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Kostennote Notar

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostennote Notar im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich nicht mit dem Thema zu wiederholen. (Habe die Suchfunktion benutzt ...


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Alt 11.02.2014, 09:34   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.02.2014
Beiträge: 4
Standard Kostennote Notar

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich nicht mit dem Thema zu wiederholen. (Habe die Suchfunktion benutzt aber nichts gefunden)

Die Betreute teilte dem Betreuer immer wieder mit, ein Testament machen zu wollen.
Ein Rechtsanwalt/Notar wurde bestellt, der dann auch zur Betreuten kam und mit Ihr die nötigen Dinge besprach und auch einen Entwurf anfertigte und dem damaligen Betreuer zumailte.

Wie die Dinge Ihren Lauf nahmen, ging es der Betreuten dann "geistig" schlechter und der Betreuer hielt einen Abschluss der Testamentssache für nicht mehr möglich und die Sache wurde dann aus den Augen verloren.

Nun fand bereits vor einiger Zeit, auf Wunsch des Betreuers, ein Betreuerwechsel statt. Jetzt erst hat der Notar dem damaligen Betreuer seine Kostennote zugesandt.

Wie ist denn nun die Lage? Hat der damalige Betreuer diese Kostennote zu zahlen? Man ging davon aus, dass der alte Betreuer ja nur im Auftrag gehandelt hat und diese Rechnung durch das Vermögen des Betreuten zu begleichen ist.

Danke für Eure Antworten.

Gruß

Geändert von Izzie012 (11.02.2014 um 10:21 Uhr)
Izzie012 ist offline  
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Alt 11.02.2014, 09:46   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Schick die Rechnung an den jetzigen Betreuer mit der Bitte um Zahlung und informiere den Notar darüber. Dann sollte das alles in Ordnung sein.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 11.02.2014, 11:32   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.02.2014
Beiträge: 4
Standard

Der Notar wurde darüber informiert. Die Kostennote wurde dann durch Ihn an den jetzigen Betreuer geschickt, mit der entsprechenden Hintergrundinformation.

Dieser Antwortet dem Notar, dass er der Ansicht ist, dass der Auftrag weder zum Wohl des Betreuten, noch zur Vermögenssicherung erfolgte und diese Position bis zur Klärung in den Finanzbericht als offene Forderung mit aufgenommen wird.

Der Inhalt des Testament ist zu gunsten des damaligen Betreuers. Jedoch erfolgte dies ohne irgendwelche Beeinflussung des damaligen Betreuers und die Sache wurde auch nicht abgeschlossen.

Der Notar bittet um Klärung untereinander. Dies wird voraussichtlich jedoch nicht einfach erfolgen können.
Izzie012 ist offline  
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Alt 11.02.2014, 14:05   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

bezahlen muss der Betreute. Der Betreuer ist lediglich seiner Aufgabe nachgekommen und hat entsprechend dem Wunsch des Betreuten (der damals offenbar noch geistig soweit klar war) gehandelt.

Der Notar ist tätig geworden, dies ist unstrittig. Also muss er auch bezahlt werden.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 13.02.2014, 06:31   #5
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Registriert seit: 10.02.2014
Beiträge: 4
Standard

Ok. Ich danke Euch erstmal für die Antworten.
Izzie012 ist offline  
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Alt 12.04.2014, 18:59   #6
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Registriert seit: 10.02.2014
Beiträge: 4
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Hallo,

hier gibt es Neuigkeiten.

der ehemalige Betreuer hat auf den Brief des Notars mit der Bitte, die Angelegenheit untereinander zu klären nicht reagiert, (sprich sich mit dem jetzigen Betreuer in Verbindung besetzt) da hier keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Nun hat sich der Notar nochmals bei dem damaligen Betreuer per Brief gemeldet und nach der Klärung gefragt. Er verlangt nun eine Stellungnahme mit Fristsetzung.

Ausserdem ist er der Auffassung, die Kostennote sei korrekt auf den damaligen Betreuer ausgestellt, da dieser ja zu dem damaligen Zeitpunkt auch der Betreuer war.

Ist dies so richtig? Was kann man ihm denn raten um die Sache zu klären.

Gruß
Izzie012 ist offline  
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Alt 12.04.2014, 22:26   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,

da der Betreuer immer nur als rechtlicher Vertreter des Betreuten handelt (§ 1902 BGB) müsste die Rechnung an den Betreuten, vertreten eben durch seinen aktuellen Betreuer gehen. Schuldner in dieser Geschichte ist der Betreute und nicht persönlich der Betreuer.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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