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Betreuung für Familie anregen möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung für Familie anregen möglich? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich stehe grade vor einer etwas schwierigen Frage. Ich arbeite auch als Verfahrensbeiständin und habe derzeit eine Familie zu ...


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Alt 11.04.2014, 11:23   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard Betreuung für Familie anregen möglich?

Hallo!

Ich stehe grade vor einer etwas schwierigen Frage. Ich arbeite auch als Verfahrensbeiständin und habe derzeit eine Familie zu beurteilen - es geht in diesem Fall um eine latente Kindswohlgefährdung.

Die Familie lehnt die Unterstützung durch das Jugendamt ab, die Kinder sind meiner Meinung nach derzeit nicht gefährdet, aber es ist nicht auszuschließen dass dieser Fall evtl. wieder eintritt.

Nun ist es ja schon ein massiver Eingriff wenn ich beantrage den Kindern einen Vormund zur Seite zu stellen - sprich den Eltern würde damit die Erziehungsfähigkeit aberkannt, alles müsste mit dem Vormund abgesprochen werden.

Da die Eltern auch nicht in der Lage sind sich gegenüber Behörden und Ämtern zu vertreten stelle ich mir die Frage ob es nicht möglich wäre eine rechtliche Betreuung zu Beantragen.

Können die Arbeitskreise mittlerweile nicht sehr frei formuliert werden sprich - wäre ein Arbeitskreis > Gesundheitssorge der Kinder beaufsichtigen - nicht möglich?

Für die Eltern die Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern...

Das wäre jetzt meine Idee zu dem Fall, ich will mich aber nicht vor dem Richter lächerlich machen indem ich etwas vorschlage was rein rechtlich so nicht möglich ist.

Wenn das garnicht geht werde ich eben doch die Überprüfung der ERziehungsfähigkeit der Eltern beantragen und damit einen Vormund für die Kids.

Ideen?

LG
Betty
BettyO ist offline  
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Alt 11.04.2014, 11:41   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Die Betreuung ist nur für den jeweils Betreuten, sie greift NICHT in die elterliche Sorge für die minderjährigen Kinder ein, kann also auch nicht als Überwachungsfunktion dienen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 11.04.2014, 12:06   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Auch bei einer bestehenden Betreung für einen Vater und/oder eine Mutter von Kindern umfasst die Betreuung ausdrücklich nichts, aber auch gar nichts, was mit der elterlichen Sorge in Verbindung steht.

Die von Dir gewünschten Aufgabenkreise können also auch gar nicht vergeben werden.

Eine solche Anregung empfände ich auch, als Betreuerin gerade zu irre kontraproduktiv was unsere Arbeit betrifft. Da wäre nämlich ein riesengrosses kompliziertes Arbeitsfeld auf einmal intergriert- was zusätzlich zu stemmen sein sollte. Ne Danke, ich hab so schon genug zu tun.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.04.2014, 12:41   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Okay das dachte ich mir so schon, also werde ich doch eine Vormundschaft evtl durch die Großeltern anregen.

Grüße
Betty
BettyO ist offline  
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Alt 11.04.2014, 13:16   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Vor der Radikallösung einer Vollmacht für die Kinder, wäre zu überlegen , ob nicht punktuelle Pflegschaften ausreichen könnten, zB Zuführung/Kontrolle der ärztlichen Behandlung der Kinder.
Das Recht der elterlichen Sorge bleibt prinzipiell bestehen, außer in dem Bereich, für den dann ein Pfleger vom Familiengericht bestellt
wurde .

Zuerst zuständig das Jugendamt, dann das Gericht, es gilt aber wie im Betreuungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 11.04.2014, 19:22   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Hallo Betty

Ich gehe mal davon aus, dass Du als "Verfahrensbeiständin" in irgendeinem Verfahren bzgl. der Familie in der Geschichte drin steckst und nicht als Betreuerin (sonst wäre der Rest von mir nicht passend):

Wenn in dem Fall eine latente Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann kann diese auch mal akut werden. Es wäre sehr ärgerlich wenn Kevin wieder aus dem Kühlschrank kullern würde. Mir wäre das zu heiß!
Für das Kind könntest Du eine Vormundschaft anregen und für die Eltern Betreuungen. Wenn Vormund und Betreuer als Team auftreten, dann könnten sie die Familie zumindest soweit stützen, dass sie zusammen bleiben kann und das Kind Schutz und Chancen bekommt. Dafür ist ein Haufen Unterstützung notwendig, die über SGB VIII und SGB XII zu organisieren ist - und sicherlich nicht billig, aber immer noch billiger als Heimunterbringung und ein frustfalls nachproduziertes Ersatzkind, bis dem das Drama von vorne losgeht.
(Aus dem Grund würde ich auf einen Vormund bestehen, der nicht vom Jugendamt gestellt wird!!!)

Das ist natürlich ein absolut heftiger Eingriff, aber die Alternativen sehen nicht gerade besser aus, wenn ich in erster Linie an das Kind denke.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.04.2014, 08:20   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Hallo Ihr!

Ja ich sehe das wie du Imre, den Kindern geht es soweit gut, aber da eben schon viel Zeit verstrichen ist seitdem die Kids das erste Mal aufgefallen sind hat sich nun auch die Situation verändert - sprich es lag ganz sicher vor gut einem Jahr eine akute Kindswohlgefährdung vor als nur ein Elternteil die Kids beaufsichtigt hat - beim dritten Kind waren dann beide daheim und seitdem geht es aufwärts.
Sollte sich das wieder verändern, sehe ich schwarz für die Kinder in so mancher Hinsicht.

Ich habe gestern noch eine Runde gelesen und gewälzt, ich werde eine Pflegschaft in Gesundheits- und Erziehungssachen anregen für die Kinder und für die Eltern in Ämter- und Behördenangelegenheiten eine rechtliche Betreuung anregen.
Ausserdem werde ich ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit des Vaters beantragen.

Ich denke dieses Gesamtpaket müsste die Kids ganz gut absichern, ein paar Andere Hilfskonstrukte sind noch drumherum gepakt, allerdings will ich die nicht öffentlich kundtun im Detail, ich glaube man kann die Themenbereiche hier auch öffentlich ergoogeln oder nicht? Das wäre ungünstig...

Die Hilfen des Jugendamtes wurden übrigens verweigert, daher liegt das Ganze nun beim Familiengericht.

Danke für Eure Anregungen!

LG
Betty

Geändert von BettyO (12.04.2014 um 08:24 Uhr)
BettyO ist offline  
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