Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkostenübernahme Krankenkasse im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Und gleich noch eine Frage, ich hoffe ich nerve nicht.
Mein Betreuter wurde von seiner Hausärztin in einer Klinik ...
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09.04.2014, 17:54 | #1 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 34
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Fahrtkostenübernahme Krankenkasse
Hallo!
Und gleich noch eine Frage, ich hoffe ich nerve nicht. Mein Betreuter wurde von seiner Hausärztin in einer Klinik angemeldet (Spezialklinik für Verschlusskrankheit), von der Seniorenresidenz wurde die Übernahme der Fahrtkosten bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt. Heute war der Transport und heute mittag kam per Post die Ablehnung der Fahrtkosten in vollem Umfang weil es anscheinend zwei Kliniken ähnlicher Profession in näherem Umfeld gegeben hätte, welche wurden in der Ablehnung nicht benannt. Bin ich da jetzt naiv in eine Falle getappt im Sinne - ich muss jetzt auch noch prüfen was die Ärzte empfehlen und anmelden? Die Anmeldung in der Klinik erfolgte vollumfassend über die Hausärztin meines Betreuten, ich hatte damit nichts zu tun. Ich habe natürlich jetzt erstmal Widerspruch eingelegt. Ich frage mich allerdings ob es jetzt meine Aufgabe gewesen wäre mich nach weiteren Kliniken schlau zu machen. Irgendwie hat das doch alles seine Grenzen oder bin ich da total naiv? LG Betty |
09.04.2014, 18:54 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Hallo BettyO
Unser Gesundheitssystem ist nun wirklich nicht dazu da, die Einzahler gesund zu machen oder gar gesund zu erhalten. Es geht um Geld und wie man es zusammenhält. Wenn die KV die Kostenübernahme ablehnt, weil es andere Kliniken in der Nähe gibt, dann kann und sollte der Arzt begründen, warum er gerade diese Klinik empfohlen hat und nicht die anderen. Damit können die Kassen durchaus auch umgestimmt werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.04.2014, 19:34 | #3 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 34
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Ah ok, dann ist mein Weg also der zu seiner Hausärztin und die Bitte im Detail zu erklären warum sie ihren Patienten dorthin geschickt hat.
Danke, dann werde ich da mal rangehen! Grüße Betty |
09.04.2014, 19:49 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Hallo Betty
Löcher erst mal die KV, sie soll Dir die Ablehnung (schriftlich) begründen - und bitte nicht nur mit einem Verweis auf die §§ 08/15 und 4711. MfG Imre
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09.04.2014, 22:32 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Mein Stand der Dinge:
ab Pflegestufe 2 ist grundsätzliche keine Genehmigung der Kasse notwendig. Bei Krankenhaus\Klinikeinweisung zur stationären Behandlung generell keine Genehmigung nötig. Also Genehmigungen sind nur notwendig zur ambulanten Behandlung. Ein Urteil des Bundessozialgericht dazu findest du hier: Keine Vorabgenehmigung für Krankentransporte notwendig- S+K Verlag für Notfallmedizin |
10.04.2014, 19:28 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Hallo Expfleger
Grundsätzlich - also bei Transporten vom Heim ins Krankenhaus etc. - ist das schon richtig, was Du schreibst. In diesem Fall moniert die KV aber, dass das Krankenhaus zu weit entfernt gewesen wäre (zwei näher gelegene Kliniken wurden benannt) und begründet damit die Ablehnung. Nach den von Dir genannten §§ hätte die KV wohl den Transport in eine der näher gelegenen Kliniken anstandslos bezahlt. Weißt Du für dieses Spezialfall mit der entfernteren Klinik auch einen Lösungsansatz bzw. §§ mit denen man begründen könnte? Wäre gut. MfG Imre
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11.04.2014, 13:29 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Werte Forist/innen,
Was sagen denn die "Krankentransportrichtlinien" des gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen zu der Frage ??? Das recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist wederKaffeesatz-leserei , noch eine Geheim wissenschaft, sondern im SGB V und in den entsprechenden Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. fwu |
11.04.2014, 16:08 | #8 | |
Einsteiger
Registriert seit: 23.03.2014
Beiträge: 21
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Hallo zusammen,
Zitat:
Hätte denn die Kasse nicht zumindest die Fahrt zur nächstgelegenen dafür geeigneten Klinik erstatten müssen? LG Gitte |
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12.04.2014, 08:17 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
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Hallo!
Die Krankenkasse übernimmt die km die bis zur nächsten Klinik gewesen wären, aber das sind lediglich knappe 20km - die Klinik in die mein Betreuer kam liegt 120km entfernt. Krankentransporte sind ein teurer Spass - naja ich hatte gestern die Arztpraxis am Apparat die noch Geld für ein Attest von mir wollte da habe ich dann im Gegenzug gleich eine Stellungnahme für die Krankenkasse bezüglich der Fahrtkosten gefordert. Mal sehn, ich schicke der Ärztin per Fax den Bescheid der Krankenkasse, soll sie sich mal drum kümmern, für die Auswahl der Klinik ist sie schließlich verantwortlich. Aber nochmal die Nachfrage - wenn ein Betreuter für Euch in eine Klinik muss, in diesem Fall in eine Spezialklinik für Verschlusserkrankungen - informiert ihr euch dann nach der nächstgelegenen Klinik oder geht ihr davon aus dass der Arzt das schon richtig organisiert? Liegt sowas in meiner Verantwortung als Betreuer? Ich kann sowas doch eigentlich nicht leisten, ich habe ja keine medizinische Ausbildung. LG Betty |
12.04.2014, 21:06 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich lege höchstens in anderen Fällen fest dass der Patient auf keinen Fall ins KH A bei uns gebracht wird sondern ins KH B. In KH A gehen manchmal Patienten "verloren" und finden sich erst Stunden später wieder.Das ist mir nicht recht.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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