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Sozialhilfe im Monat des Arbeitsbeginns

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfe im Monat des Arbeitsbeginns im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aloa, wahrscheinlich gibts das Thema hier schon, aber ich find nix - mal wieder zu doof... Betreuter begann im Dezember ...


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Alt 11.02.2014, 12:56   #1
Forums-Geselle
 
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Standard Sozialhilfe im Monat des Arbeitsbeginns

Aloa,

wahrscheinlich gibts das Thema hier schon, aber ich find nix - mal wieder zu doof...

Betreuter begann im Dezember 2013 zu arbeiten; erste Lohnzahlung im Januar. Muß das Sozialamt Lebensunterhalt und Miete für Dezember übernehmen, da im Dezember noch kein Lohn einging (Zuflußprinzip)? Oder gibts da Fallstricke, Ausnahmen, Sonderregelungen? Bezirk wehrt sich jedenfalls heftig...

Mousen
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Warum nicht mal nett sein...
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Alt 12.02.2014, 22:11   #2
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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Moin Mousen

Da gehe ich aber mal verstärkt von aus. Schließlich zahlt das Sozialamt (oder Jobcenter) auch nichts, wenn der Job weg ist und der letzte Lohn erst im Folgemonat eintrifft.

Das ist eine schöne Gelegenheit eine Klage zu führen (wenn das nicht schon bis oben hin durchgeklagt sein sollte)

MfG

Imre
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Alt 18.02.2014, 15:36   #3
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 66
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Zitat:
Zitat von Mousen Beitrag anzeigen
Aloa,

Bezirk wehrt sich jedenfalls heftig...

Mousen


mit welcher Begründung wehren die sich?


Hier gilt eindeutig das Zuflußprinzip.
Likedeeler ist offline  
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Alt 18.02.2014, 20:36   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Zitat:
Zitat von Likedeeler Beitrag anzeigen
Hier gilt eindeutig das Zuflußprinzip.
Gefühlt: "Zufallsprinzip"?

MfG

Imre
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