es sind aber glücklicherweise nicht alle so. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#12 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Hi Imre,
Du hast da was falsch verstanden. Zitat:
Gruß, Andreas
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#13 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zum Glück steht die ganze Story ja schon im OT Bereich
![]() Jetzt noch dazu: Zitat:
Grundsätzlich wäre das nicht der erste Fall indem sich im Laufe der Ermittlungen herausstellt, dass die anfangs angenommen "klare Sachlage" sich (ins Gegenteil?) verkehrt. Das geht u. U. schon mit "einem falsch ausgedrückt" los, nimm das jetzt nicht als persönlichen Angriff bitte. Das kann jedem immer mal passieren aber stellt einen kompletten Sachverhalt dann plötzlich ganz anders dar. ![]() Wir hier sind sicherlich auch nicht die richtige Stelle um eine Veröffentlichung voranzutreiben. Nicht weil wir etwas gegen Kritik an bestimmtem Betreuer/Notarsverhalten hätten, sondern weil es einfach zu unsicher ist wenn die Unterlagen und Vorgänge nicht auf dem eigenen Tisch liegen. Das Risiko einer Fehlinfo/Fehlinterpretation ist einfach zu gross. Füttert den Anwalt eures Vertrauens mit den notwendigen Infos und lasst ihn seine Arbeit machen. Irgendwelche Hypes oder moralischen Apelle nützen der Aufklärung eher weniger- meine Meinung. Weder Betreuer, noch Betreute, noch Notare, noch Anwälte, noch Angehörige usw. bwegen sich mit einem Heiligenschein auf der Welt. Viel Erfolg mit der Klage, Gruss. Michaela |
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#14 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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Hallo!
Ich weiß das der gesamte Sachverhalt etwas extrem klingt, aber ich wollte das auch einfach öffentlich anprangern. Der Anwalt arbeitet ja auch schon auf Hochtouren, jedoch ist natürlich manchmal jedes Wort oder jeder Tip hilfreich. Für mich ist halt die Abfolge und das Zustandekommen der Betreuung unbegreiflich. Ich werde hier weiterhin alles neue schreiben (insofern gewünscht) Gruß der_andre |
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#15 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Wie eine Betreuung zustande kommt, brauchen wir hier nicht ausdiskutieren.
Antrag - Gutachten - Anhörung - Beschluss. Das ist der grobe Ablauf. Ob und wer in dem in #1 genannten Fall die Anregung bei Gericht eingereicht hat, wissen wir nicht. Ob und wer die Betreuerin letztlich vorgeschlagen hat, wissen wir nicht. Welche Ungereimtheiten es bei dem ambulanten Dienst gegeben hat, gibt oder welche noch im Dunkeln liegen, wissen wir nicht. Warum sollen wir auf einen Sack kloppen, wenn wir nicht wissen, was drin ist?! Schwarze Schafe gab es immer, gibt es und wird es immer geben. Ihr habt einen RA, der kümmert sich und gut ist's. Wenn das Ganze bei Euch vor Ort durch die Presse gehen soll - bitte schön. Da dürfte es auf jeden Fall besser aufgehoben sein. |
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#16 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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Hallo!
Zitat:
Hiernochmals chronologisch die Abfolge der Betreuung. 1. Betreuung angeregt durch meine Bekannten 2. Betreuungsgericht setzt die Ehefrau des Mitarbeiters ein, anchdem diese behauptet sie wären mit dem Ehepaar befreundet (nachweislich falsch) 3. Betreuung wurde für Finanzielles sowie Gesundheitssorge bestätigt 4. 1. "Amtshandlung" -> Betreuerin lässt sich von der Rechnungslegungspflicht befreien (das ältere Ehepaar konnte nichtmal einen Geldautomaten bedienen) 5. 10 Wochen nach Beginn der Betreuung werden beide Erbe zu gleichen Teilen (ein neues Testament wurde gegenüber dem Notar durch die Betreuerin gewünscht, Notar bestätigt dies anhand seiner kurzen Dokumentation) 6. nach knapp 16 Wochen wird die Wohnung des Ehepaars gekündigt, umzug ins Heim, obwohl der Pflegedienst gegenüber wohnt) Gruß der_andre |
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#17 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Zitat:
also wie soll das denn gehen?? Wenn die Betreuerin nicht unter den Kreis der befreiten Betreuer fällt dann gibt es keine Befreiung von der Rechnungslegung. Die Betreuerin muss zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis einreichen und zum Ende des Kalenderjahres (oder Betreuungsjahres) eine Rechnungslegung einreichen. Da führt doch gar kein Weg drumrum. Wie lange lief denn die Betreuung überhaupt? So allmählich finde ich deine Schilderung etwas schwierig nachvollziehbar, denn wenn eine ganze Abteilung einer Behörde ausgetauscht wird ohne das die Presse davon Wind bekommt und recherchiert wundert mich das ein wenig. Gruß, Andreas
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#18 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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HallO!
Die Betreuerin verfasste als erste Handlung ihrer Tätigkeit ein Schreiben welches die älteren herrschaften unterschrieben haben. In diesem erklärten sie dass sie ihre Finanziellen Angelegenheiten selbst klären. Die Betreuung ging über 18 Monate. Die Presse wurde noch nicht informiert. |
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#19 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Solange die Vermögenssorge besteht, kann der Betreute die Entlastung nicht unterschreiben und den Betreuer auch nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung entbinden. Der Betreute mag noch sein Vermögen selbst verwalten - aber eben nur, wenn er es (noch) kann. Ob oder ob nicht der Betreute dazu noch in der Lage ist, kann das Gericht auch dem Gutachten entnehmen. Wie gesagt: Da niemand von uns den genauen Akteninhalt kennt, ist das zwar ein Verfahren, das nach Sachverhaltsschilderung absolut sch****e gelaufen ist - aber alles andere
Geändert von Fara (08.08.2012 um 11:20 Uhr) |
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#20 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 426
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@Fara
HallO! Ich verstehe schon, die Betreuerin hat das auch gemacht mit dem Vermögensverzeichnis am anfang und am Ende eines Jahres, bzw. der Betreuung. Nur die letzten Monate waren beide Bettlägerig und es wurden der Reihe nach Sparbücher aufgelöst. Dies war angeblich notwendig um die laufenden Kosten zu decken. Die Renteneinnahmen waren für beide mit Pflegestufe kostendeckend und sogar etwas Überschuss wurde jeden Monat "erwirtschaftet". Ebenso erhielten beide Bettlägerigen ein taschengeld von 500€. nach dem Tod wurden 30€ barvermögen registriert ;-) |
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