Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter erbt, Sozialträger zieht es an im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@michaelamohr
Ich weiß was Schonbetrag ist, nur steht darin nichts vom erben, falls Sie ihren link mal selbst gelesen hätten, ...
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13.04.2014, 21:55 | #11 |
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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@michaelamohr
Ich weiß was Schonbetrag ist, nur steht darin nichts vom erben, falls Sie ihren link mal selbst gelesen hätten, wäre es vielleicht auch Ihnen aufgefallen. Das Problem beim erben ist, dass es als komplett als Einkommen angesehen wird und da kann man nunmal nix abzweigen um seinen Schonbetrag aufzufüllen. DAS IST DER kleine aber antscheidende UNTERSCHIED!
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Es grüßt die S-Maus
... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau sind die Arme des eigenen Kindes ... |
14.04.2014, 07:27 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Einfach gesagt, im Zuflussmonat (=Geldeingang) ist die Erbschaft Einkommen, ab dem nächsten Monat Vermögen. Und dabei ist der Schonbetrag von 2600 Euro zu berücksichtigen meine ich.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.04.2014, 09:33 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Es ging bei der Fragestellung eigentlich um das Thema, wie die Reihenfolge der Zahlungen ist. Ziel war, den Betreuer gegen Schadenersatzforderung seitens des Kostenträgers zu sichern.
Im Augenblick ergibt sich aber eine kleine Wende. Der Vorgesetze des Sachbearbeiters des Kostenträgers schließt sich der Meinung an, dass Schulden und Vermögen gemeinsam geerbt wurden und erst die Schulden getilgt werden müssen. Ich bedanke mich aber schon mal für die bisherigen Ratschläge und Links. Gruß Lotte |
25.04.2014, 12:17 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich möchte euch nicht das Ende der Sache vorenthalten.
Der Behördenleiter hat mir zugesagt, dass zuerst alle Verbindlichkeiten aus dem Erbe gezahlt werden sollen und dann der Rest an den Kostenträger geht. Der zuständige Mitarbeiter der Behörde erhält eine entsprechende Weisung. Jetzt wird noch die schriftliche Bestätigung des Behördenleiters abgewartet. Gruß Lotte |
26.04.2014, 07:57 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Danke für die Rückmeldung. Das war eine wirklich interessante Frage, zumal man ja öfter entscheiden muss, wer von den Gläubigern bedient werden kann/muss und wer leer ausgeht.
Mein Glückwunsch zum Ausgang dieser Sache. Da lagst mit einer Einschätzung richtig und hast noch dazu in kurzer Zeit eine Entscheidung bekommen. Grüße Bine |
04.08.2014, 10:15 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Das Ende der Geschichte
Ich möchte euch nicht das Ende der Geschichte vorhalten.
Der Behördenleiter hat sein Versprechen nicht gehalten. Die schriftliche Bestätigung kam und kam nicht. Zwei Fristsetzungen lies er verstreichen. Kontakt zu seinem Vorgesetzten brachte auch nicht das gewünschte Ergebnis. Auch das Schreiben des Rechtspflegers ließ er unbeachtet. Erst die Drohung von rechtlichen Schritten brachte ihn dazu, seinen Pflichten nachzukommen. So konnte nun der letzte Schritt gemacht werden, die Schulden wurden alle getilgt, von Schornsteinfeger bis Grundsteuer, der Rest wurde gleichmäßig auf beide Erben verteilt bzw. an die entsprechenden Kostenträger überwiesen. Damit ist das Erbe nun Geschichte. 1,5 Jahre Arbeit, jede Menge Behördenarbeit, Schreiben, Kilometer, und was hat mein Betreuter davon? Nichts, er bekommt noch nicht mal einen Lutscher. Und was habe ich davon: wohl ein fettes minus angesichts des Arbeit- und Kostenaufwands und der Vergütung als ehrenamtliche Betreuerin. Gruß Lotte |
04.08.2014, 10:49 | #17 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
ich knie mich (Eigenlob) mit Begeisterung in solche "Fälle" rein, und meine Frau schüttelt immer nur den Kopf. An den Aufwand darf man dabei nicht denken, das zahlt sich nie aus. Allerdings gab es in seligen Zeiten, also vor der Jahrtausendwende, auch mal RechtspflegerInnen, die eine höhere Entschädigung festsetzten, sofern Vermögen vorhanden war. Merkwürdigerweise konnte man mit manch alter, harter RP besser reden, als mit den jungen Damen heute. Gruß Andreas |
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