Dies ist ein Beitrag zum Thema Fixierung seit 6 Tagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Mary,
du hast hier schon viel über diese Betreuung geschrieben und es liest sich fürchterlich. Was mir dabei durch ...
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15.10.2007, 09:18 | #11 |
Gast
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Hallo Mary,
du hast hier schon viel über diese Betreuung geschrieben und es liest sich fürchterlich. Was mir dabei durch den Kopf geht - wo hakt es? Dass du mit der Betreuerin nicht weiterkommst, kann ich verstehen. Doch was ist mit der/dem zuständigen RechtspflegerIn bzw. RichterIn? Und wenn du meinst, auch dort kommst du nicht weiter, kannst du keinen Beschluss erwirken, um es in die Beschwerdekammer zu bringen? Jetzt vielleicht gar nicht mal wegen einzelner Maßnahmen wie Zwangseinweisung oder dergleichen, sondern prinzipiell? Und wie positioniert sich die Betreuungsstelle? Wenn alles nicht hilft, würde ich mal vorsichtig den Vorsitzenden des Vormundschaftsgerichts kontaktieren. Du hast gewiss schon viel versucht und das eine und andere auch erreicht. Wichtig fände ich ein Gesamtkonzept, also würde ich mir klar machen, was ich persönlich als notwendig erachte. Und wo die Schwachstellen in der derzeitigen Situation sind. Sicherlich ist die Betreute (deine Tochter, nicht?) nahezu unberechenbar und die Betreuerin nahezu überfordert. Du kannst, willst oder darfst wohl die Betreuung für deine Tochter nicht übernehmen, leidest aber an der nahezu lebensgefählichen Situation deiner Tochter. Und die finanzielle Situation ist wohl auch nicht so solide, dass du jemanden privat (Zivildienstleister, Arbeitsuchende) für deine Tochter zumindest stundenweise beauftragen könntest. Du kämpfst wie eine Löwin um ihr Kinder. Doch grundlegend verbessern kannst du die Situation nicht. Käme ich aber zu dem Ergebnis, alles Erdenkliche hilft nicht. Es gibt keine befriedigende Lösung, dann würde ich versuchen, mit dem Unbefriedigtsein und meiner Angst klar zu kommen und mir Hilfe für mich selbst zu suchen. Manches Leid und manche Hilflosigkeit lassen sich bei Gott nicht beheben. Ich wünsche dir, dass sich doch irgendwie noch ein Weg auftut. Und überhaupt wünsche ich dir viel Kraft. Heinz |
16.10.2007, 00:46 | #12 |
Gesperrt
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Beiträge: 624
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Heinz, also, vielleicht doch mit dem VormR sprechen? Eher erst mal mit dem sozialpsychiatrischen Dienst, damit da jemand täglich bei ihr ist, so lange sie noch in der Whg. wohnt.
Die Betreuerin hat um die 34 Betreuungen und ihre ist besonders intensiv, wenn sie mal "draußen" ist. Die Erreichbarkeit der Betreuerin ist auch ein Problem und die der Betreuten ebenfalls. Macht auch nicht die Türe auf. Die Betreuung wollte ich mal vor 5 J., aber da lehnte ja der Richter wegen Interessenkolissionen ab. Bin auch inzwischen froh drüber. Aber nicht über die Betreuung, die absolut Null bringt, außer Beschlüssen, aber keine Inititative, wie's im wahren Leben weitergehen soll. Handy wird in der Mikrowelle vernichtet, um jede Ortung oder Erreichbarkeit zu vermeiden! Das mit Zivi habe ich mir auch irgendwie schon gedacht. Wenigstens täglich jemand 1 - 2 Stunden. So eine Art Soziotherapie, gemeinsam Putzen, Kochen, Einkaufen, und einer, der sich mit ihr unterhält. Bezahlt das nicht die KK oder der LWV oder VA? Sie enthält ja Leistungen nach dem BVG. Ansonsten müsste sie es erstmal selber bezahlen. Geld ist da, kein Sozialfall. Bis Behörden da wegen Entscheidung ihren Hintern heben, ködnnen wir nicht warten. Ich bin seit Wochen in psychologischer Behandlung, sonst könne ich das inzwischen nach Jahren gar nicht verkraften, vielen Dank Gruss mary |
16.10.2007, 10:46 | #13 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Mary,
die Hilfe im Alltag leistet auch das Betreute Wohnen. Wenn Vermögen vorhanden, muss man sich an den Kosten beteiligen, erhält aber vom überörtlichen Kostenträger Unterstützung. Ab nächstem Jahr gibt es auch die Möglichkeit des persönlichen Budgets, das bei einer Institution (KK/PflegeK oder Kommune) zu beantragen ist. Im Wege dessen wird auch der Bedarf festgestellt. Das Problem sehe ich vielmehr im Grenzbereich des tatsächlichen Lebensrisikos. Ich meine damit, dass die Betreuerin lediglich verpflichtet ist, solche Möglichkeiten wie betreutes Wohnen zu prüfen und ggfls. zu organisieren. Sollte jedoch eine unüberbrückbare Renitenz gegen die Betreuung bestehen, kann sogar die Betreuung aufgehoben werden mit der Begründung, dass eine Betreuung gegen den Willen der Betreuten praktisch sinnlos ist. Das würde dann bedeuten, dass die Betreute sich selbst überlassen ist und bewusst und gewollt die Gefahr einkalkuliert wird, dass sie Schaden nimmt und wohlmöglich stirbt. Kommt hingegen das Gericht infolge eines Gutachtens zu dem Entschluss, dass die Einsichtsfähigkeit (egal ob kognitiv oder psychisch bedingt) erheblich eingeschränkt ist, dann kann die Notwendigkeit bestehen, sie dauerhaft geschlossen unterzubringen. Wohlbemerkt - möglicherweise. Und dauerhaft heißt, spätestens jährlich erneut zu prüfen, ob eine Entlassung angezeigt ist. Und auch dort wird das Risiko abgewogen, dass sie sich oder anderen Schaden zufügen wird. Aufgabe der Betreuerin ist lediglich, die Situation rechtlich zu begleiten und rechtlich tätig zu werden (Anträge zu stellen oder Vereinbarung mit Dienstleistern zu treffen oder Stellungnahmen der Ärzte zu erwirken). Ob und wie es der Betreuten tatsächlich besser geht, ist nach den Vorgaben des Gesetzgebers nachrangig, sicherlich zum Leid von Angehörigen, Nachbarn oder anderen beteilgten Personen. Die Frage, was kannst du tun oder lassen ist immer im Verhältnis zur Betreuerin zu sehen. Wenn sie deine Bemühungen gutheißt oder dich gewähren lässt, ok. Wenn sie jedoch die Situation anderweitig beurteilt und gestalten will, kannst du Gefahr laufen, dass dir gar der Umgang mit deiner Tochter untersagt wird. Also würde ich versuchen, Verbündete in dem System zu finden und wenn möglich, mit der Betreuerin zusammen zu arbeiten. Viel Erfolg Heinz |
19.10.2007, 17:47 | #14 | |
Forumsikone
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Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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Zitat:
das tut mir sehr leid! :cry: :cry: :cry: ((((((((((Mary)))))))))) Ganz liebe Grüße an dich! Jörg
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31.10.2007, 23:36 | #15 |
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Beiträge: 624
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Danke Heinz, für die ausführliche Antwort.
Die Betreute hat sich mal wieder selbst entlassen und ist in der Whg., die mal wieder total versaut wird. Keine Aufsicht nix. Medikamente müsste sie noch nehmen, aber auch das wird nicht gemacht, weil sie nämlich zu keinem Doc geht. D.h, es wird abrupt abgesetzt, was zu einem psychotischem Erleben und Zustand führen kann. Betreuerin hat u.a. Gesundheitsfürsorge. Also müsste sie dafür Sorge tragen, dass Betreute in ärztliche Behandlung kommt? Soll ich den sozialpsychiatrischen Dienst beauftragen, mal nach ihr zu schauen. Ich habe einen Zweitschlüssel (noch). Nur würde sie wahrscheinlich keinen in die Whg. lassen. Denn so gehts nicht weiter, alleine, in Entzug von Medis in der Whg. und noch dazu Alk, Kerzen an, es könnte ja alles abfackeln, Gruss mary :evil: |
01.11.2007, 21:47 | #16 | |
"Betreuerschreck"
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11.11.2007, 23:58 | #17 |
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Danke, Heinz, letzte Woche habe ich sie wieder in die Psychiatrie gebracht. 13 Tage zu Hause, total betrunken, jeden Tag, nix gegesssen. Die Ärztin wird sich mit dem Richter in Verbindung setzen, Beschluss 6 Wochen oder noch länger, ansschliessend Langzeittherapie. Die Ärztin hatte jetzt die Faxen dicke.
Seit Monaten geht sie freiwillig mit uns in die Klinik. Die Betreuerin veranlasst nichts. Weiß auch selten von ihren Zuständen. Und wenn sie was weiß, veranlasst sie nichts! Leider kamen all die Hinweise nicht von der Betreuerin. Sie hätte längst schon etwas tun können. Alleine in der Wohnung, ohne einen Sozialdienst oder sozialpsych. Dienst. das musste schief gehen. Das geht schon seit 4 Jahren das Drama, Gruss mary Momo, liebe Grüsse an dich, du stärkes Mädchen :lol: |
12.11.2007, 11:58 | #18 |
"Betreuerschreck"
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Hi Mary
Mensch Mary diese Betreuerin von euch ist der reinste Hänger!!! Das ist ja scoh strafbar was die macht bzw nicht macht. Lebt die überhaupt noch?:O)) Mary das reicht doch jetzt alles mit dieser Betreuerin melde es doch dem Gericht... JA das muss auch shcief gehen wenn sie nach der KLinik wieder alleine ist. nur das dilemma ist ja wenn sie das alles nicht will kann mann ja auch nix machen. dnan bleibeben eben nur immer wieder die neuen einweisungen... Danke für dein lob:O)) übrigens hatte ich jetzt mein erstes JAhr ohne das ich in der KLinik war:O))) Das leigt aber sicher auch darand as ich wen auch nach langem hin und her einen weg zur zusammenarbeit mit meinem Betreuerin gefunden habe.. lg MOMO
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12.11.2007, 23:32 | #19 |
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Ach momo, das mache ich schon seit 5 J. mit der Betreuerin mit. Ich habe null Kraft mehr. Die Ärzte in der jetzigen Klinik haben das auch erkannt (jahrelange Fehldiagnosen) und reagieren jetzt mit dem VormRichter, und das knüppelhart. Aber es verhilft zum (Über-)leben, Gruss mary
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13.11.2007, 12:09 | #20 |
"Betreuerschreck"
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Hi Mary
JA du das kann ich versthen das du da keine Kraft mehr zu hast.. Ärgert mich nur das diese Betreuerin geld bekommt und ihren Job nicht macht...... Aber immerhin reagieren ja jetzt die Ärzte in der Klinik anders.. lg MOMO
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