Dies ist ein Beitrag zum Thema Frist und Stichtag für Rechnungslegung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
bin ehrenamtlicher Betreuer (Angehöriger) in NRW und zur Rechnungslegung verpflichtet. Meine Frage ist jetzt: Welcher Stichtag gilt für die ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
06.01.2014, 11:35 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.01.2014
Beiträge: 6
|
Frist und Stichtag für Rechnungslegung
Hallo,
bin ehrenamtlicher Betreuer (Angehöriger) in NRW und zur Rechnungslegung verpflichtet. Meine Frage ist jetzt: Welcher Stichtag gilt für die Rechnungslegung? Ist es der Stichtag, zu dem das Vermögensverzeichnis erstmalig aufgestellt wurde? Oder ist es der 31.12.? Ich meine, mich zu erinnern, dass unsere zuständige Rechtspflegerin davon gesprochen hat, dass die Rechnungslegungsunterlagen bis 31.3. eingereicht sein müssen - allerdings ist unsere Rechtspflegerin etwas *umständlich*, daher frage ich lieber erst einmal im Forum... |
06.01.2014, 11:40 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
Hallo,
das ist örtlich unterschiedlich geregelt. In manchen Gerichtsbezirken wird das Kalenderjahr benutzt, an manchen Gerichten wird die Rechnungslegung 1 Jahr nach Einrichtung der Betreuung verlangt. Da wird wohl doch nur Nachfragen helfen. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
11.01.2014, 00:00 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 27.01.2013
Ort: Hinter den Bergen bei den 7....!!
Beiträge: 31
|
Grüße,
In Thüringen ist es immer auf 12 Monate festgesetzt. Sprich ist deine Betreuung am 23.04.2013 durch AG beschlossen worden so mußt du Rechnungslegung am bzw. bis 6 Wochen nach dem 23.04.2014 machen und einreichen. Grüße..........
__________________
Wer sich zu Wichtig für kleinere Aufgaben hält, ist meistens zu klein für wichtige Aufgaben!!
|
11.01.2014, 08:17 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 05.01.2014
Beiträge: 6
|
Mittlerweile habe ich beim Amtsgericht nachgefragt und hier wird es genauso gehandhabt, wie betreuer.jena es schreibt: Stichtag ist der Tag, an dem die Betreuung erstmalig eingerichtet wurde, danach gibt es eine Frist (allerdings nur 3 Wochen). Da werde ich wohl schon einmal anfangen, alles in die erforderliche Form zu bringen...
Danke für alle Antworten, hajoeha |
Lesezeichen |
Stichworte |
fristen, rechnungslegung, stichtag |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|