Dies ist ein Beitrag zum Thema SYSTEMATISCHE GELDVERNICHTUNG im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe schon mal zu diesem Thema gepostet. Inzwischen ist praktisch kein Markt für "mündelsichere Anlagen" mehr vorhanden. Natürlich gibt ...
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21.02.2014, 12:25 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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SYSTEMATISCHE GELDVERNICHTUNG
Hallo, habe schon mal zu diesem Thema gepostet. Inzwischen ist praktisch kein Markt für "mündelsichere Anlagen" mehr vorhanden. Natürlich gibt es Sparkonten/Termingelder/ Cash-Konten, die Zinssätze sind allesamt irrrelevant und führen zu systematischer Geldvernichtung.
Da ist mir doch ein Blue Chip (Bayer/Munich Re, Nestle, etc.) tausendmal lieber, mit ansprechender Dividendenrendite. Sind Euch vielleicht neue Grundsatzurteile zu dieser Thematik bekannt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle nennenswerten Vermögen in Deutschland mit 0,15 - 0,5 % angelegt sind. Bin schon sehr gespannt.
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Viele Grüsse aus Franken |
21.02.2014, 19:14 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Frankonian
Diverse nennenswerte Vermögen waren bei Lehmans oder auch in BER, oder sonst wo angelegt. Lohnenswert? Nein Risiko. Die aktuelle Situation zum Thema "Mündelsichere Anlagen" ist alles andere als Lohnenswert. Aber ist es unser Job für'n Appel un'n Ei den super Anlagenberater zu geben - und dann womöglich auch noch in der Haftung zu stehen, wenn's mal nichts gebracht hat? Für mich würde ich vielleicht solche Risiken eingehen. Für andere, denen ich womöglich die Verluste auch noch ausgleichen müßte, ohne an den Gewinnen teilhaben zu dürfen, werde ich das sicherlich nicht tun. Da beruhigt mich die Vorgabe nur mündelsicher - aber dafür haftungsrechtlich auf der sicheren Seite anlegen - zu dürfen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.02.2014, 12:28 | #3 |
Club 300
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Hallo,
ich habe derzeit bei einer sehr betagten Betreuten einen Betrag von weit über 200 TEUR neu anzulegen und nächstes Jahr ist für die Dame eine weitere sehr hohe Summe zu versorgen. Die Betreute kann das Geld leider gar nicht mehr nutzen (ich überlege schon immer, was ich für sie anschaffen könnte, sie ist sehr bescheiden und äußert keine Wünsche), sondern vermutlich erst die Erben in ein paar Jahren. Ich habe mir von verschiedenen Banken Angebote machen lassen und es treibt mir echt die Tränen in die Augen, was da zur Auswahl steht. Es fällt mir schwer, mich zwischen den diversen schlechten Angeboten zu entscheiden...Zumal ich eben auch kein gelernter Anlageberater bin und irgendwie immer das latente Gefühl dabei ist, ob ich nicht woanders / nach noch mehr alternativen Anlagemöglichkeiten suchen sollte. Andererseits geht es mir wie Imre, die Vorgabe mündelsicher sorgt für eine gewisse Überschaubarkeit und Haftungsbegrenzung. Grüße, Anni |
22.02.2014, 19:59 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Schaust Du hier: Anleihefinder - Anleihensuche Segment = staatlich/öffentlich Emissionsland = Deutschland Alles mündelsicher, denke ich (keine Garantie meinerseits). Angebot auswählen, ausdrucken, ab an das Gericht zur Genehmigung. Mindestens drei Angebote ausdrucken als Alternativen. Denk dran, dass die Genehmigung des AG in der Regel vier Wochen dauert, mit Pech sind dann grade diese Wertpapiere nicht auf dem Markt. Ist auch eine Frage, wie viel Zeit und Kraft man aufwenden will, damit die Betreute nicht so viel Geld durch Micker-Zinsen verliert. Gruss Andreas |
25.02.2014, 18:57 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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SYSTEMATISCHE GELDVERNICHTUNG
Zunächst vielen Dank für das Feedback. Als ehemaliger Bankkaufmann -mit jahrzehntelanger Berufserfahrung- der im Anlagenbereich tätig war, fallen mir natürlich auch keine Patentlösungen ein. Aber es gibt jede Menge Bluechips im Aktienbereich (Sachwerte) die in den letzten Jahrzehnten sämtliche Krisen überstanden haben und deren langfristiger Kursverlauf im Chart von links unten nach rechts oben verläuft. Von den Dividendenzahlungen gar nicht zu reden.
Bei "normalem Verlauf" fallen uns die Gelder irgendwann als Erbmasse zu und ich muss tatenlos zusehen, wie das Geld sukzessive schwindet. Im Gegensatz zu Imre beruhigt mich das keineswegs. Für meine Begriffe gehören die entsprechenden Paragraphen des Betreuungsrechts überarbeitet, denn der Begriff "mündelsichere Anlagen" ist in meinen Augen eine Farce.
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Viele Grüsse aus Franken |
25.02.2014, 20:00 | #6 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Zitat:
Da hast Du völlig recht. Aber die entsprechenden §§ zu ändern liegt nicht in unserem Kompetenz oder gar Aufgabenbereich und bezahlt bekommen wir es auch nicht. Da belasse ich es bei Hinweisen und pell' mir ur Schonung meiner Gesundheit ein Ei drauf. Ich habe sonst auch noch mehr als genug zu tun. MfG Imre
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27.02.2014, 09:47 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.01.2014
Beiträge: 13
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Hallo,
0,15% müssen nicht sein, bei Tagesgeldkonten gibt es bis etwas mehr als 1%, da würde ich aber auf deutsche Einlagensicherung achten. So große Vermögen wie von Anni angesprochen würde ich auf mehrere Tagesgeldkonten verteilen mit Beträgen von jeweils unter 100000 Euro. Ich habe mich notgedrungen als Angehöriger mit Generalvollmacht mit dem Thema befaßt und bin nach langem Grübeln zum Ergebnis gekommen, mich an der staatlichen Regelung für Betreute zu orientieren - zum Entsetzen meines Schwagers bleibt das Vermögen meiner pflegebedürftigen Eltern komplett auf Tagesgeldkonten. Und mal sehen, wie dieser Konflikt weitergeht - vielleicht gebe ich den Kladderadatsch auch noch ans ans Amtsgericht ab. Jede renditeträchtige Anlage ist mit einem größeren Risiko verbunden, als es das Inflationsrisiko ist, und so eine Entscheidung kann man für das eigene Geld treffen, das mache ich aber nicht mit dem Geld meiner Eltern, zumal ich keinen derartigen Auftrag von ihnen habe. Und eine Generalvollmacht, wie ich sie verstehe, ist dazu da, daß man im Interesse der Vollmachtgeber handelt und nicht im Interesse der potentiellen Erben, oder? (so sehen es nämlich Schwester und Schwager, sie bezweifeln, daß Tagesgeld "im Interesse der Familie" ist ). Vielleicht ist diese extreme Niedrigzinsphase auch in zwei Jahren vorbei? Vielleicht ist das alles gar nicht so schlimm? Gruß Anonymus |
27.02.2014, 11:26 | #8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
wenn es mit den Gerichten nicht so elend lange dauern würde, sollte man es einmal auf einen Musterprozeß ankommen lassen. Wobei ich glaube, dass man erst vor einem EU-Gerichtshof erfolg haben wird, in Deutschland bewegt sich da nichts. Das Interesse der Erben ist für mich tatsächlich irrelevant, aber man muss natürlich hieb- und stichfest dokumentieren, dass die Betreute genau diese Anlageform wollte. Gruss Andreas |
27.02.2014, 21:19 | #9 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Anonymus
Wenn Du das Geld als Bevollmächtigter auf verschiedene Tagesgeldkonten verteilt hast ist das eine brauchbare Lösung. Als Betreuer könnte es da Probleme geben, weil auf Tagesgeldkonten kein Sperrvermerk für Betreuer eingetragen werden kann. Manche Gerichte bekommen da Schluckauf - und der Betreuer keine Genehmigung. MfG Imre
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