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Vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, kurze Frage, ich habe seit kurzer Zeit einen neuen Betreuten. Bei ihm habe ich mehrere Betreuungsfelder, u.a. ...


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Alt 18.04.2014, 03:52   #1
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von betreuer.jena@yahoo.de
 
Registriert seit: 27.01.2013
Ort: Hinter den Bergen bei den 7....!!
Beiträge: 31
Reden Vermögenssorge

Hallo an alle,

kurze Frage, ich habe seit kurzer Zeit einen neuen Betreuten. Bei ihm habe ich mehrere Betreuungsfelder, u.a. die Vermögenssorge(mit EV). Jetzt meine Frage, ich muß ja sobald ich den Beschluss habe die Bank informieren, jetzt habe ich im Netz geschaut wo ich ein Info Anschreiben finde, aber nix gefunden. Wo bzw. hat jemand sowas für mich??

Was die Gläubiger angeht so bin ich noch nicht genau bei allem im Bilde, da mir die Unterlagen fehlen und der Beschluss auch erst in den nächsten Tagen eintreffen wird. Somit habe ich noch nichts Handfestes.
Gleich meine nächste Frage: Es wird darauf hinaus laufen das ich ihm TG für die Woche geben muß, wenn ich ihm dieses aushändige, dann Quittung(ist klar) aber wenn er mir Kassenzettel vorlegen muß bzw. soll und dies nicht kann, dann habe ich ja Probleme bei der Jahresabrechnung. Wie kann ich das von Anfang an verhindern?? (So das ich keine Probleme bei der Rechtspflegerin bekomme??)
Danke Vorab!!

Ach und schöne Ostern @ all!!
__________________
Wer sich zu Wichtig für kleinere Aufgaben hält, ist meistens zu klein für wichtige Aufgaben!!

Geändert von betreuer.jena@yahoo.de (18.04.2014 um 03:54 Uhr)
betreuer.jena@yahoo.de ist offline  
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Alt 18.04.2014, 06:32   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen,

mit dem Beschluss solltest du die Bank nicht informieren sondern nur mit dem Betreuerausweis. Im Beschluss stehen viele Dinge drin die die Bank nichts angehen. Dazu braucht es dann auch kein vorgefertigtes Schreiben denn du musst beim ersten Mal auf jeden Fall persönlich da hin um auf dem Konto dich als ebenfalls Verfügungsberechtigten eintragen zu lassen.

Wen die Zusendung des Ausweis ein, zwei, drei Tage dauert dann ist das eben so und vorher kann nicht gross agiert werden. Normalerweise ist das auch kein Problem.

Warum sollte dei Betreuter dir Kassenquittungen vorlegen müssen? Du zahlst seinen Barbetrag (nicht TG) an ihn gegen Quittung aus und was er dann damit macht, ob er sich damit dann Butter oder Margarine kauft geht keinen mehr etwas an.
Ich wünsche mir dass Kollegen nicht nur an ihre Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht denken sondern auch daran, dass die Betreuten immer noch erwachsene Menschen sind für die wenigstens Reste von Autonomie und Selbstbestimmung gelten müssen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.04.2014, 11:38   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Moin,

Zitat:
aber wenn er mir Kassenzettel vorlegen muß bzw. soll und dies nicht kann, dann habe ich ja Probleme bei der Jahresabrechnung.
Es geht nicht darum das die Geldverwendung des Betreuten durch das Gericht kontrolliert werden soll sondern das Gericht kontrolliert ausschließlich deine Geldverwaltung.
Von daher ist die Vorlage der Empfangsquittungen des Betreuten als Verwendungsnachweis völlig ausreichend, wenn der Betreute schon kein Geld mehr von einem eigenen Konto holen kann. Ich habe es oft so das der Betreute seinen Barbetrag selber auf einem eigenen Konto verfügt und ich lediglich das Hauptkonto führe.

Ansonsten kann ich mich nur Michaela anschließen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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