Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Frage Betreuung durch Ehrenamtler

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage Betreuung durch Ehrenamtler im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine kurze Frage. Mir ist zu Ohren gekommen, dass ein Mensch eine ehrenamtliche Betreuung übernommen hat und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 02.04.2014, 08:21   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard Frage Betreuung durch Ehrenamtler

Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Mir ist zu Ohren gekommen, dass ein Mensch eine ehrenamtliche Betreuung übernommen hat und er selbst hatte vor Jahren mal eine eigene Privatinsolvenz. Ich habe dazu im Gesetz nichts finden können. Man darf nur "aktuell" keine haben. Aber dass diese schon erledigt ist und man dadurch nicht darf habe ich nicht gefunden. Derjenige möchte nun das ganze beruflich machen. Gibts da was im Gesetz, was ich überlesen habe? Oder darf er das?
Ich danke euch schon mal.
Nachtfalke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2014, 08:35   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Warum sollte er denn NICHT dürfen?

Ich kenne Betreuer (gut, aus der Familie), die sind in Privatinsolvenz, dennoch als geeignet befunden worden und müssen halt (weil sie eigentlich befreite Betreuer sind) jährlich Rechnung legen.
Geht.

Hier ist die Insolvenz doch erledigt.
Wo sollte das Hindernis sein, Berufsbetreuungen zu machen?

Du wirst doch auch nicht von der Fahrerseite des Autos verbannt, bloß weil Du vor x Jahren mal einen Unfall hattest.
Du bist deshalb nicht völlig disqualifiziert.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2014, 08:38   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Oder darf er das?
was sollte so zwingend dagegen sprechen? Weil jemand vor vielen Jahren wie du sagst einen fehler gemacht, und diesen auch ausgebügelt hat- eine Insolvenz ist kein Zuckerlecken und kein lebenlanges Manko- muss er Jahre später nicht ungeeignet als Betreuer sein.
Was die Verlässlichkeit betrifft so kommt es wohl in erster Linie auf die Gegenwart an. Es gibt ausserdem auch Betreuungen wo es nicht um Geld geht sondern der Schwerpunkt ganz woanders liegt.
Hier wären also gerade auch die Inhalte der Betreuung, die AK`s, wichtig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2014, 08:42   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

@michaela, und wenn er auch die Vermögenssorge inne hat?

Das mit dem Auto war sehr anschaulich nur dachte ich, dass man das nicht darf, wenn man mal eine Inso hatte. Also ist dem nicht so?
Nachtfalke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2014, 08:49   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Und wenn er dreimal in Inso war - wenn JETZT alles tutti ist und der Betreuer für geeignet befunden wurde, darf er selbstverständlich AUCH die VERMÖGENSSORGE machen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2014, 08:51   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Danke für die Antworten. Ich war mir da sehr unsicher. Jetzt bin ich beruhigt und widme mich meinen anderen Tätigkeiten
Nachtfalke ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2014, 22:11   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Nachtfalke

Bei einer Inso ist man selber Pleite gegangen und hat das über die Inso geregelt, um wieder einen neuen Anfang zu schaffen. Das ist nix kriminelles.

Wäre der ehrenamtliche Betreuer mal wg. Betrug oder Untreue verknackt worden, würde er wahrscheinlich nicht als geeignet angesehen werden.
Das ist dann der Unterschied zwischen Straftat und Nicht-Straftat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2014, 02:41   #8
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von betreuer.jena@yahoo.de
 
Registriert seit: 27.01.2013
Ort: Hinter den Bergen bei den 7....!!
Beiträge: 31
Standard

__________________
Wer sich zu Wichtig für kleinere Aufgaben hält, ist meistens zu klein für wichtige Aufgaben!!
betreuer.jena@yahoo.de ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39