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Mietschulden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietschulden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hab keine Ahnung ob ich in der richtigen Rubrik gelandet bin, falls nicht dann sorry und bitte verschieben ...


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Alt 01.03.2014, 15:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
Standard Mietschulden

Hallo,
ich hab keine Ahnung ob ich in der richtigen Rubrik gelandet bin, falls nicht dann sorry und bitte verschieben
Folgender Fall. Mein Mann hat ja eine Wohnung vermietet. Harz vier Empfängerin die betreut wird. Seit zwei Monaten fehlt uns nun die Miete die normalerweise von der Arge direkt an uns überwiesen wurde. Erst hieß es vom Betreuer die Bearbeitung würde einfach länger dauern, was ja auch ok ist , nun hieß es durch den Tod des Lebensgefährten der Mietern(beide waren eine Bedarfsgemeinschaft ) hätte sich die Bearbeitung ein weiteres Mal verzögert.. wir sollten halt mal Geduld haben. Klar haben wir Geduld aber zwei Monatsmieten fehlen uns auch und der Mieterin möchte ich jetzt wegen des eh kürzlich erlittenen Verlustes keinen Druck machen. Aber gibt es andere Möglichkeiten. Kann mein Mann als Mieter sich mit dem Jobcenter direkt in Verbindung setzen und freundlich nachfragen was der Bearbeitungsstand ist oder bleibt uns tatsächlich nur Geduld?
Vielen Dank und schönes WE
michelle1979 ist offline  
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Alt 01.03.2014, 16:12   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
Standard

Es ist jedenfalls anständig, dass ihr Geduld habt. Dein Mann kann selbstverständlich beim Jobcenter nachfragen. Ich vermute auch, dass er eine brauchbare Antwort zum Bearbeitungsstand bekommt.
__________________
"Trockener Humor kann nie überflüssig sein."
lukimator ist offline  
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Alt 01.03.2014, 22:36   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

@ lukimator

Es gibt sowas wie ein Sozialgeheimnis. Das Jobcenter kann Gläübigern nicht einfach Auskunft erteilen.

@ michelle1979:

Lass Dir vom Betreuer schriftlich bestätigen, daß er damit einverstanden ist, daß das Jobcenter wegen der Frage der langen Bearbeitungszeit eine Auskunft erteilt.

Ich werde in einer ähnlichen Sache, in der ich die Mieterin vertrete, gegen die Kündigung vortragen, daß die Verzögerung nicht das Problem der Mieterin war, sondern des Jobcenters.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 02.03.2014, 16:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
Standard

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Wir wollen ja gar nicht kündigen immerhin ist uns auch klar das da das Jobcenter die Schuld hat und nicht die eh schon gebeuteltete Mieterin, aber auch wir brauchen das Geld . Ich werde jetzt die Woche mal abwarten, da ist der Betreuer eh im Urlaub und Mitte übernächster Woche frage ich nochmal bei diesem nach ob er den aktuellen Bearbeitungsstand hat und dann mal weitersehen.
michelle1979 ist offline  
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Alt 02.03.2014, 16:30   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
Standard

@fwu
Das mit dem Sozialgeheimnis stimmt natürlich. Nach meinem Kenntnisstand umfasst es aber nicht die Nachfrage zum Bearbeitungsstand. Insbesondere dann nicht, wenn ein berechtigtes Interesse vorgetragen werden kann und bisherige Zahlungen durch das Jobcenter liefen (der Vermieter also in den Akten auftaucht). Die können zum Beispiel ein Problem mit der SEPA o.ä. haben, was durch ein Anruf schnell zu klären wäre.


Das Problem bei solchen Bearbeitungsgeschichten ist ja, dass der Vermieter jetzt genauso gut kündigen könnte und für die Zukunft an keine Hartz IV Empfänger vermietet.


Bei dem von dir geschilderten und ähnlichen Fall bin ich auf das Ergebnis gespannt. Ist das eine laufendes Gerichtsverfahren? Dem Vermieter dürfte jedenfalls das Jobcenter egal sein. Den Vertrag hat er mit der Mieter und nicht dem Jobcenter. Und woher das Geld letztlich kommt ist Wurscht, schließlich hat man Geld zu haben
__________________
"Trockener Humor kann nie überflüssig sein."
lukimator ist offline  
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Alt 03.03.2014, 00:36   #6
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

@ lukimator

ist ne laufende Angelegenheit, ob der Vermieter die Räumungsklage erhebt, hängt von der Argumentation ab, die darauf hinausläuft, daß den Mieter kein Verschulden an der Nichtzahlung, oder verzögerten Zahlung trifft, wenn die Geschichte beim Jobcenter/Sozialamt rumhängt.

Gab da schon mal ne Entscheidung die ich jetzt suchen werde

fwu
fwu ist offline  
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Alt 04.03.2014, 19:33   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
Standard

Ich wollte mal einen kurzen Zwischenstand loswerden. Wir bekommen definitiv keine Infos vom Jobcenter aus Datenschutzgründen natürlich.
Soweit auch nachvollziehbar...
Ich finde es jedoch bedenklich wenn gegen eine fristlose Kündigung mit Recht geklagt werden könnte. Klar der Harz 4 Empfänger kann nun nichts dafür aber sollte das Schule machen wäre der Vermieter doch immer der *doofe* Als nächstes klagt dann ein Arbeitnehmer gegen eine fristlose Kündigung wg. Mietschulden weil nicht er Schuld ist sondern der Arbeitgeber der den Lohn nicht zahlt und gegen wen klagt dann der Vermieter wenn er nach zwei oder drei fehlenden Mieten in finanzielle Probleme kommt oder wenn die Bank Druck macht?
VG Michelle
michelle1979 ist offline  
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