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Der Lichtenberger 17.02.2014 21:22

Vermögen des Ehegatten?
 
Hallo, ich bin seit Jahren Betreuer meines (dementen) Vaters, da läuft alles problemlos. Nun hat mich meine Schwiegermutter aber mit einem anderen Problem konfrontiert. Sie ist Betreuerin meines Schwiegerwaters, der im Heim lebt (PflSt. 3), alle Bereiche. Nach dem turnusmäßigen Bericht hat ihr das AG eine Kostenrechnung über 200 Euro geschickt, weil sie ein Vermögen von knapp 32000 Euro angegeben hat. In früheren Jahren waren es nur 50 Euro, das hat sie natürlich erschreckt. Rechnerisch (Mindestgebühr seit 10/13) ist das aber wohl richtig.
Der Fehler, den sie m.E. gemacht hat: Die Konten (Giro- und Sparkonto) laufen auf den Namen meines Schwiegervaters. Sie hat nicht ausreichend deutlich gemacht, dass es sich um gemeinsames Vermögen handelt, aus dem sowohl die Zuzahlung für das Heim als auch ihr Lebensunterhalt (einschl. Miete) bestritten werden. Ein eigenes Girokonto hat meine Schwiegermutter nicht. Somit wäre das "Vermögen" wohl nur hälftig meinem Schwiegervater zuzuordnen, also unter 25.000 Euro, so dass gar keine Gerichtskosten entstehen sollten.
Ich habe ihr geraten, ans Amtsgericht zu schreiben, auf den Sachverhalt hinzuweisen und um Überprüfung und ggf. Erstattung der bereits gezahlten Gerichtskosten zu bitten.
Bei dieser Gelegenheit hat mich meine Schwiegermutter allerdings damit überrascht, dass sie darüber hinaus ein auf ihren Namen lautendes Wertpapierdepot besitzt, auf dem sich zwar keine Reichtümer, aber immerhin eine Summe befindet, die - wäre sie als gemeinsames Vermögen der Eheleute zu betrachten - für die Bemessung der Gerichtskosten von Belang sein könnte. Dieses Geld wurde von den Eheleuten über viele Jahre angespart, damit sie im Alter trotz ihrer nur geringen gesetzlichen Rente (ca. 350 Euro) ein ausreichendes Einkommen hat.
In Anlehnung an ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.03.2002 (2 UF 50/01) - hier ging es allerdings um den Zugewinnausgleich - bin ich der Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen nicht davon auszugehen ist, dass diese "Altersrückstellung" als gemeinsames Vermögen zu betrachten ist. Liege ich richtig oder gibt es andere Auffassungen? Sind jemandem entsprechende Urteile bekannt? Ich möchte nicht, dass das Gericht hintergangen wird, allerdings möchte ich ihr auch den weitaus größeren Ärger ersparen, wenn plötzlich eine größere Nachforderung kommt.
Vielen Dank für Antworten und Meinungen.

Imre Holocher 17.02.2014 22:01

Moin moin

Wow, das ist ja so fieneliensch, dass es an Rechtsberatung grenzen würde, wenn hier jemand etwas präziseres dazu schreiben wollte.
Ich glaube, dass ist wirklich besser ein einem in Betreuungssachen erfahrenen Anwalt als Berater besser aufgehoben.

MfG

Imre


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