Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage Betreuung durch Ehrenamtler im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Mir ist zu Ohren gekommen, dass ein Mensch eine ehrenamtliche Betreuung übernommen hat und ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
02.04.2014, 08:21 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
|
Frage Betreuung durch Ehrenamtler
Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Mir ist zu Ohren gekommen, dass ein Mensch eine ehrenamtliche Betreuung übernommen hat und er selbst hatte vor Jahren mal eine eigene Privatinsolvenz. Ich habe dazu im Gesetz nichts finden können. Man darf nur "aktuell" keine haben. Aber dass diese schon erledigt ist und man dadurch nicht darf habe ich nicht gefunden. Derjenige möchte nun das ganze beruflich machen. Gibts da was im Gesetz, was ich überlesen habe? Oder darf er das? Ich danke euch schon mal. |
02.04.2014, 08:35 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
|
Warum sollte er denn NICHT dürfen?
Ich kenne Betreuer (gut, aus der Familie), die sind in Privatinsolvenz, dennoch als geeignet befunden worden und müssen halt (weil sie eigentlich befreite Betreuer sind) jährlich Rechnung legen. Geht. Hier ist die Insolvenz doch erledigt. Wo sollte das Hindernis sein, Berufsbetreuungen zu machen? Du wirst doch auch nicht von der Fahrerseite des Autos verbannt, bloß weil Du vor x Jahren mal einen Unfall hattest. Du bist deshalb nicht völlig disqualifiziert.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
02.04.2014, 08:38 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Was die Verlässlichkeit betrifft so kommt es wohl in erster Linie auf die Gegenwart an. Es gibt ausserdem auch Betreuungen wo es nicht um Geld geht sondern der Schwerpunkt ganz woanders liegt. Hier wären also gerade auch die Inhalte der Betreuung, die AK`s, wichtig.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
02.04.2014, 08:42 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
|
@michaela, und wenn er auch die Vermögenssorge inne hat?
Das mit dem Auto war sehr anschaulich nur dachte ich, dass man das nicht darf, wenn man mal eine Inso hatte. Also ist dem nicht so? |
02.04.2014, 08:49 | #5 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
|
Und wenn er dreimal in Inso war - wenn JETZT alles tutti ist und der Betreuer für geeignet befunden wurde, darf er selbstverständlich AUCH die VERMÖGENSSORGE machen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
02.04.2014, 08:51 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
|
Danke für die Antworten. Ich war mir da sehr unsicher. Jetzt bin ich beruhigt und widme mich meinen anderen Tätigkeiten
|
02.04.2014, 22:11 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
|
Moin Nachtfalke
Bei einer Inso ist man selber Pleite gegangen und hat das über die Inso geregelt, um wieder einen neuen Anfang zu schaffen. Das ist nix kriminelles. Wäre der ehrenamtliche Betreuer mal wg. Betrug oder Untreue verknackt worden, würde er wahrscheinlich nicht als geeignet angesehen werden. Das ist dann der Unterschied zwischen Straftat und Nicht-Straftat. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.04.2014, 02:41 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 27.01.2013
Ort: Hinter den Bergen bei den 7....!!
Beiträge: 31
|
__________________
Wer sich zu Wichtig für kleinere Aufgaben hält, ist meistens zu klein für wichtige Aufgaben!!
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|