Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsunfähigkeit und Betreuung (2) - eigentlich nicht Off Topic... im Unterforum Off Topic Bereich , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von agw
Die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes wird von den Gerichten i.d.R. sehr sorgfältig geprüft und werden nicht mal ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Zitat:
Ich habe ausdrücklich nicht die TE verunglimpft, sondern das Gericht, welches umfangreiche, die Selbstbestimmung des Betreuten in erheblichem Maße einschränkende Betreuungsaufgaben vergibt, und dabei offensichtlich die Qualifizierung nicht prüft. Die TE kann nichts dafür und merkt erst im Verlauf der Betreuung, was ihr da aufgebürdet wurde. Ich habe sogar die Mühe, hier nachzufragen, als positiv herausgehoben. Das ändert aber nichts an dem Missstand, dass ein Betreuter hier als "Versuchskaninchen" dient - auch wenn die TE das nicht zu verantworten hat. Zitat:
Fara, jetzt mal ganz emotionslos und sachlich ? Was soll ich als Betreute tun, wenn hier in kürzester Zeit Threads auftauchen, in denen "Einwilligungsvorbehalt" und "Geschäftsunfähigkeit" durcheinander geschmissen werden bzw. Einwilligunsvorbehalte nicht für nötig gehalten werden, da tatsächliche Geschäftsunfähigkeit besteht ? Es erfolgt ja keine Korrektur durch die Betreuer hier im Forum, da sogar ähnliche Fehlannahmen vorliegen. C&s geht nach ihrer Frage hier im Forum also weiterhin als Betreuerin mit der Annahme durch die Welt, dass ihre Betreuten "geschäftsunfähig" sind. Ist ihr damit langfristig wirklich geholfen ? Zitat:
Anstatt der TE darzulegen, dass überhaupt keine Notwendigkeit besteht, ihre Betreuung in einem Elektromarkt anzuzeigen und diesem gegenüber schon gar nicht mit "Geschäftsunfähigkeit" des Betreuten zu argumentieren, wird die TE also nach wie vor Hinz und Kunz über ihre Betreuereigenschaft informieren, dabei zusätzlich noch unrichtige Angaben machen (Geschäftsunfähigkeit) und damit erheblich zur Stigmatisierung ihres Betreuten beitragen. Das vorrangige Ziel der Betreuung, dem Betreuten so viel Selbständigkeit wie möglich zu belassen und sich selbst bestenfalls langfristig überflüssig zu machen, kann auf diese Weise überhaupt nicht erreicht werden. Ich gebe im Nachhinein zu, dass meine Antwort zu undiplomatisch war, um bei der TE nicht auf Ablehnung zu stoßen. Ich habe sie zwar nicht persönlich angegriffen, aber es wurde verständlicherweise so gewertet. Aber zumindest war meine Antwort inhaltlich korrekt und bewegte sich über den Tellerrand hinaus. Der TE helfen die Antworten der Profis für genau diesen einen Fall weiter und selbst das noch nicht mal wirklich. Dem Betreuten aber überhaupt nicht, da sie weiterhin überflüssigerweise Verträge für ihren Betreuten abschließen und entsprechend ihre Betreuereigenschaft anzeigen wird. Es wäre wichtig für den Betreuten gewesen, dass seine Betreuerin erkennt, dass dies so nicht nötig ist und er nicht grundsätzlich geschäftsunfähig ist. Im vorliegenden Fallbeispiel würde es vollkommen genügen, wenn die Betreuerin anwesend ist, daher auch die Vertragsbedingungen kennt und gegenüber ihrem Betreuten das Einverständnis gibt. Der Betreute kann dann - sofern des Schreibens mächtig und nicht von Kopf bis Fuß gelähmt zuhauseliegend - den Vertrag mit Angabe seiner Daten komplett alleine ausfüllen und unterschreiben. Jedenfalls sieht der EW nicht vor, dass Verträge für den Betreuten abgeschlossen werden, sondern sie müssen lediglich bewilligt werden. Wäre es wirklich zu viel verlangt, wenn das einer Fragenden hier im Sinne ihres Betreuten dargelegt würde ? Geändert von FallCity (15.02.2013 um 20:46 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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So, nu hab ich mir die Mühe gemacht, den ganzen Thread nochmal zu lesen.
Respekt, FallCity, Du hast echt Übung in Defensive. Aber vorab - selbst wenn man recht hat, macht man sich auf diese Weise keine Freunde. Und zudem: Recht hast Du nicht.. jedenfalls nicht da, worauf's Dir wohl ankommt: Deine Aussage, man sei trotz Einwilligungsvorbehalt voll geschäftsfähig, ist falsch. Der EiWi ist per Definition eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit (guckst Du hier: Einwilligungsvorbehalt ? Wikipedia Ebenso falsch ist es, daß ein EiWi umso "leichter" angeordnet wird, desto offenkundiger die tatsächlich eingeschränkte oder fehlende Ge3schäftsfähigkeit sei. Zu Deinem Zitat: "Liegt tatsächliche Geschäftsunfähigkeit vor, wie bei schwerer Demenz anzunehmen ist, dann ist es natürlich erst recht kein Problem, dass ein EW mit verfügt wird." sei bitte ebenfalls hierher verwiesen: Einwilligungsvorbehalt ? Wikipedia Ich geb's an dieser Stelle wieder, damit man's leichter findet: "Einwilligungsvorbehalt bei Geschäftsunfähigkeit [Bearbeiten] Von seiner juristischen Konstruktion ist der Einwilligungsvorbehalt bei Geschäftsunfähigen (§ 104 Nr. 2 BGB) nicht nötig. Bisweilen wird dies in Betreuerbeschlüssen auch deutlich, wenn Betreuungsrichter feststellen, dass ein Einwilligungsvorbehalt wegen der offenkundigen Geschäftsunfähigkeit (z. B. bei jedem erkennbarer schwerer geistiger Behinderung) nicht anzuordnen war. Dennoch erfolgt bisweilen auch bei Personen, die geschäftsunfähig sind, ein Einwilligungsvorbehalt, wenn die Geschäftsunfähigkeit nicht allgemein im Rechtsverkehr erkennbar ist, also insbesondere um dem Betreuer den Nachweis der Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften zu erleichtern." Ich will Dir nu nicht den Kopp abreissen, aber einer muß noch sein: Dein Zitat:" Zu den Dingen, zu denen ich jedoch definitive Aussagen treffe, habe ich auch die entsprechenden Kenntnisse, ansonsten halte ich mich zurück oder formuliere eine Antwort entsprechend vorsichtig, mit Hinweis auf Unsicherheiten bei der Antwort" hau ich Dir nun schon um die Ohren. Versteh mich nicht falsch - niemand hier hat ein Problem damit, wenn Betreute helfen wollen; wir haben genug Betroffene hier im Forum, die richtig Ahnung haben. Und obwohl ich den Job als Profi seit 14 Jahren mache, lern ich hier jeden Tag was neues - durchaus und gerade auch von Betreuten. Ich finde auch manche Deiner Beiträge spannend und recht fundiert, aber - um es mal auf den Punkt zu bringen: Besserwisser und unfreundliche Menschen hab ich den ganzen Tag am Telefon oder live; die brauch ich nicht auch noch abends im Forum. Mein Rat: Tritt ein bissl leiser auf, die Menschen hier machen das freiwillig, ehrenamtlich und echt verdammt gut. Und jeder Neuling, der sich hier die Mühe macht und die Traute hat, seine Schwächen offen zuzugeben und zu lernen, verdient verdammt noch mal unseren Respekt. Mousen
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Sehr lobenswert - insbesondere, weil ich in geistiger Umnachtung, nicht den 2. Teil einfach als Antwort eingefügt habe, sondern einen Extra-Thread aufmachte. Weiß der Henker, wieso..
![]() Zitat:
Zitat:
Mein Satz im Thread: Auch Personen, die unter Einwilligungsvorbehalt stehen, sind im Regelfall voll geschäftsfähig. Sie bedürfen zur Wirksamkeit ihrer Verträge, die mit Vermögensverfügungen einhergehen, lediglich der Zustimmung der betreuenden Person. Gemeint war: Auch Personen, die unter Einwilligungsvorbehalt stehen, sind im Regelfall voll geschäftsfähig. Lediglich zur Wirksamkeit ihrer Verträge, die mit Vermögensverfügungen einhergehen, bedürfen sie der Zustimmung der betreuenden Person. = für alle anderen Rechtsgeschäfte ist die Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt Zitat:
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Und weißt Du, was der Unterschied zwischen uns Beiden ist ? Deine Worte bleiben unkommentiert oder werden beklatscht - während meine eine unglaubliche Frechheit darstellen. Denn es kommt nicht darauf an, ob Jemand beleidigt wird, sondern von wem. Und das alleine zeigt bereits die Schieflage. Ich glaube, Euch ist teilweise nicht klar, wie oft hier bei Fragestellungen irgendwelchen Betreuten negative Merkmale zugewiesen werden, Unfähigkeiten beschrieben werden, bis hin zur charakterlosen Eigenschaften. Wenn ich und andere Betreute in diesem Forum darauf so reagieren würden, dass wir das jedes Mal als persönliche Verunglimpfung empfinden würden, nur weil die Rede von einem Betreuten ist und man selbst die gleiche Eigenschaft hat, dann gäbe es hier nur noch Gezeter. Offensichtlich schaffen wir es aber ganz gut, zu differenzieren. Zitat:
Zitat:
Mousen, ich finde es zwar gut, dass Du auf diesen Thread reagiert hast, aber die Art und Weise finde ich enttäuschend. Letztendlich hast Du die Gelegenheit wahrgenommen, das Fortzusetzen, was andere bereits im betreffenden Thread begonnen haben. Die Betreuer kreisen um sich selbst und verdammen den, der versucht, die Interessen des Betreuten in den Vordergrund zu stellen. Und ob, und wenn, inwieweit dieser im vorliegenden Fall z.B. unnötig in seinen Rechten verletzt wird -war Dir letztendlich nicht eine einzige Zeile wert. |
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#4 | |||
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Richtern zu unterstellen, sie gucken wie ein Schwein ins Uhrwerk oder haben so viel Ahnung vom Schlittschuhlaufen wie eine Kuh, finde ich jetzt schon recht anmaßend. Ein Einwilligungsvorbehalt - mit einer der schlimmsten Einschnitte in die Rechte eines Betreuten - sollte NOTWENDIG und ERFORDERLICH sein. Das ist nicht bei jeder dementen Person in einer Einrichtung der Fall. Zitat:
Zitat:
Dein Ton ist - im Gegensatz zu anderen, die hier allenthalben mit teils recht harscher Kritik oder gefährlichem Halbwissen um sich werfen - aggressiv und arrogant. Das eckt an. Hier wird niemand für die Beiträge bezahlt. Nicht mal die Admins, im Gegenteil, die Betreiber zahlen auch noch drauf. Wie ich schon mal schrieb: dies ist ein Forum zum Austausch von Meinungen, Gedanken und Lösungsansätzen. Überdenke bitte Deinen Schreibstil, Deine Nettiquette und Dein Auftreten!
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.08.2011
Beiträge: 101
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Geäußert habe ich wörtlich: "Und dass Betreuungsrichter oft in anderen Sphären schweben und von den praktischen Belangen der Betreuung teilweise so viel Ahnung haben, wie 'ne Kuh vom Schlittschuhschlaufen..." Relativierungen und Konkretisierungen scheinen Dir nicht allzu viel zu sagen, oder ? Das ist der Unterschied zur Generalschellte. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich Richtern Ahnungslosigkeit unterstelle oder dies ganz konkret auf die "praktischen Belange" eingrenze und hier noch von "teilweise" spreche. Es ist eine Sache, etwas absichtlich falsch zu verstehen, damit man sich daran auslassen kann - es bekommt aber noch einen ganz anderen Charakter, wenn ich bewusst vorgebe, dass Jemand das so geäußert hat und "Scheinzitate" angeführt werden. Du solltest Dich schämen ! Zitat:
Zitat:
Jetzt wird es aber lächerlich. Zitat:
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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@ Fara
gibs auf; schade, aber lohnt nicht...
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#7 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Hallo FallCity
Es ist mir wirklich schwergefallen Deine Beiträge hier zu lesen... ...und auf dem Teppich zu bleiben: So viele persönliche Angriffe gegen andere Mitglieder des Forums oder pauschal gegen Richter, Betreuer oder sonstige Personen, die gerade mal nicht Deine Meinung vertreten haben wir hier schon lange nicht mehr gehabt. Deshalb schließe ich diesen Thread und gebe Dir eine Pause zum Überdenken und Rückkehren zu höflicheren Umgangsformen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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