Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftpflicht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute,
das Jobcenter zahlt die Haftpflichtversicherung für meinen Betreuten nicht. Die sagen das er das von der Regelleistung zahlen ...
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09.04.2014, 09:11 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 21.09.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 27
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Haftpflicht
Hallo Leute,
das Jobcenter zahlt die Haftpflichtversicherung für meinen Betreuten nicht. Die sagen das er das von der Regelleistung zahlen soll. Er leidet unter starken Depressionen (lebt im Dunkeln, verlässt die Wohnung über mehrere Wohen nicht, sammelt Pizzaschachteln...). Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten sich das Geld trotzdem vom Jobcenter zu holen? Liebe Grüße Countess |
09.04.2014, 10:05 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Wenn der Betreute irgendein Einkommen neben dem ALG haben sollte, kann man die Kosten für die Haftpflicht absetzen. Wenn nicht, hast Du schlechte Karten für eine Kostenübernahme.
Da Dein Klient aber ohnehin kaum die Wohnung verlässt und vermutlich ängstlich ist, ist das Fehlen eine Haftpflicht nach meinem Dafürhalten zu verantworten, da das Risoko des Eintritts eines Versicherungsfalls/Schadens ja relativ gering ist. |
09.04.2014, 10:22 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 21.09.2013
Ort: Mannheim
Beiträge: 27
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Hallo XXL,
von der Seite hatte ich das ja gar nicht betrachtet Ich dachte immer es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden Liebe Grüße Countess |
09.04.2014, 15:49 | #4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Kleine Anmerkung am Rande ....
wenn dein Betreuter Pizzaschachteln "sammelt" wie du schreibst, soll er auf 1x Pizza im Monat verzichten und schon hat er Geld für die Versicherung! Meine Haftpflicht kostet nicht ganz 5€ im Monat, das kann man sich auch als Hartzie leisten (und sollte man auch). Gruss, MurphysLaw |
09.04.2014, 17:57 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
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Hi!
Ich stimme Murphys Law da zu, die Begründung dass er sein Daheim sowiso nicht verlässt halte ich für etwas naja - naiv. Eventualitäten gibt es immer und können auch IN der Mietwohnung passieren - die ist ja auch fremdes Eigentum. Wenn die 5 Euro für die Haftpflicht abgebucht ist, kann er dafür auch keine Pizza kaufen... Betty |
10.04.2014, 08:03 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Die Übernahme von Mietschäden wird häufig von Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Vor Abschluss einer neuen Versicherung sollte man die Versicherungsbedingungen genau anschauen. Auch wenn wir meist Klienten mit sehr wenig Geld haben, sollte die Höhe des Versicherungsbeitrag nicht das wichtigste Kriterium sein.
Viele Grüße BineP |
18.04.2014, 18:18 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Ist eine Haftpflichtersicherung überhaupt notwendig? Bestimmt hat der Betreute keine pfändbare Habe und liegt unter der Pflandungsfreigrenze gem. § 850c BGB, oder? Pfändungsversuche sofern sie überhaupt unternommen werden, verlaufen fruchtlos. Die meisten verzichten schon darauf sich überhaupt einen Titel zu besorgen. Dann ist noch die Frage, ob er überhaupt deliktfähig ist? Wenn nein, keine Haftung...
Geändert von Beschützer (18.04.2014 um 18:20 Uhr) |
18.04.2014, 18:41 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Beschützer
Zwingend notwendig ist eine Haftpflichtversicherung nicht. Aber wenn ein Betreuter einen Schaden verursacht, an dem er ohne diese Versicherung sein Leben lang zahlen müßte und deshalb keine Chance hätte jemals aus dem ALG 2 oder Grundsicherungsstatus herauszukommen (auch wenn er es wollte), dann sieht die Welt verdammt traurig aus. Insbesondere Sozialämter und JobCenter begründen die Verweigerung der Kostenübernahme von Haftpflichtversicherungen damit, dass ihre Kundschaft sowieso nicht gepfändet werden kann. Deshalb finde ich die Denkweise der Behörden auch sehr kurzsichtig, weil sie im Falle eines Mißgeschickes ihre Kundschaft nicht mehr loswerden, was sonst vielleicht durchaus möglich wäre. Mal ganz abgesehen von der damit implizierten Herabwürdigung von ALG 2- und Grundsicherungsempfängern zu Menschen der alleruntersten Klasse. MfG Imre
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