Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung vom AG nötig oder nicht?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moinsen!
Meine Betreute lebt seit Ende Januar in einem Heim und wird nicht wieder in ihr Haus zurück kehren können.
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02.04.2014, 21:19 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
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Genehmigung vom AG nötig oder nicht??
Moinsen!
Meine Betreute lebt seit Ende Januar in einem Heim und wird nicht wieder in ihr Haus zurück kehren können. Seither steht das Haus auch leer und wird von mir sporadisch zur Kontrolle besucht. Tja, heute war es dann soweit, dass ich bemerkt habe, dass in den letzten 14 Tagen eingebrochen worden ist. Bingo! Zum Glück wurde nichts beschädigt und auch die "Beute" war relativ gering. Es wurde wohl nach Schmuck gesucht, den ich aber bereits beim Umzug ins Heim in einem Schließfach deponiert hatte. Nunja, nach dem ersten Schock ging es dann auch wieder. Doof ist es trotzdem, weil die Hausratversicherung zum 01.05.14 abläuft. Eigentlich wollte ich mich auch schon mit dem Verkauf und der Entrümpelung beschäftigt haben, aber leider kamen 1000 Sachen dazwischen. Da ich aber nun nicht unbedingt den Hausrat unversichert in dem Haus lassen möchte ist die Frage, ob ich für den Verkauf des Hausrats (sofern ein Verkauf möglich ist) eine Genehmigung vom Amtsgericht benötige oder nicht. Das Haus kann ich erst nach einem Gutachten etc. mit Genehmigung verkaufen, das weiß ich. Das Ganze hat aber auch noch bis Ende des Jahres Zeit. Nur den Hausrat wäre ich gerne los, um es für Einbrecher weniger attraktiv zu gestalten. Freue mich wieder über zahlreiche Hilden von euch. JulJana |
02.04.2014, 21:49 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin JulJana
(Hier kommt Hilde...): Was bei einer Mietwohnung die Kündigung ist, ist bei einem Hauseigentum die Auflösung des Hausstandes: Bei uns ist das genauso Genehmigungspflichtig, wie der Verkauf des Hauses selber. (Es könnte ja auch ein Umzug sein, aber alles geht weg ist einfach was anderes. Ist dann ja weg das Zeugs...). Eben mal kurz eine Anfrage beim Rechtspfleger und der sagt schon was er möchte. (Könnte ja sein, dass das bei anderen Gerichten auch anders gehandhabt wird.) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
02.04.2014, 22:06 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo JulJana,
§ 1907 I BGB beinhaltet die Genehmigung für die Auflösung /Kündigung einer Mietwohnung Nach § 1907 III BGB braucht der Betreuer auch eine Genehmigung, wennvom Betreuer Wohnraum vermietet wird. Letzteres kann man auf die Vermietung der Eigentumswohnung /Haus des Betreuten beziehen. Auflösung des Hauses/Eigentumswohnung ist gesetzlich nicht geregelt. Letztlich wird entschieden, wenn der Verkauf des Objekts letztlich genehmigt werden muß. Nachdem es sich aber bei der Wohnungsauflösung um eine einschneidende , nicht mehr rückgängig machbare Entscheidung ist, sollte frau/man beim Gericht fragen, ob eine Genehmigung zm Verkauf und damit verbunden auch der Haushaltsauflösung in Aussicht gestellt werden kann. Dabei kann man auch machfragen, ob vielleicht eine billigere Grundstücksbewertung zB durch den beauftragenden Makler möglich ist. fwu |
12.04.2014, 22:53 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
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Moinsen!
Hab den Rat befolgt und einfach meinen Antrag bei der Rechtspflegerin gestellt. Das Inventar des Hauses kann ich ohne gerichtliche Genehmigung verwerten bzw. veräußern. Für den Verkauf des Hauses bzw. Grundstücks sieht es da ja bekannterweise anders aus. Vielen Dank an die netten Helfer! JulJana |
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