Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuter / Abheben vom Konto trotz Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter / Abheben vom Konto trotz Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe seit kurzem die Betreuung für meine Mutter übernommen. Bisher hatte es, seitdem die Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt wegen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 23.01.2014, 01:29   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.01.2014
Beiträge: 2
Standard Betreuter / Abheben vom Konto trotz Einwilligungsvorbehalt

Hallo,
ich habe seit kurzem die Betreuung für meine Mutter übernommen. Bisher hatte es, seitdem die Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt wegen der Auswirkung einer psychischen Erkrankung vor gut 2 Jahren eingerichtet wurde, ein (ehrenamtlicher) Betreuer gemacht.
Meine Mutter braucht für ihren monatlichen Bedarf 400 € und hob diesen Betrag auch vor der Betreuung regelmäßig am Anfang des Monats vom Konto ab. Sie versteht nicht, dass sie unter Betreuung steht und darauf angesprochen wird sie psychisch aus dem Gleichgewicht geworfen. Es soll also alles möglichst so weiter laufen wie gehabt und dann gibt es auch wenig Schwierigkeiten im meistern des Alltags.
Problem ist, dass die Bank wegen des Einwilligungsvorbehalts keine Auszahlung vom Konto direkt an meine Mutter vornehmen möchte. Mit der vormaligen Betreuerin war geregelt worden, dass die Betreuerin Ende des Monats eine Auszahlungsanweisung unterschreibt, diese in einer Vorlagenmappe deponiert wird und dann zum Zuge kommt, wenn meine Mutter kommt um Geld abzuholen.
Nun, nachdem ich die Betreuung übernommen habe, insistiert die Angestellte der Bank erneut, dass dieses Verfahren problematisch sei und möchte am liebsten, dass ich das Geld abhebe und dann meiner Mutter gebe. Dies möchte ich aber aus vorgenannten Gründen nicht. Der Rechtspfleger erklärte mir, vor allem, da ich als Sohn ja von etlichen Auflagen bzgl. der Vermögensverwaltung befreit sei, dass ich doch jederzeit verfügen könne, dass die Bank eine vereinbarte Summe an meine Mutter auszahlen könne.
Nach den bisherigen Gesprächen mit der Bank befürchte ich, dass die da aber nicht mitmachen wollen.
Jetzt würde mich natürlich interessieren, wie das hier gesehen wird. Vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Situation schon mal gehabt und ich freue mich über Beispiele, um entsprechend "Futter" für das Gespräch mit der Bank zu haben.
Besten Dank
Wolfgang
frie-wollo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2014, 06:01   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Bei vielen Banken gibt es die Möglichkeit, dass Du ein "Unterkonto" einrichten kannst, über das Deine Mutter frei verfügen kann; oder Du gestattest der Bank schriftlich die Auszahlung von wöchentlich x EUR.
Da Du der Sohn bist, brauchst Du hierfür keine Genehmigung, falls die Bank danach fragen sollte. Auch mit Einwilligungsvorbehalt darfst Du als Sohn frei über die Konten Deiner Mutter verfügen (natürlich nur für Deine Mutter ).
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2014, 16:14   #3
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

wohlmöglich ist der Bank die Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt nicht bekannt? Ich kenne es so, sobald ein Einwilligungsvorbehalt der Bank vorliegt, kann die oder der Betreute nicht mehr über sein Konto verfügen und benötigt immer die Einwilligung vom Betreuer.

Ich handhabe es auch so, dass ich entweder ein Unterkonto einrichte oder ein Taschengeldkonto, wo ich wöchentlich Geld überweise, was dann die oder der Betreute abheben darf.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2014, 19:56   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Grundsätzlich ist (oder sollte es) so (sein), dass Banken an einen Betreten bei einem Einwilligungsvorbehalt in dem Rahmen Auszahlen dürfen, wie der Betreuer eingewilligt hat.

In der Praxis schaffen kleinere Filialen der verschiedenen Banken in eher ländlichen Gebieten das auch, weil sie ihre Kundschaft (und auch die Betreuer) kennen. (Das ist schon mal Kundenfreundlich)
Natürlich spielt hier auch eine Rolle, dass der Betreute brav mitspielt und keinen Mist baut.
Die größeren Geschäftsstellen sind auch im Hinterland damit schon überfordert.

Deshalb ist die Lösung mit den zwei Konten allgemein sehr praktikabel, auch bzgl. der evtl. anstehenden Rechnungslegungen.

Dass eine Bank grundsätzlich die Auszahlung an Betreute in dem vom Betreuer eingewilligten Rahmen verweigert, darf nicht sein.
Als Ausnahme lasse ich da höchtens gelten, dass der Betreute sich in der Bank notorisch danebenbenimmt und als Kunde deshalb nicht tragbar ist. In den Fällen gibt es aber auch andere Wege der Geldzuteilung (die den Betreuer nicht übermäßig viel Arbeit aufbürden).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2014, 13:13   #5
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.01.2014
Beiträge: 2
Standard

Hallo und Danke für die Antworten auf meine Anfrage, ich werde das morgen mit der Bank klären.
Mir ist auch nicht ganz klar, warum die Bank hier solche Probleme hat. Der Einwilligungsvorbehalt ist natürlich bekannt, auch dass ich als Sohn von manchen Auflagen befreit bin und entsprechend frei verfügen kann. Also sollte ich einen monatlichen Abhebungsbetrag meiner Mutter rechtssicher für die Bank verfügen können.
Mal schaun . . .


VG
Wolfgang
frie-wollo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
abhebung, einwilligungsvorbehalt, girokonto


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39