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Vertretung vor Kreditinsituten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretung vor Kreditinsituten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin in Bezug auf Betreuung noch ein Frischling, habe soeben die Betreuung meiner an Demenz erkranken Mutter ...


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Alt 11.04.2014, 20:58   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 09.04.2014
Beiträge: 2
Standard Vertretung vor Kreditinsituten?

Hallo zusammen,
ich bin in Bezug auf Betreuung noch ein Frischling, habe soeben die Betreuung meiner an Demenz erkranken Mutter übernommen und bevor ich überhaupt tätig werden kann, habe ich schon Stress mit meinem Bruder. U. a. wird in dem Betreuungsbeschluß erwähnt, dass ich die Vertretung vor Kreditinstituten übernehmen soll. Ich würde das jetzt mal so auslegen, dass ich mit meiner Mutter zur Bank gehen kann, Bargeld für sie abheben kann,ihre Rechnungen überweise, also praktisch das alltägliche Leben meiner Mutter in dieser Hinsicht organisiere. Mein Bruder, der sich bezüglich der Betreuung sehr zurück hält ( zu viel stress für den armen Kerl) ist der Ansicht, dass ich mit dieser Form der Betreuung beispielsweise alle KOnten meiner Mutter auflösen könnte, mir das darauf befindliche Geld unter den Nagel reißen könnte, oder vielleicht auch meine eigenen Rechnungen über ihr Konto begleiche. Gleich am ersten Tag der Betreuung verlangt er von mir die Offenlegung sämtlicher Verträge die ich für sie abschließen werde ( was nur ein Vertrag mit einem Pflegedienst sein wird), dass ich ein extra konto für das Pflegegeld einrichte, online selbstverständlich, auf dem er alle Kontobewegungen nachvollziehen kann usw. Es ist ihm egal, dass die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnen wird, frei nach dem Motto es könnte ja ein Cent übrig bleiben. Am liebsten würde ich , bevor ich überhaupt irgendwas für meine Mutter gemacht habe, alles wieder hinschmeissen. Mein Bruder lehnt sich zurück, läßt mich die Arbeit machen und will dann den großen Kontrolleur spielen. Wenn ich nicht so genau wüßte, dass Amtsbetreuer nur sachlich und nicht mit dem Herz entscheiden, würde ich am liebsten hinschmeissen. Aber ich muss für unsere Mutter da sein. Hat vielleicht jemand einen Rat für mich, was es mit der Vertretung vor Kreditinsituten auf sich hat? Ich bedanke mich bereits jetzt und wünsche einen schönen abend. Liebe Grüße aus Berlin.
bluebell ist offline  
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Alt 11.04.2014, 21:18   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Bluebell

Herzlich willkommen im Club (also nicht nur im Forum).
Du bist mit diesem Problem nicht allein.

Aber vorneweg: Du bist gegenüber dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig, nicht gegenüber Deinem Bruder!!!
Du mußt gegenüber Deinem Bruder keine Kontobewegungen oder Verträge oder sonst etwas offenlegen, wenn Du es nicht willst. Er kann Dich nicht dazu zwingen.

Wenn er Dich nervt, dann kannst Du ihn vor die Tür setzen.
Er hat definitiv nichts zu melden - und schon gar nicht, wenn er keinen Finger für die Mutter krumm macht.
Du hast als Betreuer Deiner Mutter eben Deine Mutter zu vertreten und nicht gegenüber den Gängeleien Deines Bruders zu Kuschen.
Das ist eine starke Position. Du mußt sie aber auch einnehmen.

Die bösen Sachen, die Du geschrieben hast, treffen durchaus zu:
Du hast die Möglichkeit, die Konten Deiner Mutter zu plündern und Dich aus dem Staub zu machen (wenn es das Gericht nicht mitbekommt).
Das ist aber nicht Dein Auftrag und ich gehe davon aus, dass Du das auch nicht willst.

Trotzdem wird Dein Bruder Dir heftig auf den Nerven herumtrampeln.
Und da solltest Du Dir schon überlegen, wie lange Du Dir das antun willst. Da geht es auch um Deine Gesundheit.

Dein Denken, dass amtliche (berufliche) Betreuer nur mit dem Verstand und nicht mit dem Herz entscheiden, ist nicht ganz richtig.
OK, solche gibt es auch und die machen den falschen Job.
Teilweise stimmt es schon: Berufsbetreuer handeln und entscheiden mit mehr Abstand, als es Angehörige tun würden - aber ohne Herz tun sie es auch nicht.

Falls Du die Aufgabe nicht mehr schaffen solltest, dann gibt es folgenden Tipp für vorher: Kontaktiere selber einen Betreuungsverein oder die Betreuungsstelle zu der einen oder anderen Frage, die Du sowieso im Rahmen Deiner Arbeit haben wirst. Darüber lernst Du Berufsbetreuer kennen und kannst einen finden, der auch nach Deiner Meinung gut arbeitet und Deine Mutter übernehmen könnte. Den kannst Du dann im Notfall als Nachfolgebetreuer vorschlagen.

"Hat vielleicht jemand einen Rat für mich, was es mit der Vertretung vor Kreditinsituten auf sich hat?"

Laufen da irgendwelche Kredite?
Oder hast Du den Aufgabenbereich "Vermögenssorge" zusätzlich oder womöglich gar nicht?
Das würde unterschiedliche Antworten ergeben. Schreibe da noch mal was dazu.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.04.2014, 21:24   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo bluebell,

Da hast du aber einen phantasievollen Richter erwischt.
Üblicherweise wird ein Betreuer für die "Vermögenssorge" bestellt und nicht mit deinem Aufgabenkreis.

Du solltest vielleicht mit dem Rechtspfleger bei der Verpflichtung sprechen wie das auszulegen ist.

Die Kontrollphantasien deines Bruders sind sicherlich eine nervige Geschichte aber er hätte ja auch die Möglichkeit sich zum Mitbetreuer bestellen zu lassen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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bank, vertretung

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